Beschreibung
Um dem Phänomen der sogenannten "Blanko-Kündigung" entgegenzuwirken, müssen Arbeitnehmer/Arbeitnehmer seit dem 12. März 2016 ihren freiwilligen Austritt und die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik unter Androhung der Unwirksamkeit über ein Online-Verfahren mitteilen, das durch die Gesetzesverordnung Nr. 151 vom 14. September 2015 eingeführt wurde.
Der Ministerialerlass vom 15. Dezember 2015 legt insbesondere die Modalitäten, Normen und technischen Vorschriften für die telematische Übermittlung des Rücktritts fest.