Beschreibung
Gemäß Artikel 19 bis, Absatz 1 des LP Nr. 6/1998 kann die Provinz öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften und anderen privaten Institutionen, die Rechtspersönlichkeit besitzen und ohne Gewinnabsicht tätig sind, Kapital- oder Jahresbeiträge für den Erwerb, den Bau, den Wiederaufbau, die Renovierung und die Fertigstellung von Gebäuden, die für die Durchführung von Sozial- und Gesundheitsmaßnahmen erforderlich sind, gewähren.