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Prüfstelle – Zulassung von Prüfern der Typen „B“ und „C“

  • Aktiv

Richtlinien für die Zulassungsprüfung für Inspektoren der Typen „B“ und „C“.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Prüfungstermine für das Jahr 2026:

  • 21. April 2026 – Einreichung der Anträge vom 21. Februar bis zum 21. März 2026;
  • 29. September 2026 – Einreichung der Bewerbungen vom 29. Juli bis zum 29. August 2026.

Nachfolgend die Liste der zur Prüfungssitzung am 29. September 2026 zugelassenen Personen:

Liste der zur Prüfung zugelassenen Personen – Formular B

Liste der zur Prüfung zugelassenen Personen – Formular C 

Hinweis: Gilt nur für Personen, die den entsprechenden Kurs in der Provinz Trient besucht haben.

Beschreibung

Für zugelassene Prüfer sind zwei Arten von Zulassungen vorgesehen:

  • Typ „A-B“ für leichte Fahrzeuge, der die Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Fahrgastanzahl von 16 Personen einschließlich des Fahrers bzw. mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t im voll beladenen Zustand ermöglicht;
  • Typ „C“ für schwere Fahrzeuge: Diese Berechtigung ermöglicht die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß ADR sowie Fahrzeuge zur Beförderung verderblicher Güter unter temperaturkontrollierten Bedingungen gemäß ATP.

Die zugelassenen Prüfer der Typen „A-B“ und „C“, die nach dem 31. August 2018 zugelassen wurden:

  • müssen neben der Volljährigkeit auch bestimmte Anforderungen an die Kompetenz und die Grundausbildung erfüllen, die in der Vereinbarung zwischen Staat, Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vom 17.4.2019 vorgesehen sind;
  • müssen vor den von den DGT eingerichteten zuständigen Kommissionen spezifische Prüfungen ablegen, um die Zulassung zu erhalten;
  • sind zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.

Die zugelassenen Inspektoren des Typs „A-B“, deren Zulassung bis zum 31. August 2018 erteilt wurde:

  • müssen sich regelmäßig weiterbilden.

PRÜFUNGSVERFAHREN

Die Multiple-Choice-Prüfung zum Erwerb der Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Überprüfung von Leichtfahrzeugen (Ausbildungsmodule A-B) umfasst 60 Fragen im „Richtig oder Falsch“, die innerhalb von 40 Minuten zu beantworten sind, und gilt als bestanden, sofern nicht mehr als 4 Fehler gemacht werden.

Die Quizprüfung zum Erwerb der Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Hauptuntersuchung von schweren Fahrzeugen (Ausbildungsmodul C) besteht aus 30 Fragen im „Richtig oder Falsch“, die innerhalb von 20 Minuten zu beantworten sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 2 Fehler gemacht werden.

Die praktische Prüfung sieht die Nutzung einer Prüfstation und eines Fahrzeugs vor, das dem Typ der beantragten Zulassung entspricht, und dient der Feststellung der Fähigkeit, die technische Überprüfung eines Fahrzeugs durchzuführen sowie die Prüfgeräte zu bedienen.
Im Falle eines nicht bestandenen Versuchs kann der Kandidat die praktische Prüfung nach Einreichung eines entsprechenden Antrags erneut ablegen. Die neue praktische Prüfung darf frühestens einen Monat nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung abgelegt werden

Anschließend wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt.

Nachfolgend die Quizfragen:

quiz+mod.+b.pdf 3,59 MB
quiz+mod.+c.pdf 1,72 MB

An wen es sich richtet

  • Bewerber, die unabhängig von ihrem Wohnort den Kurs bei einer Bildungseinrichtung mit Sitz im Trentino absolviert haben.

