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RSA und andere sozial- und gesundheitsbezogene Dienstleistungen: Freigabe, Vermietung oder Veräußerung von Immobilien

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Empfänger von Zuschüssen für Maßnahmen an Immobilien für Sozial- und Gesundheitsdienste können die Freigabe, Vermietung oder Veräußerung der Immobilie genehmigt bekommen.

Beschreibung

Gemäß Art. 19a des Landesgesetzes Nr. 6/1998 verpflichten sich die Einrichtungen, die Zuschüsse für die Durchführung von Maßnahmen an Gebäuden erhalten haben, die als Alten- und Pflegeheime oder für andere sozial-gesundheitliche Dienste zur Ausübung sozial-gesundheitlicher Tätigkeiten bestimmt sind, die Zweckbestimmung der finanzierten Bauvorhaben nicht zu ändern, wie zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses vorgesehen, für einen Zeitraum von 25 Jahren, sofern der Zuschuss einen Betrag von 200.000 Euro übersteigt, oder für einen Zeitraum von 10 Jahren, sofern der Zuschuss einen Betrag von höchstens 200.000 Euro beträgt.

Während der Dauer der Auflagen können die Träger die Genehmigung zur vorübergehenden oder endgültigen Nutzung der Immobilie für andere als die zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses vorgesehenen Zwecke, zu deren Vermietung, Überlassung zur Nutzung oder vorübergehenden unentgeltlichen Überlassung ohne Änderung der Zweckbestimmung oder zu deren Veräußerung beantragen.

An wen es sich richtet

Öffentliche Einrichtungen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und andere private Einrichtungen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, gemeinnützig tätig sind, zu deren Zielen die Erbringung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen gehört und die Zuschüsse für Maßnahmen an Gebäuden erhalten haben, die als Pflegeheime oder für andere Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen bestimmt sind.

So geht es

Der Antrag muss bei der Abteilung für Gesundheits- und Sozialpolitik auf eine der folgenden Weisen eingereicht werden:

- Einreichung über PITRE für öffentliche Einrichtungen, die über dieses System verfügen;

- Einreichung per E-Mail oder zertifizierter E-Mail unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften an die Adresse: serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it;

- per Einschreiben, sofern die Einrichtung nicht über zertifizierte E-Mail verfügt;

- persönliche Abgabe bei der zuständigen Stelle oder an den Service- und Informationsschaltern für die Öffentlichkeit.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag (siehe Formularvorlagen);

- Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers (sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde);

- weitere Unterlagen, die im jeweiligen Antrag angegeben sind.

Formulare

Zeiten und Fristen

45 Tage ab dem Tag nach Eingang des Antrags

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Kosten

Stempelmarke (falls fällig)
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a favore degli anziani e delle persone non autosufficienti o con gravi disabilità

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Approvazione dei criteri per l'utilizzo dell'immobile o parti di esso, destinato a RSA o ad altri servizi socio-sanitari, per finalità diverse da quelle previste al momento della concessione del contributo, ai sensi del comma 4 dell'art. 19 bis della Legge provinciale 28 maggio 1998 n. 6, e dei commi 4, 4bis e 5 dell'art. 36 della Legge provinciale 12 luglio 1991 n. 14.

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Approvazione dei 'Criteri per l'alienazione di immobili destinati a Residenza Sanitaria Assistenziale (RSA) o ad altri servizi socio- sanitari nel periodo di vigenza del vincolo di destinazione, ai sensi del comma 4 dell'art. 19 bis della Legge provinciale 28 maggio 1998 n. 6'.

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Approvazione dei "Criteri e modalità per il finanziamento degli interventi su immobili destinati a residenze sanitarie assistenziali (RSA) e a servizi socio-sanitari diversi dalle RSA, ai sensi dell''art. 19 bis della L.P. n. 6/1998"e aggiornamento del "Piano degli interventi agevolati su immobili per RSA e altre strutture socio- sanitarie per la XVII Legislatura".

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Kontakt

Contatti di Ufficio integrazione socio sanitaria e non autosufficienza anziani

Email - Segreteria:
serv.politsanitarie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494175

Contatti di Servizio politiche sanitarie e sociosanitarie

Email - Segreteria:
serv.politsanitarie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494109

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.10.2026 18:09

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