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Pauschale Notfalltransportbeiträge für Nebentätigkeiten

  • Aktiv

Pauschalbeiträge an freiwillige Vereinigungen, die im Einvernehmen mit dem SSP den Notfall- und dringenden medizinischen Transportdienst erbringen, für die Durchführung von Aktivitäten, die einen anderen als den vereinbarten Zweck der bürgerlichen Solidarität und des sekundären sozialen Nutzens haben.

Beschreibung

Die Provinz gewährt den in Absatz 4 von Artikel 23 des Gesetzes L.P. 16/2010 genannten Freiwilligenvereinigungen, die im Einvernehmen mit dem Gesundheitsdienst der Provinz den medizinischen Notfall- und Eiltransportdienst durchführen, einen jährlichen Pauschalbeitrag für die Durchführung von Tätigkeiten, die nicht unter die vorgenannten Vereinbarungen fallen, die bürgerliche, solidarische, sozial nützliche oder die Freiwilligkeit fördernde Zwecke verfolgen und die als sekundäre und instrumentelle Tätigkeiten durchgeführt werden; der Beitrag als Jahrespauschale wird auf der Grundlage der Anzahl der aktiven, nicht gelegentlich tätigen Freiwilligen anerkannt, die in das in Artikel 17 des CTS genannte Register eingetragen sind, vorbehaltlich des Nachweises der Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten. Für dieselben Tätigkeiten gewährt die Provinz außerdem einen weiteren jährlichen Pauschalbeitrag, der sich aus einem Festbetrag und zwei Bonusbeträgen zusammensetzt, für Vereine, die ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter für die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten einsetzen.

An wen es sich richtet

Freiwillige Verbände/Organisationen, die

1) für das Jahr der Zuständigkeit/Bezugnahme eine Vereinbarung mit dem Landesgesundheitsamt für den Notfall- und Krankentransportdienst abgeschlossen haben und

2) auf dem Gebiet der Provinz gemäß ihrer eigenen Satzung - unentgeltlich und somit ohne wirtschaftliche Zuwendungen Dritter (z.B. Kostenerstattungen, Beiträge, Wettbewerbe) - mindestens zwei der durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2445 vom 21. Dezember 2023 genehmigten Aktivitäten durchführen, die einen bürgerlichen, solidarischen, sozial nützlichen Zweck gemäß den in Anlage A aufgeführten Kriterien verfolgen.

Der Antrag kann von den gesetzlichen Vertretern freiwilliger Vereinigungen/Organisationen gestellt werden, die für das Jahr der Zuständigkeit/Bezugnahme eine Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt der Provinz über den Notfall- und dringenden medizinischen Transportdienst abgeschlossen haben und die den Dienst für die Provinz gemäß ihrer eigenen Satzung durchführen - unentgeltlich und daher ohne finanzielle Zuwendungen Dritter (z.B. Aufwandsentschädigungen, Beiträge, Wettbewerbe) - mindestens zwei der durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2445 vom 21. Dezember 2023 genehmigten Aktivitäten mit bürgerschaftlichem, solidarischem oder gesellschaftlich nützlichem Zweck gemäß den in Anhang A aufgeführten Kriterien.

So geht es

Einreichung eines Antrags auf Anerkennung und Auszahlung der Pauschalbeihilfe(n) unter Verwendung der durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2445 vom 21. Dezember 2023 genehmigten und auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient verfügbaren Formulare.

Die Anträge können entweder in zwei Tranchen (Anzahlung und Restbetrag) oder in einer einzigen Tranche bei der zuständigen Gesundheitsabteilung der Autonomen Provinz Trient eingereicht werden.

Anträge auf eine Anzahlung von 50 % der Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Bezugsjahres eingereicht werden.

Anträge auf den Restbetrag von 50 % der Beiträge oder alternativ Anträge auf eine Einmalzahlung müssen zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres eingereicht werden.

Der Antrag ist an die PEC-Adresse des zuständigen Gesundheitsamtes der Provinz und/oder an eine andere hierarchisch untergeordnete Struktur zu senden und vom gesetzlichen Vertreter digital oder handschriftlich zu unterzeichnen, wobei eine Kopie des gültigen Ausweises beizufügen ist.

Was benötigt wird

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die maximale Wartezeit für die Genehmigung der Entscheidungen über die Gewährung des Vorschusses und des Restbetrags bzw. der Einmalzahlung (bzw. deren Nichtgewährung, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind) beträgt 60 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.Die Auszahlung der Beiträge an die Verbände erfolgt durch die Provinzagentur für Gesundheitsdienste auf der Grundlage der Entscheidung der Provinz über die Gewährung der Beiträge.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Tutela della salute in provincia di Trento

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Art. 23 comma 4 bis della legge sulla tutela della salute in provincia di Trento - Definizione dei criteri per il riconoscimento dei contributi forfettari alle associazioni di volontariato.

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Integrazione e riapprovazione dei 'Criteri e modalità per il riconoscimento, ai sensi del comma 4 bis dell'art. 23 della L.P. 16/2010, dei contributi forfettari alle associazioni di volontariato impegnate nel servizio di trasporto sanitario di emergenza e urgenza in convenzione con il servizio sanitario provinciale' di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1908 del 13 ottobre 2023 e approvazione della relativa modulistica (CUP C41B23000630003 per l'esercizio 2023 e CUP C41B23000640003 per l'esercizio 2024).

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Kontakt

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:43

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