So geht es

Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss innerhalb der festgelegten Frist einen mit einer Stempelmarke versehenen Antrag einreichen, indem er das Antragsformular online über die „Stanza del Cittadino“ ausfüllt und absendet, die über die untenstehende Schaltfläche erreichbar ist, nachdem er sich zuvor über SPID (Öffentliches System für digitale Identität), CIE (elektronischer Personalausweis), CNS (nationale Dienstleistungskarte) oder CPS (provinzielle Dienstleistungskarte).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Zulassungsprüfung fürInspektoren des Moduls „B“:

- Die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers bestehen aus:

  1. Kopie des Bildungsabschlusses;
  2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungskursen;
  3. Unterlagen über die gesammelte Berufserfahrung in den Bereichen, die Straßenfahrzeuge betreffen (Art. 2 Abs. 5, 6 und 7 der Vereinbarung zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen vom 17.04.2019);
  4. Kopie des Ausweisdokuments;

- Zahlungsbeleg von pagoPA, der über das „Portale dell’automobilista“unter Befolgungder PAGOPA-Anweisungen zu erhalten ist.

Die PAGOPA-Codes für die Gebühren zur Zulassung von Prüfern des Typs B:

  1. Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro pro Prüfungsantrag, Gebühr N019 (Gebiet Trient);
  2. Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 123,95 Euro, Gebühr T073 (Gebiet Trient)

- Die folgenden Zahlungen können auch nach bestandener Prüfung eingereicht werden:

  1.  Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro pro Prüfungsantrag, Gebühr N019 (Gebiet Trient);
  2. Zahlungsnachweis für die Gebühren zur Ausstellung der Eignungsbescheinigung in Höhe von 5,16 Euro, Tarif T088 (Gebiet Trient);

Für die Zulassungsprüfung für Inspektoren des Modells „C“:

- Die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers bestehen aus:

  1. Kopie des Bildungsabschlusses;
  2. Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch der Fortbildungskurse;
  3. Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Fortbildungskurses (Personen, die zum 31.08.2018 bereits zur Durchführung der regelmäßigen Überprüfungen von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Sitzplatzkapazität von 16 Personen einschließlich des Fahrers berechtigt oder zugelassen waren, bzw. mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5, die das Modul C nach dem 26.02.2022 absolviert haben);
  4. Erklärung gemäß Art. 47 des DPR 445/2000, dass „die Kurse in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften absolviert wurden“, sofern der Kurs vor dem 26.02.2022 absolviert wurde;
  5. Kopie des Ausweises;

- Zahlungsbeleg von pagoPA, der über das„Portale dell’automobilista“(Autofahrerportal) unter Befolgungder PAGOPA-Anweisungen zu erhalten ist.

Die PAGOPA-Codes für die Gebühren zur Zulassung als Prüfer für das Modul Typ C:

  1. Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro pro Prüfungsantrag, Gebühr N019 (Gebiet Trient);
  2. Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 103,29 Euro, Gebührentarif T070 (Gebiet Trient)

- Die folgenden Zahlungen können auch nach bestandener Prüfung vorgelegt werden:

  1. Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro pro Prüfungsantrag, Gebühr N019 (Gebiet Trient);
  2. Nachweis über die Zahlung der Gebühren für die Ausstellung der Eignungsbescheinigung in Höhe von 5,16 Euro, Tarif T088 (Bezirk Trient);

Zeiten und Fristen

2025 29 Aug

Presentazione domande esame abilitazione ispettori modulo B e C 29.07.2025 ⇢ 29.08.2025

  • 21. April 2026 – Einreichung der Anträge vom 21. Februar bis zum 21. März 2026;
  • 29. September 2026 – Einreichung der Anträge vom 29. Juli bis zum 29. August 2026.

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „N019“, Bezirk Trient

Nur für die Prüfung zum Inspektor des Modells B: Gebühren der Kraftfahrzeugbehörde
123,95 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „T073“, Region Trient

Nur für die Prüfung der Inspektoren des Moduls Typ C: Gebühren der Kraftfahrzeugbehörde
103,29 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „T070“, Region Trient

Nach bestandener Prüfung: Kfz-Steuer
16,00 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „N019“, Bezirk Trient

Nach bestandener Prüfung: Gebühren für die Bescheinigung
5,16 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „T088“, Bezirk Trient

Zugang zum Service

Anmeldung zur Befähigungsprüfung für Prüfungsinspektoren

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.09.2026 18:04

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