Beschreibung
Bei dieser Dienstleistung sind die Bodenverbesserungskonsortien berechtigt, die Kriterien für den Kostenverteilungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Hinsichtlich der Kriterien für die Verteilung der Kosten des Bewässerungsdienstes sind die Bestimmungen des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 2449 vom 21. Dezember 2018 einzuhalten, der das binomische Tarifkriterium einführt, das aus einem festen und einem variablen Kontingent besteht.
BITTE BEACHTEN: Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Beschluss des Provinzialrats Nr. 2449 vom 21. Dezember 2018.
Beschränkungen
Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.