Beschreibung
Die Eigentümer sind verpflichtet, Änderungen der auf den Katasterparzellen angebauten Kulturen im Vergleich zu den in der Katasterdatenbank eingetragenen zu melden.
Diese Mitteilungen müssen mit dem entsprechenden Formular Denuncia della variazione di coltura an das örtlich zuständige Grundbuchamt geschickt werden.
Legt ein Subjekt die Erklärung über die Bodennutzung bei einer für die Auszahlung der landwirtschaftlichen Beiträge zugelassenen Zahlstelle (APPAG) vor, ist dies nicht erforderlich.