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Professioneller Landwirt – IAP

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Über diesen Dienst können Sie die Ausstellung einer Bescheinigung als professioneller Landwirt beantragen.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Darunter versteht man eine Person, die über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und mindestens 25 % ihrer gesamten Arbeitszeit (wiein Art. 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert) direkt oder als Gesellschafter einer Gesellschaft mindestens 25 % seiner gesamten Arbeitszeit widmet und aus diesen Tätigkeiten mindestens 25 % seines gesamten Arbeitseinkommens erzielt.

Die Figur des „IAP“ (professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer) wurde durchArt. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 99 vom 29. März 2004eingeführtgeändert durchdas Gesetzesdekret Nr. 101 vom 27. Mai 2005 

Personengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, auch mit Konsortialzweck, gelten als professionelle landwirtschaftliche Unternehmer, wenn die Satzung als Gesellschaftszweck die ausschließliche Ausübung der inArtikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchsgenannten landwirtschaftlichen Tätigkeiten vorsieht und sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • im Falle von Personengesellschaften, wenn mindestens ein Gesellschafter die Qualifikation als professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer besitzt. Bei Kommanditgesellschaften bezieht sich diese Qualifikation auf die Komplementäre;
  • bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, wenn mindestens ein Geschäftsführer – der bei Genossenschaften auch Gesellschafter sein muss – den Status eines professionellen landwirtschaftlichen Unternehmers besitzt. Der Status eines professionellen landwirtschaftlichen Unternehmers kann vom Geschäftsführer nur einer einzigen Gesellschaft zugeführt werden.
Der IAP genießt dieselben Steuervergünstigungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, die für selbstständige Landwirte vorgesehen sind, die bei der INPS-Sozialversicherung gemeldet sind.

Die Bestimmungen bezüglich des professionellen Landwirts gelten auch für natürliche Personen oder Gesellschaften, die zwar nicht die in den Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, jedoch bei der zuständigen Region einen Antrag auf Anerkennung dieser Qualifikation gestellt haben, die eine entsprechende Bescheinigung ausstellt,  und sich zudem bei der entsprechenden INPS-Versicherungskasse angemeldet haben.

Innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Anerkennung, sofern die Regionen keine andere Frist festgelegt haben,   muss die betreffende Person die in den vorgenannten Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, andernfalls verfallen etwaige bereits erworbene Leistungen.

Beschränkungen

Die Voraussetzungen, die ein gewerblicher Landwirt erfüllen muss:

  • mindestens 25 % seiner gesamten Arbeitszeit
  • mindestens 25 % seines gesamten Arbeitseinkommens (ohne Renten jeglicher Art)
  • fachliche Kenntnisse, die wahlweise nachgewiesen werden können durch:
    1. einem Abschluss im Agrarbereich (Hochschulabschluss oder Diplom)
    2. Berufsbefähigungsnachweis für landwirtschaftliche Unternehmer (BPIA), zu erwerben bei derStiftung Edmund Machin St. Michael a/A.
    3. mündliche Prüfung
    4. landwirtschaftliche Tätigkeit seit mindestens 3 Jahren
    5. Teilnahme an einem national anerkannten Fachkurs für IAP mit bestandener Abschlussprüfung

An wen es sich richtet

Für alle, die die Bescheinigung als professioneller Landwirt erhalten möchten

So geht es

Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres gestellt werden; es gibt keine Frist und keinen festgelegten Termin.

Erforderlich ist:

  • den Antrag auf eine IAP-Bescheinigung auf dem Portal Srtrento unter der Adresse https://srt.infotn.it/ einzureichen;
  • Stempelmarke: Diegültige Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro muss auf ein weißes Blatt Papier geklebt, durch das Anbringen des Datums und der Unterschrift des Antragstellers entwertet, eingescannt und diesem Antrag beigefügt werden;
  • alles an die zuständige Behörde weiterzuleiten;
  • dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beizufügen, je nach Art des Antragstellers (natürliche Person, Einzelunternehmer, Gesellschaft) und je nachdem, ob die Voraussetzungen für die endgültige IAP oder nur für die vorläufige IAP erfüllt sind;
  • Der Antrag geht somit beim Landwirtschaftsamt ein. Die für das Gebiet zuständige Außenstelle des Landwirtschaftsamtes führt die Prüfung durch, während der Leiter des Amtes die Bescheinigung ausstellt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Scan des Blattes, auf dem die Stempelmarke angebracht wurde (Die Stempelmarke muss physisch entwertet werden, indem das Datum und die Unterschrift über der Marke angebracht werden) [obligatorisch];
  2. INPS-Auskunft, aus der die Eintragung in die landwirtschaftliche Sozialversicherung hervorgeht [obligatorisch bei Antragstellern, die natürliche Personen und Inhaber eines Einzelunternehmens sind und erklären, alle IAP-Voraussetzungen zu erfüllen];
  3. Kopie der zuletzt eingereichten Steuererklärung des antragstellenden natürlichen Personen [obligatorisch bei Antragstellern, die natürliche Personen sind, die erklären, alle IAP-Voraussetzungen zu erfüllen, und die nicht von der Abgabe der Steuererklärung befreit sind];
  4. Kopie der letzten Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuerformular) des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs [obligatorisch, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, die angibt, alle IAP-Voraussetzungen zu erfüllen, und die nicht angegeben hat, die Voraussetzung 11j zu erfüllen];
  5. Kopie von Unterlagen, die die Vermarktung der letzten Erzeugung belegen (z. B. Verkaufsrechnungen, Abgabebelege an die Genossenschaft/Weinkellerei/Käserei) [obligatorisch, wenn mindestens eine IAP-Voraussetzung nicht erfüllt ist];
  6. im Falle einer Mehrwertsteuerbefreiung, Kopie aller Unterlagen, die die vom Referenzlandwirtschaftsbetrieb getätigten Käufe und Verkäufe zum Zwecke der Ermittlung des Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit belegen [obligatorisch bei Antragstellern, die natürliche Personen sind, die angeben, alle IAP-Voraussetzungen zu erfüllen, und die angegeben haben, im Rahmen der Mehrwertsteuerbefreiung tätig zu sein];
  7. im Falle eines landwirtschaftlichen Unternehmens als Antragsteller: IAP-Bescheinigung der Person, die die Voraussetzung erfüllt (sofern von einer anderen Stelle als der PAT ausgestellt).

ACHTUNG:

Wer die vorgesehenen Voraussetzungen (Absatz 5 ter) für den endgültigen IAP nicht erfüllt und daher zunächst nur den vorläufigen IAP erhalten kann, muss zwei Jahre nach dem Antrag auf Anerkennung die fehlenden Unterlagen vorlegen, andernfalls verliert er alle Vorteile, die sich aus dem vorläufigen IAP ergeben.

Anträge, die nicht über das SR-Trento-Portal eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Formulare

Zeiten und Fristen

Innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Anerkennung, sofern die Regionen keine andere Frist festgelegt haben,   muss der Betroffene die in den vorstehenden Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen; andernfalls verfallen etwaige bereits gewährte Vergünstigungen.

Nachdem die zuständige Behörde die erforderlichen Überprüfungen abgeschlossen hat, stellt sie dem/der Betroffenen die IAP-Bescheinigung aus.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Kontakt

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Letzte Änderung: 04.09.2026 12:18

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