Beschreibung
Bei der familiären Pflege werden zwei Arten unterschieden: die elterliche Pflege und die heterofamiliäre Pflege. Unter elterlicher Unterbringung versteht man die Unterbringung eines minderjährigen Kindes bei Verwandten der ursprünglichen Kernfamilie, während man unter außerfamiliärer Unterbringung die Unterbringung eines minderjährigen Kindes bei einem Paar oder einer Einzelperson außerhalb der ursprünglichen Familie versteht.
Die elterliche Unterbringung wird von der Comunità di Valle, dem örtlichen Sozialdienst, verwaltet, an den man sich wenden muss. Nur in besonderen Fällen und auf ausdrückliche Anweisung der Justizbehörde und/oder des territorialen Sozialdienstes befasst sich auch das Multidisziplinäre Team für die Pflege von Minderjährigen und Familien (EMAMeF) der Autonomen Provinz Trient mit dieser Art der Unterbringung.
Um Informationen zu erhalten und eine heterofamiliäre Unterbringung vorzunehmen, muss man sich hingegen an das Multidisziplinäre Team für die Betreuung von Minderjährigen und Familien (EMAMeF) wenden.
Die familiäre Betreuung von Minderjährigen ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die emotionalen Bedürfnisse, die Pflege, die Erziehung und die Ausbildung von Minderjährigen zu gewährleisten, die vorübergehend nicht in einem geeigneten familiären Umfeld leben können.
Das Ziel dieser Maßnahme ist sowohl die Unterstützung des Minderjährigen als auch die Unterstützung seiner Herkunftsfamilie durch die gemeinsame Arbeit aller beteiligten Akteure.
Die Familienpflege sichert dem Minderjährigen das Recht auf eine Familie, die die ursprüngliche Familie vorübergehend integriert oder ersetzt, mit dem Ziel der Rückkehr des Kindes in seine Familie.
Die familiäre Betreuung ist zeitlich begrenzt und wird von den Sozialdiensten geplant, gefördert und unterstützt, manchmal auf Anordnung des Jugendgerichts, manchmal mit Zustimmung der Herkunftsfamilie. Sie kann in Vollzeit oder in Teilzeit erfolgen.
EMAMeF sorgt für die Planung und Verwaltung von Maßnahmen der Familienpflege aus einer multidisziplinären Perspektive in Zusammenarbeit mit den privaten Sozialdiensten und der APSS. In der gesamten Provinz wird ein einheitlicher methodischer Ansatz verfolgt, an dem verschiedene Fachleute beteiligt sind (Sozialarbeiter, Psychologen, Erzieher).
Das Pflegefamilienverhältnis endet, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird; auf Antrag des Sozialdienstes kann es administrativ fortgesetzt werden (bis zum Alter von 21 Jahren), wobei die Möglichkeit besteht, bei der Pflegefamilie zu bleiben.
Pflegefamilien können mit einem finanziellen Beitrag unterstützt werden.