Operation 4.1.1 - Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

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Bewerbungsfrist 30. September 2022.

Beantragung eines Zuschusses für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Sonderprogramms 2014-2022 Operation 4.1.1 - Jahr 2022 (6. Aufruf)

Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für Investitionen zu beantragen, die der Verbesserung der Gesamtleistung von landwirtschaftlichen Betrieben in der Provinz Trient dienen.

Förderfähig sind Initiativen, die nach Einreichung des Antrags begonnen wurden, und Ausgaben, die nach Einreichung des Antrags entstanden sind. Ebenfalls förderfähig sind Planungskosten, die in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung angefallen sind und sich auf die Gestaltung der dem Förderantrag beigefügten Projektunterlagen beziehen.

Die Investitionen sind vorgesehen für

  • alle Tierhaltungsbetriebe, mit Ausnahme von Zuchtbetrieben für Jagd- oder Wildtiere, ornithologischen Zuchtbetrieben für die Einrichtung und/oder Begleitung;
  • alle landwirtschaftlichen Kulturpflanzen mit Ausnahme von Bambus;

Die förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben, die finanzierbaren Beträge und die Voraussetzungen sind in der Verordnung G. P. n. 1427 vom 27. August 2021 aufgeführt (siehe Abschnitt Dokumente).

Die Zuschüsse werden in Form einer Kapitaleinlage gewährt.

Beschränkungen

Anträge können vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022eingereicht werden.

Es kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Es ist obligatorisch, in allen Rechnungen und Zahlungen den einmaligen Projektcode (CUP) anzugeben, der bei der Genehmigung der Initiative für die Gewährung des Zuschusses zugewiesen wurde, und zwar gemäß den im Del. G. P. n. 1427 vom 27. August 2021 (siehe Abschnitt Dokumente) festgelegten Antragsmodalitäten.

Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder mittels RIBA auf ein auf den Begünstigten lautendes Girokonto (Girokonto, das auch nicht ausschließlich für die Initiative bestimmt ist) gezahlt werden. Begrenzt auf den Erwerb von Einrichtungen ist auch die Zahlung per Einschreiben mit Nachweis der Abbuchung zulässig.

Mit der Gewährung des Beitrags ist die Verpflichtung verbunden, die Arbeiten und Vermögenswerte, für die die Erleichterungen gewährt wurden, während eines Zeitraums von 5 Jahren (bei Maschinen und beweglichen Vermögenswerten) bzw. 10 Jahren (bei unbeweglichen Vermögenswerten) ab dem Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten nicht zu veräußern, abzutreten oder umzuleiten, auch nicht bei Nichtnutzung.

Für Vorhaben, die eine Unterstützung von mehr als 50 000 EUR erhalten, besteht die Verpflichtung, in angemessener Weise auf die öffentliche Finanzierung hinzuweisen, und zwar sowohl auf der professionellen Website des Begünstigten (sofern vorhanden) als auch durch die Vorrichtungen "Plakette oder Poster". Diese Verpflichtung muss ab dem Beginn der Durchführung des Vorhabens und bis zu 2 Jahre nach dem Datum der endgültigen Abrechnung auf der Website, bzw. bis zu 5 Jahre für "Plaketten oder Poster", eingehalten werden. Weitere Hinweise finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.psr.provincia.tn.it/Sviluppo-Rurale-2014-2020/Scarica-Materiale/Obblighi-di-comunicazione

An wen es sich richtet

Einen Antrag können stellen

a) Einzelunternehmen oder verbundene Unternehmen mit einer landwirtschaftlichen Umsatzsteuernummer, die seit dem Datum der Antragstellung bei der Industrie- und Handelskammer, der Landwirtschaftskammer und der Handwerkskammer eingetragen sind;

b) Gesellschaften zwischen landwirtschaftlichen Betrieben (mindestens zwei), die bei der Handels-, Industrie-, Landwirtschafts- und Handwerkskammer eingetragen sind.

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Unternehmensregister in der Provinz Trient verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss er muss er gegründet werden bei einer CAA.

Bei Gesellschaften zwischen landwirtschaftlichen Betrieben reicht die Eröffnung der Geschäftsakte aus.

Nicht antragsberechtigt sind

a) Unternehmen, die die vom Pflanzenschutzdienst der Provinz angeordneten Rodungsauflagen nicht erfüllt haben;

b) Unternehmen, die die im Rahmen des R.S.P. 2007-2013 und 2014-2020 gewährten und dann zurückgezogenen Beiträge nicht zurückgezahlt haben.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Betriebs eingereicht werden; nur für die Eintragung des Antrags in SRTrento kann ein beauftragter Berater herangezogen werden.

So geht es

Die Bewerbungen sind über die elektronischen Verfahren auf dem Portal https://srt.infotn.it

Für die Eingabe des Antrags ist eine digitale Unterschrift erforderlich; die Person, die den Antrag eingibt (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss für das Portal akkreditiert sein, wie auf dieser Webseite

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, da er sonst unzulässig ist.

