Öffentliche Vergnügungsstätten - Stellungnahme zu dem Projekt

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Genehmigung für feste Bauten (wie Theater, Kinos, Versammlungsräume, Auditorien, Museen oder Kunstgalerien, Diskotheken oder Tanzsäle, Sportanlagen, Schwimmbäder, Akrobatikparks usw.) und für zeitweilige Bauten (wie Festzelte, Tribünen, Schuppen, die für eine bestimmte Zeit zur öffentlichen Unterhaltung bestimmt sind, usw.).Die Genehmigung des Projekts erfolgt gemäß Artikel 143 des Königlichen Dekrets Nr. 635 vom 6. Mai 1940 (T.U.L.P.S.) durch eine Sonderbestimmung nach befürwortender Stellungnahme des Provinzialausschusses für die Aufsicht über Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten. Verwandte Dateien: Öffentliche Vergnügungsstätten - Frage der ZulässigkeitÖffentliche Vergnügungsstätten - Stellungnahme zur vorübergehenden Einrichtung

Beschreibung

Sie ist in folgenden Fällen zu beantragen

  • Bau oder Renovierung von Gebäuden (Theater, Kinos, Mehrzweckhallen, Hörsäle, Museen, Diskotheken, Tanzsäle, Nachtklubs, Sportanlagen, Tribünen, Schwimmbäder, Akrobatikparks usw.)
  • Einrichtung von Wanderattraktionen (Jahrmärkte) oder Zirkussen.

So geht es

Der Antrag (Formular 004434) muss nur bei Projektgutachten zu festen Bauten eingereicht werden.

Bei Gelegenheitsveranstaltungen muss einer der Anträge eingereicht werden, und die Stellungnahme der Kommission ist kostenlos.

Sie kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird der Antrag nicht persönlich abgegeben, muss ihm eine Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers beigefügt werden.

Für die Erteilung der Projektgenehmigung ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher müssen zwei Steuermarken zu 16,00 € zusammen mit dem Formular vorgelegt werden (eine für den Antrag und eine für die Maßnahme; drei für Akrobatikparks).

Wird der Antrag per Post verschickt, sind die Steuerzeichen auf dem Antrag anzubringen und entsprechend zu entwerten.

Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S.) sind die Einzelheiten des Gesetzes im Antrag anzugeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag ist zusammen mit einer Kopie des Projekts einzureichen, das von qualifizierten, in den einschlägigen Berufsregistern eingetragenen Technikern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten erstellt werden muss.

Allgemeiner Lageplan im Maßstab 1:500 mit

  • Lage des betreffenden Gebäudes
  • Zufahrt für Einsatzfahrzeuge und Abstellflächen für diese
  • Abstellflächen

Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 mit

  • der vorgesehenen Nutzung der Räume der öffentlichen Aufführungsstätte und der Nebenräume
  • Anordnung des Mobiliars und der Sitzplätze
  • angenommene maximale Besucherzahl für jeden Raum
  • Lage der Toiletten
  • Brandabschnittsbildung mit R.E.I.-Klassifizierung der Strukturen und Kommunikationstüren
  • Anordnung und Fläche der Rauchschutzklappen (nur bei Vorhandensein einer Bühne)
  • Ausgänge zur öffentlichen Straße, Angabe der Türöffnungsrichtung und -breite (gemessen an der schmalsten Stelle)
  • Standort der ortsfesten und mobilen Brandbekämpfungseinrichtungen und deren Merkmale
  • Lage und Art der Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
  • Lage der Notbeleuchtungspunkte, Schalttafeln und elektrischen Notsteuerungen
  • Maßnahmen, die getroffen wurden, um den Zugang und die Nutzbarkeit für Behinderte zu gewährleisten

Detaillierte technische Berichte, anhand derer folgende Aspekte bewertet werden können

  • Feuerbeständigkeit der Strukturen unter Berücksichtigung der Brandlast
  • Brandverhalten von Einrichtungsgegenständen und Verkleidungsmaterialien
  • Art der geplanten Bestuhlung und deren Anordnung, auch in Bezug auf die umliegenden Gänge
  • Merkmale der Zugänge und Fluchtwege mit Überprüfung der Berechnung des Personenflusses
  • Art der vorgesehenen Brandbekämpfungseinrichtungen mit Angabe der Merkmale der Wasserversorgung
  • Merkmale der Brandmelde- und -signalisierungssysteme, Beschreibung der Stromversorgungssysteme und des Standorts der Sensoren und akustischen Alarme der Steuereinheit
  • die für die Dimensionierung von Fußböden, Treppen, Plattformen, Bühnen, Brüstungen usw. je nach Art der geplanten Tätigkeit gemäß dem Ministerialerlass vom 17. Januar 2018 angenommenen Bemessungswerte für die Überlastungen bei Unfällen
  • Merkmale der verglasten Teile und der entsprechenden Umfassungsstrukturen, die den Sicherheitskriterien der Norm UNI 7697 entsprechen müssen
  • Merkmale der Heizungsanlage (Kapazität der Anlage, Art des verwendeten Brennstoffs, Fassungsvermögen und Standort des Tanks, Angabe der Kontroll- und Betriebsvorrichtungen und der Brandschutzklappen)
  • Beschreibung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

