Beschreibung
Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein ist die einzige Verordnung der Europäischen Union, in der bestimmte Regeln für den Weinsektor festgelegt sind, und zwar sowohl in Bezug auf die Produktionsnormen als auch auf die den Unternehmen gewährten nicht rückzahlbaren Beihilfen.
Die Mittel der GMO Wein werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft (Masaf) und den Landwirtschaftsabteilungen der einzelnen Regionen und autonomen Provinzen vergeben.
Im Rahmen der GMO für die Absatzförderung von Wein auf Drittlandsmärkten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ausgaben im Zusammenhang mit der Absatzförderung von Wein im Ausland gewährt, z. B. für die Teilnahme an Messen, Verkostungen in Restaurants oder einfache Werbung.