Öffentliche Einrichtungen - Schlittschuhlaufen oder Minigolf

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Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit

So geht es

Das Formular kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.

Wird es nicht persönlich abgegeben, ist eine Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Für die Ausstellung des Führerscheins ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher sind zwei Steuermarken im Wert von 16,00 € (eine für den Antrag und eine für die Maßnahme) zusammen mit dem Formular vorzulegen. Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportvereine und -gesellschaften) müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Antrag angegeben werden.

NB: FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN , die an Orten/Strukturen/Orten stattfinden , die nicht über eine reguläre Genehmigung gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. verfügen, muss rechtzeitig (mindestens 30 Tage) die Stellungnahme der Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten (abgekürzt C.P.V.) eingeholt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Formular Nr. 004442 (ANTRAG)

- Formular Nr. 004448 (TEMP FORM) für Veranstaltungen mit zeitlich begrenzten Aufbauten, die bereits von der Provinzkommission für die Aufsicht über Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten (abgekürzt: C.P.V.) positiv überprüft wurden und die seit höchstens 2 Jahren ab dem Datum des Berichts jährlich unter denselben Bedingungen stattfinden.

- Haftpflichtversicherungspolice, zusammen mit der Quittung über die Prämienzahlung (nur für Skating-Aktivitäten).

- Lärmbelästigungsgenehmigung von der Gemeinde:

a) für Hintergrundmusik mit unverstärkten Geräten (wie im Antrag angegeben): Genehmigung der Gemeinde in Sachen Lärmbelästigung gemäß Art. 11 des D.P.G.P. vom 26. November 1998, Nr. 38-110/Leg.

b) für Hintergrundmusik mit Verstärkeranlagen (wie im Antrag angegeben) Genehmigung der Stadtverwaltung für die beantragten Zeiten

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Sobald die fehlenden Unterlagen beschafft sind, werden wir, sofern es die Arbeitsbelastung zulässt, so schnell wie möglich vorgehen, um die Genehmigung rechtzeitig zu erteilen.

Kosten

Steuermarken
16 Euro

2

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:55

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