Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

O.C.M. Wine - Absatzförderung auf Drittlandsmärkten - Kampagne 2026/2027

  • Aktiv

Bekanntmachung zur Einreichung von Projekten für das Weinwirtschaftsjahr 2026/27 im Rahmen der Maßnahme "O.C.M. Vino - Förderung auf Drittlandsmärkten", Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021.

Beschreibung

Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein ist die einzige Verordnung der Europäischen Union, in der bestimmte Regeln für den Weinsektor festgelegt sind, und zwar sowohl in Bezug auf die Produktionsnormen als auch auf die den Unternehmen gewährten nicht rückzahlbaren Beihilfen.
Die Mittel der GMO Wein werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft (Masaf) und den Landwirtschaftsabteilungen der einzelnen Regionen und autonomen Provinzen vergeben.
Im Rahmen der GMO für die Absatzförderung von Wein auf Drittlandsmärkten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ausgaben im Zusammenhang mit der Absatzförderung von Wein im Ausland gewährt, z. B. für die Teilnahme an Messen, Verkostungen in Restaurants oder einfache Werbung.

An wen es sich richtet

Für die Maßnahme "GMO-Wein" kommen folgende Einrichtungen in Betracht

  • Berufs- und Erzeugerorganisationen
  • Vereinigungen von Weinerzeugerorganisationen
  • Branchenverbände
  • Schutzkonsortien und deren Vereinigungen und Verbände
  • Weinerzeuger
  • öffentliche Einrichtungen
  • temporäre Unternehmens- und Zweckverbände
  • Konsortien, Vereine, Verbände und Genossenschaften
  • Unternehmensnetzwerke

So geht es

Die erforderlichen Unterlagen und die Modalitäten für die Einreichung der Projekte sind im Beschluss Nr. 629 des Provinzialrats vom 30. April 2026 und im Direktorialerlass Nr. 173157 vom 14. April 2026 festgelegt, die von der institutionellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten heruntergeladen werden können.

Der Beihilfeantrag muss über das SIAN-Portal ausgefüllt und eingereicht werden.

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 15. Juni 2026 um 12 Uhr.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Attuazione campagna 2026 - 2027 della Misura "O.C.M. Vino - Promozione sui mercati dei Paesi terzi", prevista dall''articolo 58, paragrafo 1, lettera k) del regolamento (UE) 2021/2115 del Parlamento europeo e del consiglio del 2 dicembre 2021.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.05.2026 12:15

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren