Beschreibung
Darunter versteht man eine Person, die über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und mindestens 25 % ihrer gesamten Arbeitszeit (wiein Art. 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert) direkt oder als Gesellschafter einer Gesellschaft mindestens 25 % seiner gesamten Arbeitszeit widmet und aus diesen Tätigkeiten mindestens 25 % seines gesamten Arbeitseinkommens erzielt.
Die Figur des „IAP“ (professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer) wurde durchArt. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 99 vom 29. März 2004eingeführt–geändert durchdas Gesetzesdekret Nr. 101 vom 27. Mai 2005
Personengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, auch mit Konsortialzweck, gelten als professionelle landwirtschaftliche Unternehmer, wenn die Satzung als Gesellschaftszweck die ausschließliche Ausübung der inArtikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchsgenannten landwirtschaftlichen Tätigkeiten vorsieht und sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- im Falle von Personengesellschaften, wenn mindestens ein Gesellschafter die Qualifikation als professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer besitzt. Bei Kommanditgesellschaften bezieht sich diese Qualifikation auf die Komplementäre;
- bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, wenn mindestens ein Geschäftsführer – der bei Genossenschaften auch Gesellschafter sein muss – den Status eines professionellen landwirtschaftlichen Unternehmers besitzt. Der Status eines professionellen landwirtschaftlichen Unternehmers kann vom Geschäftsführer nur einer einzigen Gesellschaft zugeführt werden.
| Der IAP genießt dieselben Steuervergünstigungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, die für selbstständige Landwirte vorgesehen sind, die bei der INPS-Sozialversicherung gemeldet sind. |
| Die Bestimmungen bezüglich des professionellen Landwirts gelten auch für natürliche Personen oder Gesellschaften, die zwar nicht die in den Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, jedoch bei der zuständigen Region einen Antrag auf Anerkennung dieser Qualifikation gestellt haben, die eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, und sich zudem bei der entsprechenden INPS-Versicherungskasse angemeldet haben. Innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Anerkennung, sofern die Regionen keine andere Frist festgelegt haben, muss die betreffende Person die in den vorgenannten Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, andernfalls verfallen etwaige bereits erworbene Leistungen. |
Beschränkungen
Die Voraussetzungen, die ein gewerblicher Landwirt erfüllen muss:
- mindestens 25 % seiner gesamten Arbeitszeit
- mindestens 25 % seines gesamten Arbeitseinkommens (ohne Renten jeglicher Art)
- fachliche Kenntnisse, die wahlweise nachgewiesen werden können durch:
- einem Abschluss im Agrarbereich (Hochschulabschluss oder Diplom)
- Berufsbefähigungsnachweis für landwirtschaftliche Unternehmer (BPIA), zu erwerben bei derStiftung Edmund Machin St. Michael a/A.
- mündliche Prüfung
- landwirtschaftliche Tätigkeit seit mindestens 3 Jahren
- Teilnahme an einem national anerkannten Fachkurs für IAP mit bestandener Abschlussprüfung
- Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Eintragung indas Unternehmensregister der Kammer für Handel, Industrie, Handwerk und Landwirtschaft (CIAA)