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MuoverSi

  • Aktiv

Beantragung des Beförderungs- und Begleitungsdienstes für Menschen mit Behinderungen, Einreichung von Berichten/Beschwerden und sonstigen Anfragen zu diesem Dienst.

Beschreibung

MuoverSi ist ein Transport- und Begleitsystem für Menschen mit Behinderungen, das in der Autonomen Provinz Trient von der Wohnung der Person zu verschiedenen Zielen im Zusammenhang mit Arbeit, Studium, Gesundheit und Freizeit durchgeführt wird.

MuoverSi ist ein Dienst, der die Autonomie des Nutzers fördern soll, der nach seiner Zulassung und der Zahlung der Anmeldegebühr und der zugewiesenen Kilometergutscheine (von mindestens 200 bis maximal 10.000) den Anbieter des Transportdienstes wählen kann, der eine Vereinbarung mit der Provinz hat.

Es ist möglich, den neuen Antrag sowie eventuelle Berichte/Beschwerden über den Dienst über die digitalen Kanäle unten auf dieser Seite einzureichen . In Erwartung der Digitalisierung des gesamten Systems werden die anderen Anträge derzeit noch in Papierform eingereicht, die Sie im Abschnitt Formulare auf dieser Seite herunterladen können.

Weitere Einzelheiten über die Zuteilung von Kilometern und den gesamten Dienst im Allgemeinen finden Sie in dem nachstehenden pdf-Leitfaden.

Beschränkungen

  • Feste Gebühr für die Zulassung zum Dienst für alle: 40,00 Euro, die den Erwerb von 200 Kilometergutscheinen ermöglicht;
  • Variable Gebühr: für den Erwerb von Kilometern, die über die Mindestaktivierungsgebühr von 200 hinausgehen, variieren die Kosten je nach ICEF;
  • Zusatzkilometer: Wenn die zugewiesenen Kilometer aufgebraucht sind, kann man zusätzliche Kilometer zu einem Preis von 0,50 €/km anfordern, indem man das entsprechende Formular ausfüllt.

An wen es sich richtet

Behinderte, die ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben oder aus beruflichen Gründen oder zu Studienzwecken in der Provinz Trient ansässig sind, mit einer Bescheinigung über den Zustand der Behinderung:

  • Code 05
  • Code 06
  • Code 07
  • starke Sehbehinderung
  • vollständige oder teilweise Blindheit
  • Gesetz 104/1992, Art. 3, Absatz 3 (intensiver Unterstützungsbedarf bei starker Einschränkung der Gehfähigkeit).

Der Antrag kann vom Nutzer oder von der Person, die ihn gesetzlich vertritt (z. B. Vormund, Kurator, Betreuer, Eltern bei Minderjährigen), gestellt werden.

So geht es

Zulassungsanträge und Berichte/Beschwerden können nur online über die digitalen Kanäle auf dieser Seite eingereicht werden; SPID, CIE oder CPS/CNS sind für den Zugang erforderlich.

Für andere Anträge (Antrag auf zusätzliche Kilometer, Antrag auf zusätzliche Begleitung, Antrag auf ein Duplikat der Karte, Antrag auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, Bericht über Reisen außerhalb der Provinz) müssen die Formulare im Abschnitt Formulare heruntergeladen und ausgefüllt und auf eine der folgenden Arten an die Verwaltung geschickt werden

- Übermittlung an PEC umse.disabili_integrasociosan@pec.provincia.tn.it

- Persönliche Abgabe beim MuoverSi-Schalter, der sich in den Büros der Genossenschaft Handicrea in der Via San Martino 46 in Trient befindet - Tel. 0461/239396 (es ist auch möglich, die Anträge an den Behindertenschaltern der Genossenschaft Handicrea einzureichen, die sich in der ganzen Provinz befinden, es ist jedoch ratsam, vorher die oben genannte Nummer anzurufen); für alle Informationen über den MuoverSi-Service können Sie direkt an muoversi@provincia.tn.it schreiben

- persönliche Übergabe in den PAT-Filialen

- Postversand per Einschreiben mit Rückschein an die oben genannte Adresse.

Bitte beachten Sie, dass die PAT auch einen kostenlosen Service nach Vereinbarung anbietet, um die Bürger bei der Nutzung digitaler öffentlicher Dienste zu unterstützen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Bei Anträgen, die über digitale Kanäle eingereicht werden, folgen Sie dem Online-Verfahren und geben Sie die vom System geforderten Anlagen ein; bei Anträgen in Papierform sind die mit dem jeweiligen Antrag einzureichenden Anlagen in jedem Formular angegeben.

