Für zugelassene Prüfer sind zwei Arten von Zulassungen vorgesehen:
- Typ „A-B“ für leichte Fahrzeuge, der die Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Fahrgastanzahl von 16 Personen einschließlich des Fahrers bzw. mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t im voll beladenen Zustand ermöglicht;
- Typ „C“ für schwere Fahrzeuge: Diese Berechtigung ermöglicht die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß ADR sowie Fahrzeuge zur Beförderung verderblicher Güter unter temperaturkontrollierten Bedingungen gemäß ATP.
Die zugelassenen Prüfer der Typen „A-B“ und „C“, die nach dem 31. August 2018 zugelassen wurden:
- müssen neben der Volljährigkeit auch bestimmte Anforderungen an die Kompetenz und die Grundausbildung erfüllen, die in der Vereinbarung zwischen Staat, Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vom 17.4.2019 vorgesehen sind;
- müssen vor den von den DGT eingerichteten zuständigen Kommissionen spezifische Prüfungen ablegen, um die Zulassung zu erhalten;
- sind zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.
Die zugelassenen Inspektoren des Typs „A-B“, deren Zulassung bis zum 31. August 2018 erteilt wurde:
- müssen sich regelmäßig weiterbilden.
PRÜFUNGSVERFAHREN
Die Multiple-Choice-Prüfung zum Erwerb der Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Überprüfung von Leichtfahrzeugen (Ausbildungsmodule A-B) umfasst 60 Fragen im „Richtig oder Falsch“, die innerhalb von 40 Minuten zu beantworten sind, und gilt als bestanden, sofern nicht mehr als 4 Fehler gemacht werden.
Die Quizprüfung zum Erwerb der Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Hauptuntersuchung von schweren Fahrzeugen (Ausbildungsmodul C) besteht aus 30 Fragen im „Richtig oder Falsch“, die innerhalb von 20 Minuten zu beantworten sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 2 Fehler gemacht werden.
Die praktische Prüfung sieht die Nutzung einer Prüfstation und eines Fahrzeugs vor, das dem Typ der beantragten Zulassung entspricht, und dient der Feststellung der Fähigkeit, die technische Überprüfung eines Fahrzeugs durchzuführen sowie die Prüfgeräte zu bedienen.
Im Falle eines nicht bestandenen Versuchs kann der Kandidat die praktische Prüfung nach Einreichung eines entsprechenden Antrags erneut ablegen. Die neue praktische Prüfung darf frühestens einen Monat nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung abgelegt werden
Anschließend wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt.
Nachfolgend die Quizfragen: