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Kooperative Einrichtungen: Antrag auf einen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit

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Es ist ein Beitrag zur Förderung von Initiativen, die auf die Entwicklung der Zusammenarbeit, der Bildung und des Kooperationsgeistes abzielen.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Förderung von Initiativen, die auf die Verbreitung, Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens und der genossenschaftlichen Grundsätze im Allgemeinen abzielen und die sich direkt oder indirekt auf das Gebiet der Provinz auswirken.

Der Beitrag kann bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

An wen es sich richtet

  • Nach regionalem Recht anerkannte Verbände der Genossenschaftsbewegung
  • Genossenschaften und ihre Konsortien
  • Öffentliche und private Einrichtungen, Verbände und Organisationen
  • Natürliche Personen.

So geht es

Der Antrag muss in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der für die Zusammenarbeit zuständigen Provinzstruktur auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • per Einschreiben an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Dienststelle.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antragsteller muss den entsprechenden Antrag unter Beifügung folgender Unterlagen einreichen:

  • Anschaulicher analytischer Bericht über die Initiative (mit festgelegten Zielen, durchzuführenden Maßnahmen, Zeitrahmen und erwarteten Auswirkungen auf das Gebiet der Provinz);
  • Detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Ordnungsgemäß unterzeichnete Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss zwischen dem 1. Januar und dem 30. September des Jahres eingereicht werden, in dem die Initiative gestartet werden soll.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60 Tage beginnen mit dem Eingang des Antrags.

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle angefordert werden (siehe Abschnitt Kontakt).

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

ONLUSes sind befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Promozione e sviluppo della cooperazione, dell'educazione e dello spirito cooperativi1

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Approvazione dei nuovi criteri generali di intervento per la realizzazione delle iniziative previste dalla legge regionale 28 luglio 1988, n. 15 'Promozione e sviluppo della cooperazione, dell'educazione e dello spirito cooperativi'.

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Approvazione dei nuovi criteri generali di intervento per la realizzazione delle iniziative previste dalla legge regionale 28 luglio 1988, n. 15 'Promozione e sviluppo della cooperazione, dell'educazione e dello spirito cooperativi'.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 10:14

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