Öffentliche Unterhaltung - Abenteuer-/Akrobatikparks

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Lizenz zum Betreiben des Unternehmens

So geht es

Das Formular kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird es nicht persönlich abgegeben, ist eine Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Für die Ausstellung des Führerscheins ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher sind zwei Steuermarken im Wert von 16,00 € (eine für den Antrag und eine für die Maßnahme) zusammen mit dem Formular vorzulegen. Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportverbände und -vereine) sind die Einzelheiten des Gesetzes im Antrag anzugeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Formular Nr. 004443 (ANTRAG)

- Versicherungspolice für die Haftpflichtversicherung zusammen mit der Quittung über die Zahlung der Prämie.

- Zulassung gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. Für Spielstätten, die nicht im Besitz einer solchen Zulassung sind, muss rechtzeitig (mindestens 30 Tage) eine Stellungnahme der Provinzkommission für die Überwachung von Theatern und anderen öffentlichen Vergnügungsstätten (abgekürzt C.P.V.) eingeholt werden

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Sobald jedoch die fehlenden Unterlagen beschafft sind, werden wir, wenn es die Arbeitsbelastung zulässt, so schnell wie möglich vorgehen, um die Lizenz rechtzeitig zu erteilen.

Kosten

Steuermarken
16 Euro

2

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:55

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