Beschreibung
Es handelt sich um eine freiwillige regionale Versicherung für Hausfrauen zum Aufbau einer regionalen Altersrente, die für Personen bestimmt ist, die aufgrund fehlender Sozialversicherungsbeiträge keine Rente von anderen Sozialversicherungsträgern erhalten können.
Die Region Trentino-Südtirol hat eine Mindestdauer von 15 Jahren freiwilliger Versicherungsmitgliedschaft und die Zahlung von mindestens 15 und höchstens 18 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen.
Die Möglichkeit, der regionalen Versicherung beizutreten, wurde am 22. Februar 2005 endgültig geschlossen.
Merkmale der Rente
Je nach dem bei der Anmeldung gewählten Versicherungsplan und einer bestimmten mathematischen Berechnung variiert die Höhe der Rente für das Jahr 2025, die sich aus den gezahlten Beiträgen ergibt, zwischen einem Mindestbetrag von 520,50 Euro brutto und einem Höchstbetrag von 624,60 Euro brutto pro Monat für dreizehn Monate.
Im Falle des Todes des Begünstigten ist die Rente nicht umkehrbar.
Ab dem 1. Januar 2025 ist es nicht mehr möglich, den Zuschlag zur regionalen Mindestaltersrente zu beantragen. Diejenigen, die den Zuschlag am 31. Dezember 2024 erhielten, erhalten ihn weiterhin in der Höhe, die sie zu diesem Zeitpunkt erhielten.
Die Rente unterliegt ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr den Regeln des automatischen Ausgleichs, so dass die zum Stichtag berechnete oder am 31. Dezember 2024 gezahlte Rente im Laufe der Zeit konstant bleibt.
Die Rente unterliegt der für das jeweilige Leistungsjahr geltenden Besteuerung.
Der Beitrag wird jährlich durch Beschluss des Regionalrats festgelegt; der Betrag für das Jahr 2025 wurde auf 1.686,00 EUR festgesetzt. Für Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen gibt es jedoch eine prozentuale Ermäßigung dieses Betrages von bis zu 50%.
Wer Kinder bis zum Alter von 15 Jahren oder erwerbsunfähige Familienangehörige betreut hat, die nicht anderweitig erwerbstätig sind, bekommt einen fiktiven Beitrag bis zu drei Jahren gutgeschrieben (der auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten von den 15 Mindestbeitragsjahren zur Sozialversicherung abgezogen werden kann).
Wer über Beiträge aus anderen Kassen verfügt, die nicht verwertbar sind, weil sie nicht für eine Rente ausreichen, kann diese durch Einlösung bis zu maximal 5 Jahren anrechnen lassen. Die Rückzahlung ist aufwändig, muss im Jahr des Renteneintritts erfolgen und wird zu einem Teil von der Region Trentino-Südtirol getragen.
Angesichts der Unvereinbarkeit der regionalen Rente mit anderen Direktrenten konnten sich alle Personen anmelden, die nicht als Arbeitnehmer oder Selbständige bei anderen Kassen versichert waren.
Diejenigen, die bereits eine Direktrente bezogen, konnten hingegen nicht beitreten.
Es ist jederzeit möglich, die Beitragszahlung einzustellen und auf die regionale Rente zu verzichten, wobei 80 % des eingezahlten Betrags zurückerstattet werden.
Im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherten werden dem Ehepartner oder den Kindern 100 % der eingezahlten, aufgewerteten Beiträge erstattet.