Öffentliche Veranstaltungen und Unterhaltung - Paintball

  • Aktiv

Spielerische Sportpraxis.

Beschreibung

Paintball ist ein Freizeitsport, bei dem die Basis des Gegners mit Farbstoffkugeln getroffen wird, die mit speziellen Druckluftgeräten, sogenannten Markern, verschossen werden.

Die Verwendung von Markern wird durch Artikel 2, dritter Absatz des Gesetzes Nr. 110 vom 18. April 1975, den Ministerialerlass Nr. 20 vom 17. Februar 2020, das Rundschreiben des Innenministeriums - Abteilung für öffentliche Sicherheit vom 5. Februar 2021 und die Gesetzesverordnung Nr. 121 vom 29. September 2013 geregelt.

Wenn diese Tätigkeit auf speziell ausgestatteten Feldern mit einer klaren Abgrenzung des Spielbereichs ausgeübt wird und die Tätigkeit mit unternehmerischen Zügen geführt wird, muss der Interessent eine Betriebsgenehmigung bei der Verwaltungspolizei der Provinz beantragen (ex Art. 68 T.U.L.P.S.) beantragen, woraufhin die Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten (ex Art. 80 T.U.L.P.S.) die Eignung des Platzes überprüfen und die entsprechende Mitteilung an die örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit senden muss (ex Art. 123 T.U.L.P.S. Enforcement Regulations).

So geht es

- Formular Nr. 004440 (ANTRAG)

Das Formular kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird der Antrag nicht persönlich abgegeben, so ist ihm eine Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Für die Ausstellung des Führerscheins ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher müssen zusammen mit dem Formular zwei Steuermarken im Wert von 16,00 € vorgelegt werden.

Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportvereine und -gesellschaften) muss der Antrag die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.

Im Falle eines Antrags, der über einen elektronischen Briefkasten (zertifiziert oder einfach) übermittelt wird, muss der Antragsteller ihn entweder mit einer digitalen Signatur oder mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnen; im letzteren Fall muss er ihn nach der Unterzeichnung einscannen ("scannen") und zusammen mit einer Kopie eines Ausweises übermitteln. Die Steuermarken müssen auf dem Antrag aufgeklebt und entwertet werden; alternativ können die Angaben zu den Steuermarken (Tag und Uhrzeit der Ausgabe, 14-stellige Kennung) auf dem Antrag angegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

(a) Verwaltung:
- Kopie der Versicherung und Quittung

(b) technisch
- Foto des Spielortes
- Kopie des Freigabeformulars, das vor Beginn des Spiels unterzeichnet werden muss
- Beschreibender Bericht über die Spielregeln, das Sicherheitsmanagement (Einweisung der Benutzer, Anwesenheit eines Feldassistenten, Art und Weise der Übergabe der Markierung, usw.).

Unterzeichnung durch einen qualifizierten Techniker
- Plan der Spielstätte mit allen vorhandenen Einrichtungen (Umzäunung, Lagerräume, Toiletten usw.)
- technischer Bericht, der die Einhaltung des Ministerialerlasses vom 17. Februar 2020, die Anbringung von Schildern mit den Sicherheitsvorschriften, die Eigenschaften der Markierer (gemäß den vom Hersteller ausgestellten Zertifikaten), die Eigenschaften der Gelatinekugeln (Munition), die biologisch abbaubar, ungiftig und umweltfreundlich sein müssen, usw. belegt.

Für jede Inspektion durch die Aufsichtskommission der Provinz ist eine Gebühr in Höhe von 200 € (temporäre Bauten)/ 250 € (permanente Bauten) zu entrichten. Zu diesem Zweck wird von der Verwaltungspolizei der Provinz zum Zeitpunkt des Antrags ein spezieller PagoPA-Bescheid erstellt.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist durch die Struktur kann sich der Betroffene an den Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus wenden, um den Abschluss des Verfahrens zu verlangen.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

2 - im Falle einer Befreiung muss dies im Antrag angegeben werden

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren