Der Antrag (Formular 004434) muss nur bei Projektgutachten zu festen Bauten eingereicht werden.
Bei Gelegenheitsveranstaltungen muss einer der Anträge eingereicht werden, und die Stellungnahme der Kommission ist kostenlos.
Sie kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.
Wird der Antrag nicht persönlich abgegeben, muss ihm eine Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers beigefügt werden.
Für die Erteilung der Projektgenehmigung ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher müssen zwei Steuermarken zu 16,00 € zusammen mit dem Formular vorgelegt werden (eine für den Antrag und eine für die Maßnahme; drei für Akrobatikparks).
Wird der Antrag per Post verschickt, sind die Steuerzeichen auf dem Antrag anzubringen und entsprechend zu entwerten.
Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S.) sind die Einzelheiten des Gesetzes im Antrag anzugeben.