Nationale und internationale Adoption

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Was Sie tun müssen, um mehr über Adoption und Elternschaft zu erfahren.

Adozione: famiglia e minori
Adozione © Ilya Pavlov - Unsplash

Beschreibung

Ein Paar, das wissen möchte, was Adoption ist und Eltern werden will, sollte sich an das Adoptionsteam der Provinz wenden.

In Italien wird die Adoption durch das Gesetz 184/83 und nachfolgende Änderungen geregelt und betrifft Kinder, die sich in einem Zustand des Verlassenseins befinden, d. h., denen die moralische und materielle Unterstützung durch ihre Eltern oder Verwandten, die verpflichtet sind, für sie zu sorgen, endgültig entzogen wurde. Die Adoption kann national oder international erfolgen. Die Inlandsadoption ist für italienische oder ausländische Kinder mit Wohnsitz in Italien bestimmt und wird vom örtlich zuständigen Jugendgericht verfügt. Die internationale Adoption hingegen ist für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland bestimmt, die in ihrem Herkunftsland keine geeignete Unterbringung finden.

Auf Antrag des Paares befasst sich das Adoptionsteam mit

  • Durchführung des Informationsgesprächs, das der erste Schritt zur Einleitung des Adoptionsverfahrens ist;
  • die Organisation und Durchführung von Informations-/Orientierungskursen für adoptionswillige Paare
  • Durchführung der psychosozialen Untersuchung im Auftrag des Jugendgerichts mit den Paaren, die die Bereitschaftserklärung für eine nationale oder internationale Adoption vorgelegt haben, oder in den besonderen Fällen, die in Art. 44 des Gesetzes 184/83 und den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen vorgesehen sind
  • die Paare während der Wartezeit auf das Adoptivkind zu treffen;
  • im Namen des Jugendgerichts die ordnungsgemäße Unterbringung des Adoptivkindes in Zusammenarbeit mit der zugelassenen internationalen Adoptionsagentur gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 184/83 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen zu überwachen
  • Begleitung der Adoptivfamilie durch Interventionen zur Unterstützung der Elternschaft und des Adoptivkindes
  • Organisation von Vertiefungsterminen zu spezifischen Adoptionsfragen mit Experten auf nationaler Ebene;
  • Organisation und Leitung von Gruppendiskussionen unter Adoptiveltern; Beratung zu Adoptionsfragen.

Die Adoption schützt das Recht eines jeden Kindes, Kind zu sein: Jedes Kind braucht eine Familie, um seine Identität aufzubauen.

An wen es sich richtet

Paare, die sich der Adoption nähern und Eltern werden möchten.

Die Adoption steht Eheleuten offen, die seit mindestens drei Jahren verheiratet sind oder seit mindestens drei Jahren vor der Eheschließung ständig zusammenleben und sich in den drei Jahren vor der Antragstellung nicht getrennt haben, auch nicht de facto.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, einen Antrag in anderen besonderen Situationen zu stellen, für die das Adoptionsteam zur Verfügung steht, um Informationen über den spezifischen Fall zu geben.

So geht es

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an das Adoptionsteam wenden, das sich um alle Aktivitäten kümmert, die das Paar/die Familie während des Adoptionsprozesses, in der Anfangsphase, beim Eintritt des Kindes in die Familie und zu jedem anderen Zeitpunkt, zu dem Unterstützung benötigt wird, begleiten.

Es ist erforderlich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Zeiten und Fristen

Das Adoptionsverfahren beginnt mit einem ersten Informationsgespräch des Paares mit einem Sozialarbeiter des Teams.

Anschließend wird dem Paar die Möglichkeit geboten, an einem Informations-/Schulungskurs teilzunehmen, der darauf abzielt, das Bewusstsein für Adoptionsfragen durch Gespräche mit Fachleuten und durch Zeugnisse von Paaren, die bereits adoptiert haben, zu schärfen.

Anschließend kann das Paar bei der Geschäftsstelle des Jugendgerichts eine Erklärung über die Bereitschaft zur nationalen und/oder internationalen Adoption (Antrag) einreichen.

Das Jugendgericht ernennt dann das Adoptionsteam, das die psychosoziale Untersuchung durchführt, die innerhalb von 120 Tagen abgeschlossen sein muss.

Am Ende erstellt das Team einen Bericht, der eine Beschreibung der aktuellen Situation des Paares/der Familie enthält, teilt den Inhalt dem Paar mit und sendet ihn anschließend an das Jugendgericht.

Nachdem das Adoptivkind in die Familie aufgenommen wurde, führt das Team im Auftrag des Jugendgerichts Überwachungs- und Unterstützungsmaßnahmen durch.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Diritto del minore ad una famiglia. La norma è aggiornata con tutte le successive modifiche

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:34

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