- Formular Nr. 004477 (Mitteilung für Neueröffnung)
- Formular Nr. 004478 (Mitteilung für Änderungen)
- Formblatt Nr. 004479 (Betriebsplan), vom Inhaber unterzeichnet, mit der entsprechenden Gebührenordnung, ordnungsgemäß ausgefüllt;
- Fotokopie des vom Inhaber unterzeichneten, dem Stand der Dinge entsprechenden Plans der Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, und/oder des eventuellen Ausstellungsortes, mit Angabe der Identifikationsdaten (erforderlich bei Verlegung der Tätigkeit, Vergrößerung/Verkleinerung der für die Tätigkeit vorgesehenen Fläche);
- Register (Geschäftsbuch) gemäß Artikel 120 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, zum Vermerk gemäß Artikel 16 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit.
- Formular Nr. 004473 (DICH2)
Nur vorzulegen, wenn der Eigentümer den letzten Punkt der Erklärung in der Mitteilung nicht ausfüllt (der Punkt nach der Tabelle mit den Namen der Gesellschafter).
Von jedem Gesellschafter ausgefüllte Erklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Erklärung, zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweises des Unterzeichners. Handelt es sich um einen Nicht-EU-Bürger, ist außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorzulegen.
- Formular Nr. 004474 (DICH3)
Nur vorzulegen, wenn der Eigentümer einen Vertreter benennt und dies in der Mitteilung angibt.
Vom Vertreter ausgefüllte Erklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Erklärung, zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweises. Handelt es sich um einen Nicht-EU-Bürger, muss auch eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.
Dem Antrag sollten nur die oben aufgeführten Dokumente beigefügt werden, die für den Antrag relevant sind.
Die Ersatzerklärungen werden stichprobenartig kontrolliert und in allen Fällen, in denen begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt der Erklärungen bestehen oder Elemente zutage treten, die darauf hindeuten, dass der beschriebene Sachverhalt unklar ist, werden obligatorische punktuelle Kontrollen durchgeführt.
- Formular Nr. 004484 (KÜNDIGUNG)