Besondere Fälle

Etwaige Varianten müssen im Hinblick auf die Ausführung der betreffenden Arbeiten im Voraus beantragt werden. Bei der Gesamtbeurteilung der Varianten wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit und die Voraussetzungen, die für die Genehmigung des Projekts gemäß den Auswahlkriterien ausschlaggebend waren, eingehalten werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag muss vollständig gemäß dem auf dem Portal SRTrento bereitgestellten Faksimile ausgefüllt werden und Folgendes enthalten
  • Geschäftsplan mit den Angaben, die zur Überprüfung der allgemeinen Fördervoraussetzungen erforderlich sind, den Angaben, die die allgemeine Nachhaltigkeit des Unternehmens und der geplanten Investitionen belegen, sowie den Zielen zur Verbesserung der Gesamtleistung
  • eine Angabe der Voraussetzungen für die Vergabe von Punkten;
  • eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller für die betreffenden Initiativen keine anderen nach den geltenden Vorschriften vorgesehenen Beihilfen erhalten hat, dass sich das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der geltenden Gemeinschaftsvorschriften befindet, dass das Unternehmen nicht Empfänger früherer Rückforderungen von Beihilfen ist, die von der Europäischen Union für unrechtmäßig erklärt wurden, und dass es im Falle von obligatorischen Rodungsmaßnahmen, die vom Pflanzenschutzdienst der Provinz unter Einhaltung der sektoralen Vorschriften der Provinz, des Mitgliedstaats und der Gemeinschaft angeordnet wurden, die vorgeschriebenen Rodungspflichten erfüllt hat.

Das Antragsformular muss ebenfalls beigefügt werden:

  • Datenschutzhinweis Betrieb 4.1.1
  • APPAG-Datenschutzerklärung
  • je nach der Art der geplanten Initiativen, die unter Punkt 6.2 des Del. G. P. n. 1427 vom 27. August 2021 (siehe Abschnitt Dokumente) vorgesehenen Unterlagen, bei Strafe der Unzulässigkeit.

Falls für die Durchführung der geplanten Arbeiten erforderlich, ist der Besitz eines gültigen städtebaulichen Titels notwendig, um die Durchführbarkeit des Eingriffs nachzuweisen.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Rangfolge der eingereichten Anträge wird innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist festgelegt.

Die Rangliste für den Zugang zu den Zuschüssen wird auf der Grundlage der im Del. G. P. n. 1427 vom 27. August 2021 (siehe Abschnitt Dokumente) festgelegten Auswahlkriterien erstellt.

Innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Aufnahme in die Rangliste - die auf begründeten Antrag um weitere 60 Tage verlängert werden kann - sind weitere Unterlagen einzureichen, wie im Del. G. P. n. 1427 vom 27. August 2021 (siehe Abschnitt Dokumente) festgelegt.

Innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Vorlage der zusätzlichen Unterlagen gemäß Punkt 7 Buchstabe b) des Del. G. P. Nr. 1427 vom 27. August 2021 oder, wenn solche Unterlagen nicht erforderlich sind, ab dem Datum der Vollstreckbarkeit der Maßnahme zur Genehmigung der jeweiligen Rangliste, wird der Zuschuss gewährt oder verweigert. Der Rechtsakt über die Gewährung der Finanzhilfe kann in Bezug auf das jeweilige Investitionsvorhaben besondere Bedingungen und Auflagen vorsehen.

Nach Gewährung der Finanzhilfe kann ein Antrag auf Vorschusszahlungen gestellt werden. Der Antrag auf Vorschusszahlungen und die Abschlusszahlung des Beitrags müssen eingereicht werden. Alle Initiativen müssen gemäß den im Del. G. P. n. 1427 vom 27. August 2021 festgelegten Bedingungen gemeldet werden (siehe Abschnitt Dokumente).

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1920 di data 12 ottobre 2018 e s.m. relativa all'approvazione delle modalità attuative ed integrative dell'operazione 4.1.1 (sostegno a investimenti nelle aziende agricole) del Programma di Sviluppo rurale della Provincia Autonoma di Trento 2014-2020; e approvazione del bando per l'anno 2021 (5° bando).

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Integrazione dei fondi a disposizione del bando 2021 (5°bando), di cui alla deliberazione n. 1427 del 27 agosto 2021, relativo all'operazione 4.1.1 del Programma di sviluppo rurale della Provincia Autonoma di Trento e fissazione dei termini per la presentazione delle domande per l'anno 2022.

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Approvazione del Programma di Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento 2014-2022 versione 9.0 ai sensi del Regolamento (UE) n.1305/2013 del Parlamento europeo e del Consiglio sul sostegno allo sviluppo rurale da parte del Fondo europeo agricolo per lo sviluppo rurale (FEASR) CCI: 2014IT06RDRP011

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