Kommunikation von Gelegenheits-Selbstständigen

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Wie kann eine Meldepflicht für gelegentliche Selbstständigkeit durch Arbeitgeber eingeführt werden?

Beschreibung

Ab dem 21. Dezember 2021 wurde eine neue Meldepflicht für Arbeitgeber in Bezug auf die Beschäftigung von Gelegenheits-Selbstständigen eingeführt. Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat festgelegt, dass die Aufnahme der Tätigkeit der oben genannten Arbeitnehmer einer vorherigen Mitteilung über die Dienstleistung bedarf. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Mitteilung wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Ab dem 28. März 2022 hat das zuständige Ministerium auf dem Portal Servizi Lavoro die neue Anwendung in Betrieb genommen, mit der diese obligatorische Mitteilung erfolgen kann. Die Anwendung ist über SPID und CIE zugänglich (lesen Sie weiter, um die Zugangsmodalitäten zur Anwendung zu erfahren).

Informationen zur Funktionsweise und zu den Arten von Dienstleistungen, die der Mitteilungspflicht unterliegen, finden Sie auf der entsprechenden Seite

Es sei auch darauf hingewiesen, dass nach der Meldung einer vom Unternehmen ausgeübten gelegentlichen selbständigen Tätigkeit eine eventuelle Überprüfung der Konformität und der genauen Qualifikation des Beschäftigungsverhältnisses unberührt bleibt, für die alle Feststellungsbefugnisse bestehen bleiben.

Beschränkungen

Für jeden Gelegenheits-Selbstständigen, bei dem die Mitteilung unterlassen oder verzögert wurde, ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 500 und 2 500 EUR vorgesehen.

An wen es sich richtet

Kunden und Berater

So geht es

Der Arbeitgeber muss über SPID oder CIE auf das Portal der Arbeitsverwaltung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik zugreifen, um die Meldung vorzunehmen (indem er auf die grüne Schaltfläche unten klickt).

Wenn die Person zum ersten Mal auf das Portal zugreift, um die Meldung einer gelegentlichen Selbstständigkeit vorzunehmen, muss sie akkreditiert werden. Dazu muss er/sie nach dem Zugang zum Portal (über SPID oder CIE) auf die Schaltfläche CO OBBLIGATORIE klicken. Auf der daraufhin erscheinenden Seite muss er oben rechts auf NATIONALES AKKREDITIERUNGSFORMULAR klicken und die erforderlichen Daten eingeben.

Sobald das oben beschriebene Akkreditierungsverfahren abgeschlossen ist, erscheint auf dem Portal Servizi Lavoro eine neue Schaltfläche "Lavoro autonomo occasionale" (Gelegentliche Selbstständigkeit), über die die Daten für die Arbeitsdienstleistungen eingegeben werden können. Für die korrekte Nutzung des Dienstes lesen Sie bitte das Benutzerhandbuch, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.

Besondere Fälle

Im Falle von Anwendungsfehlern ist es notwendig, sich an das Online-URP zu wenden, das vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik unter der folgenden Adresse zur Verfügung gestellt wird

In das Feld Kategorie ist der Eintrag "Comunicazioni Telematiche" und in das Feld Unterkategorie der Eintrag "Lavoro Autonomo Occasionale" einzutragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur und ausschließlich für die Dienstleistungen der Zwischenarbeit über eine digitale Plattform die Mitteilung über das Formular "UNI-piattaforme" mit Hilfe der auf dem Portal Servizi Lavoro verfügbaren Anwendung innerhalb des zwanzigsten Tages der Dienstleistung erfolgen muss, wie es das Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 31 vom 23. Februar 2022 vorsieht.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugang zu den ClicLavoro-Portal-Diensten

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 2
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Attuazione dell'articolo 1 della legge 3 agosto 2007, n. 123, in materia di tutela della salute e della sicurezza nei luoghi di lavoro

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Manuale dell'utente per effettuare la comunicazione di lavoro autonomo occasionale

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