Beschreibung
Eine Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit ist erforderlich bei der Nutzung von Sportbooten (Ruder-, Motor- oder Segelboote mit einer Länge von höchstens zehn Metern) zum Zwecke der
- Leasing, d.h. der Vertrag, mit dem sich der Vermieter gegen Entgelt verpflichtet, ein Sportboot oder einen Jetski für einen bestimmten Zeitraum, auch täglich oder stündlich oder für einen Bruchteil einer Stunde, zu Freizeit- und Tourismuszwecken in See- oder Binnengewässern unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen
- Charter, d.h. der Vertrag, mit dem sich der Charterer gegen die vereinbarte Chartergebühr verpflichtet, einem oder mehreren Charterern das Sportboot oder einen Teil davon mit Besatzung für eine bestimmte Zeit, auch täglich oder stündlich oder für einen Bruchteil einer Stunde, zu Freizeit- und Tourismuszwecken in See- oder Binnengewässern unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
Für weitere Einzelheiten D.M. 1 September 2021(hier klicken zum Herunterladen)