So geht es
Das Formular kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.
Wird es nicht persönlich abgegeben, ist eine Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.
Für die Ausstellung des Führerscheins ist eine Stempelgebühr zu entrichten. Daher sind zwei Steuermarken im Wert von 16,00 € (eine für den Antrag und eine für die Maßnahme) zusammen mit dem Formular vorzulegen. Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportvereine und -gesellschaften) müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Antrag angegeben werden.
NB: FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN , die an Orten/Strukturen/Orten stattfinden , die nicht über eine reguläre Genehmigung gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. verfügen, muss rechtzeitig (mindestens 30 Tage) die Stellungnahme der Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten (abgekürzt C.P.V.) eingeholt werden.