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Landes-Energie-Bonus 2022 - Autonomer Antrag

  • Nicht aktiv

die Fristen für die Einreichung der Anträge sind abgelaufen.

Das Antragsformular muss ab dem 31. März 2023 bis zum 31. Mai 2023, 23.59 Uhr, online unter Verwendung der digitalen Identität SPID, CIE oder CPS/CNS ausgefüllt werden. Die Auszahlung des Bonus erfolgt durch Gutschrift auf dem Girokonto.

Beschreibung

Beschränkungen

Folgende Personenhaben KEINEN Anspruch auf den Energiebonus der Provinz 2022

  • Personen, die den Energiebonus der Provinz 2022 automatisch erhalten, d.h. durch eine direkte Ermäßigung auf der Rechnung;
  • Personen, die aufgrund der von der Provinzverwaltung bereits durchgeführten Kontrollen der von den Energieversorgungsunternehmen übermittelten Daten oder der bereits im Besitz der Provinzverwaltung befindlichen Daten vom automatischen Erhalt des Energiebonus der Provinz 2022 ausgeschlossen sind. Die Kontrollen betrafen insbesondere die Überprüfung des Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben).

An wen es sich richtet

Die autonome Beantragung des Energiebonus der Provinz 2022 ist den Inhabern von Haushaltsstromverbrauchern des Typs "ortsansässig" vorbehalten , die über eine gebundene Leistung von bis zu 6,6 kW und einen am 1. Dezember 2022(oder später, falls zugelassen) gültigen Liefervertrag verfügen, sofern eine besondere Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung vorgelegt wird. Der Bonus wird in den Fällen gewährt, in denen

  1. der Versorgungsvertrag mit Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen wurde, die die für die Auszahlung des Energiebonus 2022 erforderliche Zulassung der Provinz nicht automatisch, d.h. durch einen Rabatt auf die Rechnung, erhalten haben
  2. der Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens, obwohl er zu den Anbietern gehört, die sich an die Akkreditierung der Provinz halten, wurde automatisch von der Auszahlung des Energiebonus der Provinz 2022 ausgeschlossen, da die Einkommensdaten für das Jahr 2020 nicht überprüft werden konnten
  3. das Versorgungsunternehmen wurde nach dem 1. Dezember 2022 aktiviert, sofern die folgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind
    • die Aktivierung ergibt sich aus der Umstellung eines früheren Vertrags über die Lieferung von Strom für den Hausgebrauch des Typs "ansässig" mit einer zugesagten Leistung von bis zu 6,6 kW, der am 1. Dezember 2022 in den Händen einer verstorbenen Person lag
    • der neue Inhaber des Stromversorgungsunternehmens war am 1. Dezember 2022 an dem Ort ansässig, an dem sich der POD des von ihm übernommenen Stromversorgungsunternehmens befindet;
  4. der Inhaber des Elektrizitätsversorgungsunternehmens hat seinem Lieferanten nach dem 1. Dezember 2022 eine neue Steuernummer mitgeteilt, um eine frühere falsche Steuernummer zu ersetzen.

In den Fällen 3 und 4 kommen Inhaber von Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Betracht, die sowohl zu Wirtschaftsbeteiligten gehören, die von der Provinz akkreditiert wurden, als auch zu Wirtschaftsbeteiligten, die sich nicht an den Akkreditierungsvorschlag gehalten haben.

In jedem Fall muss der Inhaber des Stromversorgungsunternehmens die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen

  • im Jahr 2020 ein Gesamtbruttoeinkommen für die Zwecke der IRPEF von höchstens 50.000 Euro erzielt haben;
  • Er darf nicht als Begünstigter der Erhöhung des Anteils B1) an der einmaligen Beihilfe der Provinz für das Jahr 2022 identifiziert worden sein, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1375 vom 29. Juli 2022 eingeführt wurde.
  • nicht in den Genuss anderer Maßnahmen gekommen zu sein, die von den Einrichtungen des so genannten Provinzialsystems, die darauf abzielen, die negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Bezahlung der integrierten Wasser-, Strom- und Gasversorgung abzumildern;
  • zum 1. Dezember 2022 nicht Inhaber von mehr als einem Stromversorgungsvertrag zu sein, der die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Strombonus der Provinz 2022 erfüllt.

So geht es

Greifen Sie mit Ihrer SPID, CIE oder CPS/CNS digitalen Identität auf das Formular zu.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Formular ist unter Androhung des Ausschlusses eine Kopie der auf den Namen des Anmelders lautenden Stromrechnung beizufügen, aus der der Verbrauch zum 1. Dezember 2022 hervorgeht. Aus dieser Rechnung müssen die Kopfdaten und die Spezifikationen für die Nutzung der Versorgung sowie die Tatsache, dass sie sich auf den Energieverbrauch am 1. Dezember 2022 bezieht, deutlich hervorgehen.

In besonderen Fällen der Übernahme einer verstorbenen Person ist dem Antrag Folgendes beizufügen

  • Kopie der Stromrechnung, die den Verbrauch am 1. Dezember 2022 auf den Namen des Verstorbenen bescheinigt
  • eine Kopie der förmlichen Umschreibung des Stromliefervertrags auf den Namen des Erklärenden, um deutlich zu machen, dass es sich um denselben POD handelt.

Im Falle von Unternehmen, die dem Stromversorger nach dem 1. Dezember 2022 förmlich Änderungen der Steuernummer mitgeteilt haben, ist dem Antrag Folgendes beizufügen

  • eine Kopie der Stromrechnung, die den Verbrauch am 1. Dezember 2022 bescheinigt
  • eine Kopie der förmlichen Änderung des Stromliefervertrags der antragstellenden Partei, um eindeutig nachzuweisen, dass es sich um dieselbe POD handelt.

Formulare

Zeiten und Fristen

2023 31 Mai

Erogazione bonus energia provinciale 2022 in via autonoma - termini per la compilazione del modulo 31.03.2023 ⇢ 31.05.2023

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Online-Zugang Landes-Energie-Bonus 2022

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 2
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 21 ottobre 2022, n. 11, art. 1: Bonus energia provinciale 2022 in favore dei titolari di utenze domestiche di tipo 'residente' con potenza installata fino a 6,6 kW: approvazione dei criteri per l'erogazione e dello schema di contratto di accreditamento dei fornitori di energia elettrica per il service di erogazione

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Legge provinciale 21 ottobre 2022, n. 11, art. 1: Bonus energia provinciale 2022 in favore dei titolari di utenze domestiche di tipo 'residente' con potenza installata fino a 6,6 kW: apertura dei termini per la presentazione delle richieste in via autonoma del bonus energia provinciale 2022

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Bonus energia provinciale 2022 - Lista operatori accreditati

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:41

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