Beschreibung
Um in die Provinzliste der Sammler wildwachsender Heilpflanzen eingetragen zu werden, muss man einen speziellen Ausbildungskurs besucht und die entsprechende Abschlussprüfung bestanden haben.
Die in der genannten Liste eingetragenen Personen können abweichend von den in den Provinzialverordnungen festgelegten Mengenbegrenzungen zum Sammeln von Wildpflanzen für wissenschaftliche, pädagogische, lebensmitteltechnische, pharmazeutische und amtliche Zwecke zugelassen werden.
Beschränkungen
Um sich zu bewerben, müssen Sie die Prüfung für den Ausbildungsgang bestanden haben.