Beschreibung
Personen, die den Meistertitel erlangt haben, können die Genehmigung zur Verwendung des spezifischen Warenzeichens beantragen. Ist die Genehmigung erteilt, gilt sie sowohl für den Meister als auch für das Unternehmen, in dem er tätig ist, unter der Voraussetzung, dass
- das Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist;
- der Handwerksmeister übt seine Tätigkeit in diesem Unternehmen als Gesellschafter, Eigentümer oder Familienmitarbeiter aus;
- das Zeichen wird zur Unterscheidung der in der Nutzungskonzession angegebenen zugelassenen Produkte und Dienstleistungen verwendet, die zu dem Tätigkeitsbereich gehören, für den der Handwerksmeister die Qualifikation erworben hat.
Die Konzession ist von unbegrenzter Dauer und kann
- Entzug durch die öffentliche Verwaltung
- Verzicht durch den Interessenten.
Der Interessent hat das Recht, die Änderung der bestehenden Nutzungskonzession zu beantragen.
Beschränkungen
Der Zuschussempfänger muss in die Meisterliste eingetragen sein