Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Mobiliar und Ausrüstung für Kindergärten

  • Aktiv

Antrag auf Finanzierung für den Kauf und die Renovierung von Möbeln und Ausrüstungen für Kindergärten gemäß Art. 54 bis L.p. 13/1977.

Beschreibung

Antrag auf Finanzierung für den Kauf und die Renovierung von Mobiliar und Ausrüstung für gleichwertige Kindergärten aus dem in Artikel 54a des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 21. März 1977 vorgesehenen Fonds. Die Kriterien und Modalitäten der Finanzierung sind im Provinzialratsbeschluss Nr. 2064 vom 20/10/2023 festgelegt.

Je nach Antrag werden Mittel für den Kauf oder die Erneuerung von ORDENTLICHEN oder VERBESSERTEN Einrichtungen und Ausstattungen oder für NEUE SEKTIONEN auf der Grundlage des jährlich vom Provinzialrat festgelegten Fonds gewährt.

1) Für den Erwerb oder die Erneuerung von ORDENTLICHEN Ausstattungsgegenständen wird eine Prioritätenliste nach den im Provinzialratsbeschluss Nr. 2064 vom 20.10.2023 festgelegten Prioritätskriterien erstellt.

2) Bei der Anschaffung oder Erneuerung von IMPREVISIERTEN Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen werden nur solche Anschaffungen finanziert, die für den Betrieb des Kindergartens als unvermeidlich und unabdingbar erklärt wurden und deren Fehlen die regelmäßige Erbringung der Dienstleistung gefährdet. Der Zuschuss wird so lange gewährt, bis die Mittel des Fonds ausgeschöpft sind. Sollte der verfügbare Betrag nicht ausreichen, um die eingegangenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der verfügbare Betrag im Verhältnis zu dem für alle förderfähigen Anträge bewilligten Gesamtbetrag aufgeteilt.

3) Für den Erwerb oder die Renovierung von Mobiliar und Ausrüstungsgegenständen NEUER SEKTIONEN gibt es Höchstgrenzen für die förderfähigen Ausgaben. Reicht die verfügbare Summe nicht aus, um die eingegangenen Anträge vollständig zu finanzieren, werden die verfügbaren Mittel im Verhältnis zu dem für alle förderfähigen Anträge zulässigen Gesamtbetrag aufgeteilt.

An wen es sich richtet

Einrichtungen, die gleichwertige Vorschulen verwalten

Der Antrag kann von den Verwaltungsbehörden der gleichgestellten Vorschulen gestellt werden, die nicht über einen "Fonds für unvorhergesehene Ausgaben oder Investitionen" verfügen, der aus dem Überschuss des "Strukturanteils" am Ende des vorangegangenen Schuljahres gebildet wurde, oder die über einen Fonds von 2.000,00 Euro oder weniger verfügen. Verwaltungsbehörden mit einem Fonds von mehr als 2.000,00 Euro können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn der Wert des Vermögensgegenstandes den Betrag des Fonds selbst abzüglich 2.000,00 Euro übersteigt. In diesem Fall wird ein Zuschuss in Höhe der Differenz gewährt.

So geht es

Einreichung des Antrags auf Finanzierung beim Servizio Attività Educative per l'Infanzia (Dienst für erzieherische Aktivitäten für Kinder) innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch Ausfüllen des Antragsformulars und der erforderlichen Unterlagen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Antrag auf einen Beitrag für den Erwerb und die Erneuerung von "ORDINÄREM" Mobiliar und Material (Provinzialgesetz Nr. 13 vom 21. März 1977 - Artikel 54 bis)
  2. Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung und Erneuerung von "VERBESSERTEM" Mobiliar und Material (Provinzialgesetz Nr. 13 vom 21. März 1977 - Artikel 54 bis)
  3. Antrag auf einen Beitrag für den Erwerb und die Erneuerung von Mobiliar und Ausstattungen "NEUE EINRICHTUNGEN" (Provinzialgesetz Nr. 13 vom 21. März 1977 - Artikel 54 bis)
  4. Erklärung über den Saldo der Finanzierung für den Kauf von Möbeln und Ausrüstungen für Kindergärten.

Formulare

Zeiten und Fristen

Anträge für"ORDINARY"-Käufe können eingereicht werden

  • vom 1. Februar bis zum 28. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden. Für "ORDINARY"-Beschaffungen wird maximal ein Antrag pro Einrichtung angenommen, mit einer Begrenzung von zwei Gütern pro Antrag, wobei der Kauf einer Reihe von funktionell zusammenhängenden Ausrüstungen als ein Gut angesehen wird

Anträge für"IMPREVISIERTE" Anschaffungen können eingereicht werden

  • vom 2. November bis zum 28. Februar eines jeden Jahres
  • vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres
  • vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres

Anträge für Ankäufe"NEUER ABSCHNITTE" können eingereicht werden

  • vom 1. bis 31. Juli des Kalenderjahres, in dem das Jahresprogramm für das folgende Schuljahr genehmigt wird.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Je nach Verfahren30 Tage für Anträge auf "IMPREVISED"-Käufe50 Tage für Anträge auf "NEW SECTIONS"-Käufe90 Tage für Anträge auf "ORDINARY"-Käufe Die Tage beginnen am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

Stempel
16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento della scuola dell'infanzia della provincia autonoma di Trento

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 27.01.2026 18:06

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren