Beschreibung
Die Provinz gewährt den in Absatz 4 von Artikel 23 des Gesetzes L.P. 16/2010 genannten Freiwilligenvereinigungen, die im Einvernehmen mit dem Gesundheitsdienst der Provinz den medizinischen Notfall- und Eiltransportdienst durchführen, einen jährlichen Pauschalbeitrag für die Durchführung von Tätigkeiten, die nicht unter die vorgenannten Vereinbarungen fallen, die bürgerliche, solidarische, sozial nützliche oder die Freiwilligkeit fördernde Zwecke verfolgen und die als sekundäre und instrumentelle Tätigkeiten durchgeführt werden; der Beitrag als Jahrespauschale wird auf der Grundlage der Anzahl der aktiven, nicht gelegentlich tätigen Freiwilligen anerkannt, die in das in Artikel 17 des CTS genannte Register eingetragen sind, vorbehaltlich des Nachweises der Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten. Für dieselben Tätigkeiten gewährt die Provinz außerdem einen weiteren jährlichen Pauschalbeitrag, der sich aus einem Festbetrag und zwei Bonusbeträgen zusammensetzt, für Vereine, die ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter für die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten einsetzen.