Beschreibung
Paintball ist ein Freizeitsport, bei dem die Basis des Gegners mit Farbstoffkugeln getroffen wird, die mit speziellen Druckluftgeräten, sogenannten Markern, verschossen werden.
Die Verwendung von Markern wird durch Artikel 2, dritter Absatz des Gesetzes Nr. 110 vom 18. April 1975, den Ministerialerlass Nr. 20 vom 17. Februar 2020, das Rundschreiben des Innenministeriums - Abteilung für öffentliche Sicherheit vom 5. Februar 2021 und die Gesetzesverordnung Nr. 121 vom 29. September 2013 geregelt.
Wenn diese Tätigkeit auf speziell ausgestatteten Feldern mit einer klaren Abgrenzung des Spielbereichs ausgeübt wird und die Tätigkeit mit unternehmerischen Zügen geführt wird, muss der Interessent eine Betriebsgenehmigung bei der Verwaltungspolizei der Provinz beantragen (ex Art. 68 T.U.L.P.S.) beantragen, woraufhin die Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten (ex Art. 80 T.U.L.P.S.) die Eignung des Platzes überprüfen und die entsprechende Mitteilung an die örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit senden muss (ex Art. 123 T.U.L.P.S. Enforcement Regulations).