Eine entgeltliche Lizenz zur Nutzung des Zeichens können beantragen
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die einzeln oder in Verbänden auf dem Gebiet der zum Park gehörenden Verwaltungsgemeinschaften tätig sind
- Unternehmen des tertiären Sektors, Einrichtungen und Vereinigungen, die keine Einrichtungen des Dritten Sektors sind, die die lokale Produktion fördern und auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinden des Parks Waren, Dienstleistungen und Produkte herstellen, die mit den Zielen und Aktivitäten des Parks sowie mit der nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen
- Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft und des Handwerks, die unter die Definition von Kleinstunternehmen und KMU der EG fallen und typische landwirtschaftliche und handwerkliche Erzeugnisse aufwerten
- Unternehmen, die Beherbergungsbetriebe betreiben
Waren, Dienstleistungen und Produkte
Die Lizenz zur Verwendung des Zeichens des Parks kann erteilt werden, wenn das Produkt bereits Gegenstand einer Anerkennung oder Einhaltung von Zertifizierungen, Richtlinien, Protokollen oder guten Praktiken im Zusammenhang mit der Umweltqualität ist und, nur im Falle von Produkten, wenn zusätzlich mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist
- der Produktionsprozess, sowohl in Bezug auf das Rohmaterial als auch auf die Verarbeitung, findet vollständig auf dem Gebiet der zum Park gehörenden Verwaltungsgemeinschaften statt
- der Herstellungsprozess findet außerhalb des Gebiets des Parks statt, aber die Rohstoffe stammen vollständig aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaften des Parks
- der Verarbeitungsprozess findet auf dem Gebiet der Verwaltungsbezirke des Parks statt, aber die Rohstoffe, die für die Herstellung des Produkts selbst wichtig sind, werden nicht auf dem Gebiet des Parks angebaut oder erzeugt.
Nicht aufnahmefähige touristische Dienstleistungen
Die Bedingungen für den Erhalt der Lizenz zur Verwendung der Marke des Parks sind der Betrieb auf dem Gebiet der Verwaltungsbezirke des Parks sowie der Besitz von Anerkennungen oder die Einhaltung von Zertifizierungen, Richtlinien, Protokollen oder guten Praktiken in Bezug auf die Umweltqualität.
Beherbergungsbetriebe
Das Zeichen des Parks kann für die folgenden Kategorien von Beherbergungsbetrieben auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinden des Parks vergeben werden
- Hotel- und Nicht-Hotelanlagen, ausgenommen Ferienhäuser und -wohnungen, Condhotels
- Campingplätze
- Berghütten und Ausflugslokale
- Einrichtungen des Agrotourismus
Im Beherbergungssektor kann die Lizenz zur Verwendung des Zeichens Beherbergungsbetrieben erteilt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über Formen der Anerkennung oder die Einhaltung von Zertifizierungen verfügen oder sich bereits an Protokolle zur Umweltqualität halten.
Die Beherbergungsbetriebe, denen die Lizenz zur Verwendung des Zeichens erteilt wird, verpflichten sich bei der Einreichung des Antrags, bei der Inspektion Folgendes zu gewährleisten und nachzuweisen
- die Organisation von Initiativen und Aktionen, die mit der nachhaltigen Entwicklung und mit den Zielen und Aktivitäten des Parks übereinstimmen
- die Teilnahme an den vom Park geförderten Verbreitungs- und Ausbildungsinitiativen;
- die Auslage von Informationsmaterial des Parks in den Gemeinschaftsräumen und die Bereitstellung von Veröffentlichungen oder anderem konsultierbaren Material über den Park und sein Gebiet für die Gäste.