Meldung einer potenziellen/aktuellen Kontamination eines Standorts.

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Jeder, der - in welcher Eigenschaft auch immer - eine potenzielle Verunreinigung eines Standorts feststellt, kann eine Meldung einreichen. Für den Verursacher des Ereignisses (Verantwortlicher für die Verunreinigung) besteht Meldepflicht.

Beschreibung

Ein potenziell verunreinigter Standort ist definiert als ein Gebiet, in dem infolge vergangener oder laufender menschlicher Tätigkeiten eine Veränderung der qualitativen Merkmale der Umweltmatrix (Boden, Untergrund und Grundwasser) festgestellt wird, die eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.

Die Meldung einer potenziellen Verschmutzung erfolgt durch öffentliche und private Stellen, die in irgendeiner Eigenschaft (z. B. als Verwalter, Eigentümer, Nutzer eines Gebiets, sonstige interessierte Partei, öffentliche Verwaltung usw.) das Auftreten potenziell verunreinigender Ereignisse feststellen, Analysen von Umweltmatrizen mit Konzentrationen oberhalb der Risikoschwellenwerte (CSC) durchführen lassen oder das Vorhandensein einer historischen Verunreinigung feststellen.

Artikel 77 bis des TULP und Artikel 242 des Gesetzesdekrets 152/2006 schreiben vor, dass die Meldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis oder der Feststellung einer historischen Kontamination, die die Situation einer potenziellen oder aktuellen Kontamination des Standorts bestimmt hat, an die Provinz, die APPA, den Präfekten und die Gemeinde, in der sich der Standort befindet, geschickt werden muss.

Gleichzeitig mit der Meldung muss die für die Verschmutzung verantwortliche Person Präventions- oder Notfallmaßnahmen einleiten, um zu verhindern, dass sich die Verschmutzung ausbreitet oder Schäden für Mensch und Umwelt verursacht.

Nach Durchführung der erforderlichen ersten Vorbeugungsmaßnahmen führt der Verantwortliche in den von der Verschmutzung betroffenen Gebieten eine Voruntersuchung der Parameter durch, die Gegenstand der Verschmutzung sind, und saniert, wenn er feststellt, dass der Schwellenwert für die Konzentration der Verschmutzung (CSC) nicht überschritten wurde, das verunreinigte Gebiet, wobei er die Gemeinde und die für das Gebiet zuständige Provinz innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung benachrichtigt.

Wird hingegen bei der Voruntersuchung eine Überschreitung der CSC festgestellt, und sei es auch nur für einen Parameter, muss der für die Verschmutzung Verantwortliche unverzüglich die Gemeinde und die für das Gebiet zuständige Provinz benachrichtigen und die getroffenen Präventions- und Notfallmaßnahmen beschreiben.

Damit wird das eigentliche Sanierungsverfahren eingeleitet, das je nach Art des Standorts in verschiedenen Phasen abläuft, die unterschiedliche Vorverfahren mit spezifischen Unterlagen und Formularen erfordern.

An wen es sich richtet

Jeder, ob Unternehmen oder Bürger, der eine konkrete und gegenwärtige Verschmutzungsgefahr verursacht hat oder das Auftreten von potenziell verunreinigenden Ereignissen feststellt, Analysen von Umweltmatrizen mit Konzentrationen oberhalb der Risikoschwellenkonzentrationen (CSC) durchführen lässt oder das Vorhandensein einer historischen Verunreinigung feststellt.

Die Meldung wird von der Person eingereicht, die für das Ereignis, das die Kontamination oder die konkrete und gegenwärtige Gefahr einer Kontamination verursacht hat, verantwortlich ist. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder kann er nicht ermittelt werden, kann dies der Eigentümer des Standorts oder eine andere interessierte Person tun.

So geht es

Das Antragsformular und seine Anhänge, die unter Formulare verfügbar sind, müssen ausgefüllt und an die Adresse rifiuti.appa@pec.provincia.tn.it geschickt werden .

Das Formular muss auch an die Gemeinde geschickt werden, in der sich der Standort befindet.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Anmeldung, geografischer Standort gemäß den Angaben auf dem Formular, Fotokopie des Ausweises der Person, die die Anmeldung einreicht.

Formulare

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia ambientale.

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Approvazione del testo unico delle leggi provinciali in materia di tutela dell'ambiente dagli inquinamenti

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:35

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