- Formular Nr. 004451 (ANTRAG)
Das Formblatt kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an die folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.
Wird der Antrag nicht persönlich abgegeben, so ist ihm eine Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers beizufügen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.
Für die Ausstellung des Führerscheins ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher sind zwei Steuermarken im Wert von 16,00 € (eine für den Antrag und eine für die Maßnahme) zusammen mit dem Formular vorzulegen. Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportverbände und -vereine) sind die Einzelheiten des Gesetzes im Antrag anzugeben.
- Dem Antrag muss eine detaillierte Beschreibung folgender Punkte beigefügt werden
- die Geländestrecke der Route
- ob Straßen, die für den normalen Straßenverkehr bestimmt sind, betroffen sind;
- ob eine Sperrung erforderlich ist oder nicht;
- ob die Straßenverkehrsordnung beachtet wird oder nicht.
Für die Stellungnahme der Dienststelle für Forstwirtschaft und Fauna und der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz (zur Erfüllung der im Provinzialgesetz 31/93 vorgesehenen Aufgaben) ist es erforderlich, dem Verfasser folgende Unterlagen vorzulegen
- eine ausreichend detaillierte grafische Dokumentation in einem angemessenen Maßstab
die die Lokalisierung der Veranstaltung ermöglicht und den Verlauf der Strecke darstellt und/oder die geplanten Aktivitäten (mit relativer Belastung) identifiziert, unter Bezugnahme auf die bei der PAT verwendeten Karten: technische Provinzkarte oder Orthofotos und Katasterkartenauszug.
Grafiken ohne die oben genannten Kartengrundlagen können geliefert werden, wenn sie in geeigneter Weise auf das Referenzsystem "ETRS89/UTM Zone 32N" georeferenziert sind.
Bei Veranstaltungen auf städtischen Straßen genügt ein gewöhnlicher Stadtplan, der auch von Websites (z. B. Google Maps, Bing Maps usw.) stammen kann, auf denen die Route jedoch eindeutig nachvollziehbar ist.
Alle angeforderten Dokumente müssen eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen: PDF/A, PDF, TIFF, TIF, JPEG, JPG, mit Angabe der Strecke, auf der die Off-Road-Veranstaltung durchgeführt wird.
Die Dokumente müssen die Wiedergabe in Farbe und im Originalmaßstab ermöglichen.
Die vorgeschlagene Kartographie kann vom Geokartographieportal der Provinz heruntergeladen werden:
http://www.territorio.provincia.tn.it/portal/server.pt/community/carta_tecnica_provinciale/920/carta_tecnica_provinciale/40052
http://www.territorio.provincia.tn.it/portal/server.pt/community/cartografia_di_base/260/cartografia_di_base/19024
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich dieser Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an den Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz (0461/497013 - 44).
- Nulla osta der an dem Ereignis beteiligten Gemeinden.
- Nulla osta des Eigentümers der Fläche.
Bitte beachten Sie insbesondere die Verpflichtung, die Anforderungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 814 vom 18. Mai 2015 bezüglich der Organisation und der Gesundheitsvorsorge der geplanten Veranstaltung einzuhalten .
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.trentinosalute.net/Procedimenti/Organizzazione-e-assistenza-sanitaria-negli-eventi-e-nelle-manifestazioni-programmate