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Provinzliste der Sammler von wild wachsenden Heilpflanzen

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Alle Informationen, die Sie für die Eintragung in die Provinzliste der Sammler wild wachsender Heilpflanzen benötigen

officinali
Officinali trentino © Luigi Bertoldi -

Beschreibung

Um in die Provinzliste der Sammler wildwachsender Heilpflanzen eingetragen zu werden, muss man einen speziellen Ausbildungskurs besucht und die entsprechende Abschlussprüfung bestanden haben.

Die in der genannten Liste eingetragenen Personen können abweichend von den in den Provinzialverordnungen festgelegten Mengenbegrenzungen zum Sammeln von Wildpflanzen für wissenschaftliche, pädagogische, lebensmitteltechnische, pharmazeutische und amtliche Zwecke zugelassen werden.

Beschränkungen

Um sich zu bewerben, müssen Sie die Prüfung für den Ausbildungsgang bestanden haben.

An wen es sich richtet

Interessierte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben oder in jedem Fall in der Provinz Trient geboren sein oder landwirtschaftliche Strukturen besitzen, die mit dem Anbau oder der Verarbeitung von Heilpflanzen in der Provinz zusammenhängen, auch wenn sie nicht in einer Gemeinde der Provinz Trient wohnen
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme und das Bestehen eines speziellen, von der Provinz Trient organisierten Kurses vorweisen können. Eine Bescheinigung über die Teilnahme und das Bestehen eines von anderen Regionen organisierten Lehrgangs wird ebenfalls anerkannt, sofern er die gleichen Mindestinhalte aufweist.

So geht es

Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per PEC an serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it oder geben Sie es direkt im Sekretariat desAmtes für ökologische Erzeugung - Dienststelle für Politik der ländlichen Entwicklung - in der Via Trener 3, dritter Stock, ab.

Zeiten und Fristen

Es ist möglich, den Antrag zu stellen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16,00

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Disposizioni attuative dell''articolo 43 ter della Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale sull''agricoltura) riguardante la raccolta e trasformazione di piante officinali, finalizzate all''individuazione delle specie officinali spontanee presenti sul territorio provinciale, alla formazione degli operatori e alla determinazione delle disposizioni necessarie per la gestione dell''elenco provinciale dei raccoglitori di piante officinali spontanee.

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Regolamento di attuazione del titolo IV, capo II (Tutela della flora, fauna, funghi e tartufi) della legge provinciale 23 maggio 2007 n. 11 (Legge provinciale sulle foreste e sulla protezione della natura)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.05.2026 18:05

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