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Kulturgutschein: Antrag auf einen Beitrag für die Inanspruchnahme von kulturellen Dienstleistungen

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Sind Sie eine qualifizierte Familie und möchten Sie am Projekt "Kulturgutschein" teilnehmen?

Beschreibung

Ziel ist es, Familien in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und kinderreiche Familien (mit drei oder mehr Kindern), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Provinz ansässig sind, bei der Teilnahme ihrer minderjährigen Kinder an Kursen in folgenden Bereichen zu unterstützen: Musikschulen/Musikgruppen/Chöre; Theater/Philodramen; Kinos.

Beschränkungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung des Gutscheins sind:

1) Erforderlicher wirtschaftlicher Status:

- Familien, die vom A) Anteil des AUP profitieren;

- kinderreiche Familien mit 3 oder mehr Kindern, die den B1)-Anteil des AUP in Anspruch nehmen;

2) Sie müssen ihren Wohnsitz in der Provinz haben und im Besitz des EuregioFamilienPasses sein.

BEITRÄGE

- Route "Musikschulen/Bands/Chöre": Höchstzuschuss von 200,00 €;

- Route "Theater/Philodramen": Beitrag Euro 160,00;

- Route "Kino": Beitrag Euro 100,00.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Eltern, einschließlich Pflegeeltern, von minderjährigen Kindern mit Wohnsitz im Trentino gestellt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

So geht es

Der Antrag ist von den Eltern, einschließlich der Pflegeeltern, beim Kulturzentrum Santa Chiara (Via S. Croce, Nr. 67 - Trient; Tel. 0461/213834; E-Mail: verycult@centrosantachiara.it) einzureichen, wenn er persönlich abgegeben wird, oder bei der Agentur für sozialen Zusammenhalt der Autonomen Provinz Trient, wenn er per Post an die folgende Adresse geschickt wird serviziocivile@pec.provincia.tn.it, oder per Einschreiben mit Rückschein.

Zeiten und Fristen

Die Anträge der Familien müssen zwischen dem 15. September und dem 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

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Modificazioni alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1471 di data 3 settembre 2021 avente ad oggetto 'Criteri e modalità per la concessione di contributi alle famiglie per la fruizione di servizi culturali tramite voucher. Progetto denominato 'Voucher culturale per le famiglie'. Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1, articolo 6 ter.'.

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