Formulare

Zeiten und Fristen

Neue Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden; Anträge, die nach dem 30. September eingereicht werden, werden bei der Zuteilung von Kilometergutscheinen ab dem folgenden Kalenderjahr berücksichtigt.

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist von 45 Tagen beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags (ohne die für die Berechnung, die Zahlung des Tarifs und die Vorlage des Zahlungsnachweises erforderliche Aussetzungsfrist).

Nachdem der Antrag ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhält der Nutzer ein Schreiben, in dem er über den Beginn des Verfahrens informiert wird (per E-Mail), und ein zweites Schreiben, in dem der Antrag angenommen wird.

Mit dem Annahmeschreiben werden dem Nutzer die zugewiesenen Kilometergutscheine mitgeteilt und die Identifikationskarte für die Fahrten zugesandt. Mit diesem Schreiben können Sie sich an eines der Steuerberatungszentren wenden, um die zu zahlende Gebühr zu berechnen.

Das Verwaltungsverfahren gilt als von Amts wegen beendet, wenn der Benutzer die festgesetzte Zulassungsgebühr oder die bei der CAF berechnete Gebühr nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Mitteilung über die Annahme des Antrags bezahlt.

Um die Zahlung vorzunehmen, ist es notwendig, sich mit https://mypay.provincia.tn.it/pa/home.html zu verbinden - wählen Sie "Andere Zahlungsarten" - Entität "Autonome Provinz Trient" - Zahlungsart "MUOVERSI Transport- und Begleitservice".

Die Zahlung über PagoPa kann direkt online erfolgen oder durch die Erstellung eines Zahlungsbelegs, der an Bankschaltern, Sisal- und Lottomatica-Schaltungen (Tabakläden) oder an anderen PagoPa-fähigen Schaltern bezahlt werden kann. Eine Anleitung für die Durchführung elektronischer Zahlungen finden Sie unter www.pagopa.provincia.tn.it.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

für bestimmte Formulare

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Eliminazione delle barriere architettoniche in provincia di Trento

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Criteri per la determinazione della misura della partecipazione provinciale alla spesa derivante dalla gestione del servizio individualizzato di trasporto e accompagnamento in favore dei soggetti portatori di minorazione, ai sensi dell'articolo 20, comma 4, della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1, denominato 'MuoverSi' nonché modalità di compartecipazione degli utenti alla spesa stessa.

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Art. 20 della l.p. 7 gennaio 1991, n. 1. Approvazione delle direttive per la quantificazione del budget chilometrico individuale del servizio 'MuoverSi' relativo all'anno 2021 nonché dei 'Criteri e modalità per la valorizzazione del credito vantato nei confronti della Provincia di Trento dagli utenti del servizio di trasporto individualizzato dei soggetti portatori di minorazione per le somme da loro pagate a titolo di tariffa d'acquisto dei buoni chilometrici del budget individuale del servizio 'MuoverSi'relativo all'anno 2020, non utilizzati a causa dell'emergenza COVID 19 e per la realizzazione delle relative misure compensative in favore degli utenti.'.

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Legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1, art. 20 'Eliminazione delle barriere architettoniche in provincia di Trento': approvazione del testo unico 'Direttive per l'accesso e l'utilizzo del servizio di trasporto e accompagnamento in favore delle persone con disabilità - Servizio MuoverSi'

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Kontakt

Contatti di Umse disabilita' ed integrazione socio - sanitaria

Email - Segreteria:
umse.disabili_integrasociosan@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
umse.disabili_integrasociosan@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494000

Fax - Segreteria:
0461.494159

Cooperativa HandiCREA

Indirizzo:
Trento - Via S. Martino, 46

Telefono:
0461 239396

Email:
info@handicrea.it

Mo.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Di.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Mi.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Do.
8:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2022

Sportello MuoverSi

Indirizzo:
Trento - Via S. Martino, 46

Telefono:
0461.239396

Email:
muoversi@provincia.tn.it

Mo.
8:30-12:30
Di.
8:30-12:30
Mi.
8:30-12:30
Do.
8:30-12:30, 13:30-16:30
Fr.
8:30-12:30
Erster Gültigkeitstag 24.10.2022

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