Beschreibung
Ein potenziell verunreinigter Standort ist definiert als ein Gebiet, in dem infolge vergangener oder laufender menschlicher Tätigkeiten eine Veränderung der qualitativen Merkmale der Umweltmatrix (Boden, Untergrund und Grundwasser) festgestellt wird, die eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.
Die Meldung einer potenziellen Verschmutzung erfolgt durch öffentliche und private Stellen, die in irgendeiner Eigenschaft (z. B. als Verwalter, Eigentümer, Nutzer eines Gebiets, sonstige interessierte Partei, öffentliche Verwaltung usw.) das Auftreten potenziell verunreinigender Ereignisse feststellen, über Analysen von Umweltmatrizen mit Konzentrationen verfügen, die über den Risikoschwellenwerten (CSC) liegen, oder das Vorhandensein einer historischen Verunreinigung feststellen.
Gemäß Artikel 77a des TULP und Artikel 242 des Gesetzesdekrets 152/2006 muss die Meldung an die Provinz, die APPA, den Präfekten und die Gemeinde, in der sich der Standort befindet, innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis oder der Feststellung einer historischen Kontamination, die die Situation der potenziellen oder aktuellen Kontamination des Standorts bestimmt hat, erfolgen.
Gleichzeitig mit der Meldung muss der für die Verschmutzung Verantwortliche Präventions- oder Notfallmaßnahmen einleiten, um zu verhindern, dass sich die Verschmutzung ausbreitet oder Schäden für Mensch und Umwelt verursacht.
Nach Durchführung der erforderlichen ersten Vorbeugungsmaßnahmen führt der Verantwortliche in den von der Verschmutzung betroffenen Gebieten eine Voruntersuchung der von der Verschmutzung betroffenen Parameter durch und saniert, sofern festgestellt wird, dass die Schwellenkonzentration der Verschmutzung (CSC) nicht überschritten wurde, das verunreinigte Gebiet, wobei er die Gemeinde und die für das Gebiet zuständige Provinz innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung benachrichtigt.
Wird hingegen bei der Voruntersuchung eine Überschreitung der CSC festgestellt, und sei es auch nur für einen Parameter, muss der für die Verschmutzung Verantwortliche unverzüglich die Gemeinde und die für das Gebiet zuständige Provinz benachrichtigen und die getroffenen Präventions- und Notfallmaßnahmen beschreiben.
Damit wird das eigentliche Sanierungsverfahren eingeleitet, das je nach Art des Standorts in verschiedenen Phasen abläuft, die unterschiedliche Vorverfahren mit spezifischen Unterlagen und Formularen erfordern.