So geht es
Die Entnahme von Harz aus Lärchenbäumen muss vorher bei der zuständigen Bezirksverwaltung angemeldet werden. Die Entnahme darf nur an Lärchen mit einem Durchmesser von mehr als 40 cm, gemessen in 1,3 m Höhe über dem Boden, erfolgen, die vom 15. Juli bis zum 30. Dezember gebohrt werden und sich in einer Höhe von weniger als 50 cm über dem Boden befinden.
In der Anmeldung sind die Eigentumsverhältnisse oder die Einzelheiten der vom Eigentümer erteilten Genehmigung anzugeben.