Beschreibung
Eine Lehre ist eine Ausbildungserfahrung, die es ermöglicht, Fähigkeiten zu erwerben oder zu verbessern, indem man in einer Unternehmensorganisation experimentiert. Sie kann daher zu einem
- ein nützliches Instrument für den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt sein, das den Erwerb, die Verbesserung oder die Anpassung der vorhandenen Qualifikationen an die Anforderungen des Produktionskontextes und damit eine bessere Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage begünstigt
- eine Erleichterung der beruflichen Orientierung, insbesondere für diejenigen, die aus dem Schul-/Ausbildungssystem kommen und unzureichende Kenntnisse über den Produktionskontext haben, sich ihrer beruflichen Ziele kaum bewusst sind und das Gelernte praktisch erproben müssen
- eine Gelegenheit zur beruflichen Neuorientierung.
Aktivierbare Arten der Ausbildung
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Praktika aufgeführt, die je nach den subjektiven Merkmalen des Praktikanten, den Tätigkeiten, auf die sich das Praktikum bezieht, und den Ausbildungsinhalten unterschiedlich sein können:
- Praktika für Personen in einer schwachen Arbeitsmarktsituation (Typ 1.4a)
Praktika zum Erwerb/Verbesserung von Fähigkeiten, die auf Orientierung, Arbeitsvermittlung, Wiedereingliederung oder Umstellung abzielen und sich an Personen richten, die sich auf dem Arbeitsmarkt in einer schwierigen Situation befinden.
Sie richten sich an Personen, die seit mehr als 12 Monaten arbeitslos sind (Alter der Arbeitslosigkeit ab der Anmeldung beim Arbeitsamt), an junge NEETs, an Arbeitslose über 50 Jahre oder an Personen mit einem sehr hohen Beschäftigungsschwierigkeitsindex, der sich aus dem Profiling ergibt. Die Dauer der Maßnahmen kann zwischen 8 und 26 Wochen liegen, je nach Einschätzung des Arbeitsamtes.
Die Agenzia del Lavoro bietet INAIL- und RCT-Versicherungsschutz und zahlt eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 70,00 EUR pro Woche (das Unternehmen kann einen weiteren Höchstbetrag von 70,00 EUR pro Woche ergänzen).
- Praktika für von Arbeitslosigkeit bedrohte oder ausgesetzte Personen (Typ 1.4b)
Praktika zum Erwerb/Verbesserung von Fähigkeiten, die auf die Wiedereingliederung oder Umstellung auf eine Beschäftigung abzielen. Sie richten sich in erster Linie an Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder von der Arbeit suspendiert sind (z. B. bei ordentlicher oder außerordentlicher Entlassung, ordentlichen Leistungen und Solidaritätsfonds). Sie können zwischen 8 und 26 Wochen dauern, vorbehaltlich der Beurteilung durch das Arbeitsamt.
Der aufnehmende Arbeitgeber sorgt für den INAIL- und RCT-Versicherungsschutz und zahlt eine Praktikumsvergütung von mindestens 70,00 EUR pro Woche bis zu maximal 140,00 EUR pro Woche.
- Spezialisierungspraktika (Typ 1.4c)
Praktika mit einem spezialisierten Ausbildungsprojekt, das die Entwicklung von technisch-professionellen Fähigkeiten zusätzlich zu den bereits vorhandenen beinhaltet und dessen Eignung vom Betreiber unter besonderer Berücksichtigung der subjektiven Merkmale des Praktikanten, des Projekts und des aufnehmenden Unternehmens beurteilt wird.
Die berufliche Bezugsperson muss mindestens das gleiche Bildungsniveau haben wie der Praktikant.
Die Praktika richten sich an Personen mit einer der folgenden Qualifikationen: Zeugnis/Qualifikation, Abitur, Hochschulabschluss oder Bachelor-Abschluss.
Sie können zwischen 8 und 16 Wochen dauern, vorbehaltlich der Beurteilung durch das Arbeitsamt.
Der aufnehmende Arbeitgeber bietet INAIL- und RCT-Versicherungsschutz und zahlt eine Praktikumsvergütung von 140,00 EUR pro Woche.
- Sommerpraktika (Typ 1.4d)
Praktika, die im Rahmen von Jugendplan-Projekten angeboten werden, die von der Agentur für sozialen Zusammenhalt genehmigt wurden und in einem öffentlichen Kontext durchgeführt werden, mit dem Ziel, die Bereitschaft zur beruflichen Aktivierung zu entwickeln. Sie richten sich an Studenten, die während der Sommerferien regelmäßig an Universitäten, Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen aller Ebenen eingeschrieben sind. Sie können maximal drei Monate dauern.
Die Jugendpläne bieten INAIL- und RCT-Versicherungsschutz und zahlen eine Praktikumsvergütung von mindestens 70,00 EUR pro Woche bis zu maximal 140,00 EUR pro Woche.
Informationen über diese Art von Praktika erhalten Sie direkt von den örtlichen Jugendplänen.
- Praktika für behinderte und benachteiligte Menschen (Typ 1.4e)
Praktika für behinderte und benachteiligte Menschen.
Sie können bis zu 24 Monate für Behinderte und bis zu 12 Monate für Benachteiligte dauern, sofern das Arbeitsamt eine entsprechende Beurteilung vornimmt.
Die Agenzia del Lavoro bietet INAIL- und RCT-Versicherungsschutz und zahlt eine Praktikumsvergütung bis zu einem Höchstbetrag von 70,00 EUR pro Woche (der Gastgeber kann einen zusätzlichen Betrag von 70,00 EUR pro Woche zahlen).
- Praktika bei Handwerksmeistern (Typ 1.4f)
Praktika, die sich an diejenigen richten, die einen Beruf erlernen wollen, und zwar dank professioneller Praktiken, die mit der Leidenschaft und Unterstützung eines Handwerksmeisters vermittelt werden, einer Person, die die Präsenz von technisch-professionellen Fähigkeiten und die Vermittlung des Handwerks miteinander verbindet, um eine besonders hochwertige Praktikumserfahrung zu garantieren.
Sie richten sich an junge Menschen zwischen 16 und 35 Jahren.
Die Handwerksmeister müssen ihre Qualifikationen gemäß Artikel 13 des Provinzialgesetzes Nr. 11 vom 1. August 2002 erworben haben.
Sie dauern zwischen 8 und 26 Wochen, vorbehaltlich der Beurteilung durch das Arbeitsamt.
Die Agenzia del Lavoro bietet INAIL- und RCT-Versicherungsschutz und zahlt eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 70,00 Euro pro Woche (das Unternehmen kann diese mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von 70,00 Euro pro Woche ergänzen). Darüber hinaus erhält der Meister, der den Auszubildenden aufnimmt, einen maximalen wirtschaftlichen Beitrag von 70,00 Euro pro Woche (1.820,00 Euro für 26 Wochen) für die dem Auszubildenden gebotene Ausbildungstätigkeit.