Beschreibung
Um in die Provinzliste der Sammler von wildwachsenden Heilpflanzen eingetragen zu werden, muss man eine spezielle Ausbildung absolviert und die in der Verordnung vorgesehene Eignungsprüfung bestanden haben (D.G.p. n. 204 vom 13. Februar 2026).
Die in der genannten Liste aufgeführten Personen können abweichend von den in den Provinzialverordnungen festgelegten Mengenbeschränkungen zum Sammeln von Wildpflanzen für wissenschaftliche, didaktische, lebensmitteltechnische, pharmazeutische und bürokratische Zwecke zugelassen werden.
Beschränkungen
Voraussetzung für die Bewerbung ist das Bestehen der in den Vorschriften vorgesehenen Eignungsprüfung (G.p.D. Nr. 204 vom 13. Februar 2026)