Zur Erlangung des Sportbootführerscheins ist eine Prüfung abzulegen, die aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung vor einer Prüfungskommission besteht, die sich aus einem einzigen, vom Direktor der Kraftfahrzeugbehörde ernannten Prüfer und - für die praktische Prüfung zur Erlangung des Sportbootführerscheins für Segel- und gemischte Antriebseinheiten - aus einem vom italienischen Segelverband oder der italienischen Seeliga ernannten Sachverständigen zusammensetzt.
Die Gültigkeitsdauer des Führerscheins beträgt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung oder Validierung. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung oder Validierung das 60. Lebensjahr vollendet haben, verkürzt sich die Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre.
Die Nautikschulen in der Provinz sind im folgenden Dokument aufgeführt:
Nautische Lizenzen sind in folgende Kategorien unterteilt:
- A: Führen von Schiffen, Sportbooten und Jetskis (unterteilt in: innerhalb von zwölf Meilen vor der Küste und ohne Begrenzung vor der Küste). Auf Antrag des Interessenten kann er auch nur für das Führen von Motorbooten erteilt werden.
- B: Führung von Sportbooten
- C: Führung von Vergnügungsschiffen und Jachten auf See
- D: Sonderschein für die Führung von Sportbooten und Wasserfahrzeugen. Der nautische Führerschein der Klasse D, Typ D1 ist ein besonderer Führerschein für das Führen von Wasserfahrzeugen und Sportbooten und Wassermotorrädern.
Ein Bootsführerschein für Sportboote mit einer Länge von höchstens 24 Metern ist immer erforderlich
- für die Schifffahrt in einer Entfernung von mehr als sechs Meilen von der Küste
- für das Führen von Jet-Skis
- wenn ein Motor mit mehr als 30 kw oder 40,8 PS an Bord eingebaut ist
- wenn ein Motor mit einem Hubraum von mehr als 750 cm³ an Bord eingebaut ist, wenn es sich um einen Zweitaktvergaser handelt, oder 1000 cm³, wenn es sich um einen Viertaktvergaser mit Außenbordmotor oder Direkteinspritzung handelt, oder 1300 cm³, wenn es sich um einen Viertaktvergaser mit Innenbordmotor handelt, oder 2000 cm³, wenn es sich um einen Dieselmotor handelt.
Im Umkreis von sechs Meilen von der Küste müssen Sie in jedem Fall mindestens 18 Jahre alt sein, um Boote (über 10 Meter Länge) zu führen; 16 Jahre für Boote (10 Meter oder weniger Länge); 14 Jahre für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 4 Quadratmetern sowie für Ruderboote, die mehr als eine Meile von der Küste entfernt fahren.
Wer ein Sportboot von mehr als 24 Metern Länge führt, muss im Besitz eines Sportbootführerscheins sein.
In Bezug auf die Trento Motorizzazione wird darauf hingewiesen, dass nur der nautische Führerschein erworben werden kann, der das Fahren innerhalb von 12 Meilen vor der Küste erlaubt. Die Prüfungen finden jährlich in der Zeit von April bis September statt.
Der nautische Führerschein D1 ist beschränkt
- Auf die Navigation bei Tag;
- auf Boote oder Sportboote mit einer Höchstlänge von 12 (zwölf) Metern - bis zum Alter von 18 Jahren begrenzt auf 10 (zehn) Meter;
- für die Navigation in Binnengewässern und/oder innerhalb von sechs Meilen von der Küste
- für das Fahren von Jet-Skis (innerhalb einer Meile von der Küste)
- wenn ein Motor mit mehr als 30 kw oder 40,8 PS an Bord des Fahrzeugs installiert ist
- wenn ein Motor mit einem Hubraum von nicht mehr als
- 1.900 ccm bei Zweitakt-Außenbordmotoren mit Vergasern oder Direkteinspritzung,
- 2.400 cm³ bei Viertakt-Außenbordmotoren mit Vergasern oder Kraftstoffeinspritzung ohne Aufladung,
- 1.500 cm³ bei Viertakt-Außenbordmotoren mit Vergasern oder Kraftstoffeinspritzung und Aufladung
- 1.700 cm³ bei Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergasern oder Kraftstoffeinspritzung ohne Aufladung
- 1.200 cm³ bei Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergasern oder Kraftstoffeinspritzung und Kompressor
- 2.400 ccm, wenn Innenbordmotor mit Dieselmotor ohne Aufladung,
- 2.000 cm³ bei aufgeladenem Innenbord-Dieselmotor,
oder im Falle von Jet-Skis, a:
- 1.000 ccm Zweitaktmotor,
- 1.700 cm³ bei nicht aufgeladenen Viertaktern
- 1.200 ccm bei aufgeladenen Viertaktern,
in allen Fällen mit einer Leistung von nicht mehr als 85 kW oder 115,6 PS.
Der Sportbootführerschein der Klasse D, Typ D1, wird nach Teilnahme an einem Lehrgang, ergänzt durch praktische Übungen in Navigation und Motormanövern an einer Seefahrtschule, und nach Bestehen einer abschließenden Eignungsprüfung erworben.