Beschreibung
Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2093 vom 19. Oktober 2018 wurden die Bestimmungen über dieVerpflichtung und die Methoden zur Quantifizierung der für Bewässerungszwecke genutzten Wassermengen durch Schätzung genehmigt, die in einem Dekret des Ministeriums für Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaftspolitik vom 31. Juli 2015 vorgesehen sind und in der Provinz Trient mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2495 vom 29. Dezember 2016 umgesetzt wurden.
Der Beschluss legt den 30. November eines jeden Jahres als Frist fest, bis zu der jedes Konsortium ersten Grades, das an der Nutzung öffentlicher Gewässer beteiligt ist (das also direkt als Inhaber oder indirekt über ein Konsortium zweiten Grades eine Konzession besitzt), die vom Beschluss geforderten Daten in das Online-System eingeben muss. In der Folge wurde die Verpflichtung zur Datenerfassung auf die Konsortien zweiten Grades ausgedehnt und auf die Angaben zu den an die betreffenden Konsortien ersten Grades verteilten Mengen beschränkt.
In demselben Beschluss wird auch festgelegt, dass die Nichtübermittlung der Daten die Anwendung der in Artikel 51 der "Verordnung zur Vereinfachung und Regelung der Verfahren zur Ableitung und Nutzung von öffentlichem Wasser", die durch das Dekret des Präsidenten der Autonomen Provinz Trient Nr. 22-129/Leg. vom 23. Juni 2008 erlassen wurde, vorgesehenen Sanktionen nach sich zieht, insbesondere Punkt 12 der Tabelle B.
Beschränkungen
Gegen Nutzer, die das Formular nicht rechtzeitig ausfüllen, werden Sanktionen verhängt.