Für die elektrische Anlage: Projekte, die gemäß den Richtlinien der italienischen Vereinheitlichungsbehörde (UNI) und des italienischen elektrotechnischen Komitees (CEI) erstellt wurden, gelten als nach der guten Ingenieurpraxis erstellt

  • Schematische Darstellung der Anlage, planimetrische Zeichnungen, technischer Bericht über die Kohärenz und die Typologie der Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl der zu verwendenden Materialien und Komponenten sowie die zu treffenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen (gemäß Art. 5 des Ministerialerlasses Nr. 37 vom 22. Januar 2008)
  • Merkmale des Notbeleuchtungssystems
  • Überprüfung der Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit der Installation von Schutzmaßnahmen gegen direkten und indirekten Blitzeinschlag, die gemäß der letzten Fassung der technischen Norm CEI EN 62305 und den im spezifischen technischen Leitfaden CEI 81-30 festgelegten Methoden (unter Verwendung des Wertes Ng anstelle von Nt) erstellt werden

In Bezug auf die städtebaulichen Aspekte

  • mit der zuständigen Stadtverwaltung die städtebauliche Verträglichkeit/Konformität (auch in Bezug auf den Parameter Parken) in Bezug auf die beantragte Unterhaltungsaktivität überprüfen

Für Akrobatikparks

  • Vorläufigefotografische Dokumentation des Geländes, auf dem sich der Park befindet;
  • Allgemeiner Lageplan im Maßstab 1:1000 mit folgenden Angaben

    • für Personen gefährliche Bereiche wie Tankstellen, Wasserläufe, Bahnlinien usw;
    • Zufahrten für Rettungsfahrzeuge, Flächen für das Abstellen von Fahrzeugen;
    • die Lage der nächstgelegenen Hydranten;
    • Parkplätze, die so geplant und angeordnet werden sollten, dass sie weder die Fluchtwege noch den Zugang für Rettungsfahrzeuge im Notfall behindern.

    Grafische Zeichnungen in geeignetem Maßstab, die Folgendes zeigen

    • Planimetrie des betreffenden Gebiets mit den geplanten Strecken; Längsprofile/Schnitte der Strecken;

    Allgemeiner technischer Bericht mit:

    • Beschreibung des Geländes, der Strecken, der Bauwerke und/oder Anlagen, die dem Park dienen;
    • verwendete Ausrüstungen (Liste der persönlichen Schutzausrüstungen, PSA)
    • Gesundheits- und Hygienevorschriften;

    Detaillierter technischer Bericht über die Strecken mit Angaben zu

    • Gestaltung der Passagen (Wahl der Stützen, Größe der Stützen)
    • verwendete Materialien;
    • Sicherheitsanforderungen;
    • Beschilderung der Passagen;
    • Schwierigkeit der Strecken;
    • Regeln für die Benutzung der Strecken;
    • Beschilderung für Benutzer und Zuschauer vor Ort;

    Technischer Bericht über die Bäume (falls sie die Routen stützen) mit:

    • Widerstandsfähigkeit der Bäume;
    • Diagnose der Baumqualität;
    • Baum- und Wurzelschutz;
    • Blätter für jeden einzelnen Baum;

    Für die Elektroinstallation:

    Pläne, die gemäß den Richtlinien der italienischen Vereinheitlichungsbehörde (UNI) und des italienischen elektrotechnischen Komitees (CEI) erstellt wurden, gelten als nach der guten Ingenieurpraxis erstellt.

    • Schematische Darstellungen der Anlage, planimetrische Zeichnungen, technischer Bericht über die Beschaffenheit und die Art der Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Wahl der zu verwendenden Materialien und Bauteile sowie die zu treffenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen (gemäß Art. 5 des Ministerialerlasses Nr. 37 vom 22. Januar 2008);
    • Merkmale des Notbeleuchtungssystems;
    • Überprüfung der Notwendigkeit der Installation von Schutzmaßnahmen gegen direkte und indirekte Blitzeinschläge, die gemäß der letzten Fassung der technischen Norm CEI EN 62305 und den im spezifischen technischen Leitfaden CEI 81-30 festgelegten Methoden (unter Verwendung des Wertes Ng anstelle von Nt) erstellt wurden.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags. Hält die Struktur die vorgenannte Frist nicht ein, kann sich der Interessent an den Generaldirektor des Departements für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus zu wenden, um auf den Abschluss des Verfahrens zu drängen.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 10:06

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