- Formular Nr. 004465 (ANTRAG)
- Nr. 2 Steuermarken zu 16,00 € (eine Marke muss auf den Antrag geklebt werden)
- Vordruck Nr. 004479
- Vom Eigentümer unterzeichneter Betriebsplan mit der entsprechenden Gebührenordnung, ordnungsgemäß ausgefüllt;
- Fotokopie des vom Eigentümer unterzeichneten Plans der Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, mit den vermerkten Identifikationsdaten (erforderlich im Falle einer Verlegung der Tätigkeit, einer Erweiterung/Verkleinerung der der Tätigkeit zugewiesenen Fläche);
- Register (Geschäftsbuch) gemäß Artikel 120 der T.U.L.P.S., das auch in elektronischer Form geführt werden kann, zum Vermerk gemäß Artikel 16 der T.U.L.P.S.-Verordnung, wenn die Tätigkeit in der Gemeinde Trient ausgeübt wird;
(N.B.: für Tätigkeiten in den übrigen Gemeinden muss das Register bei der örtlichen Aufsichtsbehörde eingereicht werden, d.h. bei der Aufsichtsbehörde für Rovereto und Riva D/G, in den übrigen Gemeinden beim Bürgermeister);
- Formular Nr. 004473 (DICH2)
Nur vorzulegen, wenn der Eigentümer den letzten Punkt der in der SCIA enthaltenen Erklärung nicht ausfüllt (der Punkt nach der Tabelle mit den Namen der Gesellschafter).
Von jedem Gesellschafter ausgefüllte Erklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Erklärung, zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweises des Unterzeichners. Handelt es sich um einen Nicht-EU-Bürger, ist außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorzulegen.
- Formular Nr. 004474 (DICH3)
Vom Vertreter ausgefüllte Erklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Erklärung (falls mitgeteilt), zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweises. Handelt es sich um einen Nicht-EU-Bürger, ist außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorzulegen.
- Formular Nr. 004476 (DICH4)
Von den Bevollmächtigten ausgefüllte Erklärungen anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Erklärung (falls übermittelt), mit den entsprechenden Fotokopien der Ausweispapiere und, falls es sich um einen Nicht-EU-Bürger handelt, auch Fotokopien der Aufenthaltsgenehmigung oder der Aufenthaltskarte.
Alle Vorstrafen müssen in den Erklärungen angegeben werden, auch wenn sie
- die die Ausübung der Tätigkeit nicht behindern;
- die sich nicht aus dem Strafregisterauszug ergeben, der dem Betreffenden gemäß dem Präsidialerlass 313/2002 ausgestellt wurde;
- in Anwendung von Artikel 444 der Strafprozessordnung (Anwendung der Strafe auf Antrag der Parteien);
- strafrechtliche Verurteilungsbeschlüsse.
- Original der Fahrerlaubnis im Falle eines Antrags auf Änderungen.
Dem Antrag sind nur die oben aufgeführten, für den Antrag relevanten Unterlagen beizufügen.
Die Ersatzerklärungen werden stichprobenartig überprüft und in allen Fällen, in denen begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt der Erklärungen bestehen oder Elemente zutage treten, die auf die Unbestimmtheit der beschriebenen Situation hindeuten, stichprobenartig überprüft.
- Formular Nr. 004484 (KÜNDIGUNG)