Für zugelassene Prüfer sind zwei Arten von Zulassungen vorgesehen:
- Typ „A-B“ für leichte Fahrzeuge, der zur Überprüfung von Kraftfahrzeugen berechtigt, die maximal 16 Personen einschließlich des Fahrers befördern können oder eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 t aufweisen;
- Typ „C“ für schwere Fahrzeuge: Diese Berechtigung ermöglicht die Überprüfung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelaufliegern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen sind Fahrzeuge für die Personenbeförderung, Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter gemäß ADR sowie Fahrzeuge für den Transport verderblicher Güter unter temperaturkontrollierten Bedingungen gemäß ATP.
Die zugelassenen Prüfer der Typen „A-B“ und „C“, die nach dem 31. August 2018 zugelassen wurden:
- müssen neben der Volljährigkeit auch bestimmte Anforderungen an die Kompetenz und die Grundausbildung erfüllen, die in der Vereinbarung zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vom 17.4.2019 vorgesehen sind;
- müssen vor den von den DGT eingerichteten Kommissionen spezifische Prüfungen ablegen, um die Zulassung zu erlangen;
- sie unterliegen einer regelmäßigen Fortbildung.
Die zugelassenen Inspektoren des Typs „A-B“, die bis zum 31. August 2018 zugelassen wurden:
- müssen sich regelmäßig weiterbilden.
PRÜFUNGSVERFAHREN
Die Multiple-Choice-Prüfung zum Erwerb der Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Überprüfung von Leichtfahrzeugen (Ausbildungsmodule A-B) besteht aus 60 Fragen im „Richtig oder Falsch“, die innerhalb von 40 Minuten zu beantworten sind; die Prüfung gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 4 Fehler gemacht werden.
Die Quizprüfung zum Erwerb der Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Hauptuntersuchung von Schwerlastfahrzeugen (Ausbildungsmodul C) besteht aus 30 Fragen im „Richtig oder Falsch“, die innerhalb von 20 Minuten zu beantworten sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 2 Fehler gemacht werden.
Die praktische Prüfung sieht die Nutzung einer Prüfstation und eines Fahrzeugs vor, das dem Typ der beantragten Zulassung entspricht, und dient der Feststellung der Fähigkeit, die technische Überprüfung eines Fahrzeugs durchzuführen sowie die Prüfgeräte zu bedienen.
Im Falle eines nicht bestandenen Prüfungsdurchgangs kann der Kandidat die praktische Prüfung nach Einreichung eines entsprechenden Antrags erneut ablegen. Die neue praktische Prüfung darf frühestens einen Monat nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung abgelegt werden
Anschließend wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt.
Nachfolgend die Quizfragen: