Jugendunternehmertum - Beiträge für Beratungsdienste

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AbgelaufenBeratungsdienste, Informationen und Formulare für den Zugang zu Beihilfen.Antragsfrist 31. Januar 2024

Beschreibung

Die in dieser Maßnahme vorgesehene Erleichterungsmaßnahme wird durch die Niederlassungsprämie selbst flankiert. Sie soll nämlich denjenigen Junglandwirten, die in der Rangliste für die Niederlassungsprämie an einer förderungswürdigen Stelle stehen und die glauben, dass sie für ihr Unternehmenswachstum konkrete Unterstützung und Begleitung im strategischen und wirtschaftlich-finanziellen Bereich benötigen, die Möglichkeit geben, die Ausgaben für bestimmte Beratungs- und Ausbildungsbereiche anerkannt zu bekommen.

ARTEN VON FÖRDERFÄHIGEN INITIATIVEN

SBeratungsleistungen strategischer Art

Beratungsleistungen zur Umsetzung des Unternehmensplans und insbesondere zur Entwicklung einer strategischen Vision in organisatorischer, produktiver oder marktbezogener Hinsicht für ihr Unternehmen, rechtliche und steuerliche Beratung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und den Unternehmensplan, Beratung im Bereich der Unternehmensfinanzierung zur Auswahl von Finanzierungskanälen, Untersuchung bestehender Garantieformen zur Verbesserung des Zugangs zu Krediten und zur Förderung von Investitionen, die von landwirtschaftlichen Unternehmen getätigt werden.

Erhebungen di mMarkt, pians di marketing, commerzielle telematic und Sicherheit

Erworbene Beratungsdienste: Analyse der Vertriebskanäle, Analyse der Unternehmenspositionierung, Produktanalyse, Analyse der Marktsegmentierung, Studie und Entwurf von Werbekampagnen und Werbematerial, Entwurf operativer und strategischer Marketingpläne, Entwurf und Erstellung von Websites, die für die Werbung und das Telemarketing von Waren und Dienstleistungen (einschließlich kundenspezifischer Buchungsdienste) geeignet sind, Analyse der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Certifizierungen

Beratung bei der Erlangung von Zertifizierungen für: Unternehmensqualitätssysteme, Produktqualität, Umweltverträglichkeit und ethische Verträglichkeit, Managementsysteme für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Maßnahme dder öffentlichen Intervention, cumulus e limiti di spesa

  1. Der Höchstbetrag des Zuschusses, der gewährt werden kann, beläuft sich auf 5.000,00 €, während der Mindestbetrag des Zuschusses, der gewährt werden kann, 2.500,00 € beträgt, wobei jedoch der Höchstsatz von 70 % der förderfähigen Ausgaben zu berücksichtigen ist.
  2. Die unter dieser Ziffer genannten Höchstbeträge müssen sowohl bei der Gewährung als auch bei der Auflösung des Zuschusses eingehalten werden.
  3. Die Beihilfe wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408 vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufDe-minimis-Beihilfenim Agrarsektor gewährt.
  4. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Anreizen, die in europäischen, staatlichen oder regionalen Vorschriften vorgesehen sind, ist unabhängig davon, ob sie eine staatliche Beihilfe darstellen oder nicht, in Bezug auf die förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.

Die zuschussfähigen Ausgaben sind in Punkt 3 Absatz 1 des Kriterienbeschlusses Nr. 1915/2023 aufgeführt.

Die bezuschussten Dienstleistungen dürfen erst nach Einreichung des Zuschussantrags begonnen werden, andernfalls sind die Initiativen nicht förderfähig.

Beschränkungen

VERPFLICHTUNGEN

Der Junglandwirt verpflichtet sich

  • alle Kontrollen über die tatsächliche Verwendung der gewährten Beihilfe und die Einhaltung der in den Rechtsvorschriften der Provinz, in den vorliegenden Kriterien und in dem Rechtsakt über die Gewährung der Beihilfe festgelegten Verpflichtungen zu akzeptieren
  • der zuständigen Struktur oder Einrichtung unverzüglich jede subjektive oder objektive Änderung mitzuteilen, die für die Gewährung der Beihilfe oder deren Fortführung von Bedeutung ist.

Der Verfall des Niederlassungszuschusses, der in der Intervention SRE01 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2023 vorgesehen ist, die durch den Beschluss Nr. 1914/2023 genehmigt wurde, bestimmt den Verfall des in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Zuschusses, wenn dieser innerhalb der ersten 5 Jahre ab dem Datum der Niederlassung selbst eintritt.

Die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen, die den Antragstellern gemäß Absatz 2 und Artikel 6 der Norma Foral 4/2003 auferlegt werden, erfolgt an einer Stichprobe von 5 % der Interventionen, die Beschränkungen unterliegen, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Provinzen.

Die Kontrolle der Ersatzerklärungen für die Bescheinigung und die eidesstattliche Erklärung wird an einer Stichprobe von mindestens 5 % der Akten gemäß den geltenden Vorschriften der Provinz durchgeführt.

An wen es sich richtet

Für eine Beihilfe nach diesen Kriterien kommen Junglandwirte in Betracht, die auf der Rangliste der Begünstigten der Niederlassungsprämie für den ersten Aufruf zur Einreichung von Anträgen 2023 im Rahmen der Maßnahme SRE01 - Niederlassung von Junglandwirten, die mit dem Beschluss Nr. 1914 vom 13. Oktober 2023 genehmigt wurde, einen förderfähigen Platz einnehmen.

Empfänger von Beihilfen, die für rechtswidrig erklärt wurden, können keine Begünstigten sein

Der Antrag kann von dem Junglandwirt gestellt werden, der einen Antrag im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen SRE01 gestellt hat (ein Berater kann nur für die Eingabe des Antrags in SRTrento eingesetzt werden).

So geht es

Die Bewerbungen sind vom 19. Oktober 2023 bis zum 31. Januar 2024 über die elektronischen Verfahren des Portals https://srt.infotn.it einzureichen, auf das auch unter https://a4g.provincia.tn.it/ zugegriffen werden kann.

Um einen Antrag einzureichen, müssen Sie

- über eine digitale Unterschrift verfügen;

- Die Person, die den Antrag einreicht (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss für das Portal akkreditiert sein, wie auf dieser Webseite

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital signiert sein, sonst ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugriff auf das Portal und bei der Aktivierung benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Einzureichende Dokumente

Der Antrag muss vollständig gemäß dem auf dem Portal srt.infotn.it bereitgestellten Faksimile ausgefüllt werden und Folgendes enthalten

  • dass er für dieselben bezuschussten Tätigkeiten keine anderen öffentlichen Zuschüsse beantragt oder erhalten hat, außer im Rahmen der geltenden Bestimmungen;
  • dass er nicht der Empfänger einer für rechtswidrig erklärten Beihilfe ist;
  • dass der Berater nicht Eigentümer, Teilhaber oder Direktor des von dem Junglandwirt geführten Unternehmens ist oder eine andere Position in dem Unternehmen innehat, in dem sich der Junglandwirt niederlassen soll
  • dass es sich bei dem Berater nicht um dasselbe Unternehmen handelt wie das, in dem sich der Junglandwirt niederlassen will
  • dass der Berater nicht mit dem Junglandwirt, der den Antrag stellt, oder mit einem oder mehreren Gesellschaftern des Unternehmens, in dem sich der Junglandwirt niederlassen will, die zusammen mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens halten, blutsverwandt oder verschwägert ist oder mit ihnen zusammenlebt.

Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden

  • ein von dem/den Dienstleistungserbringer(n) erstellter und vom Antragsteller unterzeichneter Prospekt der geplanten Dienstleistungen, aus dem auch hervorgeht, wie die beantragte Dienstleistung die Gründung und Entwicklung des Unternehmens in Bezug auf den Geschäftsplan und den Zeitplan für die Durchführung der Beratung erleichtern wird;
  • Vorstellung des Dienstleisters und Lebenslauf der Personen, die diese Dienstleistungen erbringen werden;
  • eine einfache Kopie der Kostenvoranschläge für die geplanten Dienstleistungen mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten nach Art der Dienstleistung, wobei auch die Zahl der beschäftigten Berater und die Zahl der zur Erreichung der Beratungsziele geleisteten Arbeitsstunden oder -tage berücksichtigt wird;

Die Kumulierung von De-minimis-Beihilfen wird von Amts wegen geprüft.

Formulare

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren wird innerhalb von 120 Tagen nach der Genehmigung der Prioritätenliste der SRE01-Interventionsbekanntmachung 2023 gemäß Beschluss Nr. 1914 vom 13. Oktober 2023 abgeschlossen.

Empfänger der Beihilfe gemäß dieser Bekanntmachung sind Junglandwirte, die in der Rangliste für die Niederlassungsprämie im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für die Intervention SRE01 für das Jahr 2023, die mit dem heutigen Beschluss genehmigt wurde, förderfähig sind.

Die eingereichten Anträge werden in der Reihenfolge der Rangliste der Niederlassungsprämie für Junglandwirte, Intervention SRE01 - Aufruf 2023, bearbeitet und in derselben Reihenfolge bewilligt, bis die zugewiesenen Mittel erschöpft sind.

Im Falle von Anträgen, die aufgrund fehlender Mittel nicht finanziert werden können, wird gemäß der Norma Foral 23/1992 eine Ablehnungsmaßnahme getroffen, die dem Antragsteller mitgeteilt wird.

Im Falle von Anträgen, die nicht in die Prioritätenliste der Intervention SRE01 aufgenommen wurden, weil sie nicht förderfähig sind, wird eine Maßnahme der Nichtannahme beschlossen.

Das Verfahren wird innerhalb von 120 Tagen nach der Genehmigung der Prioritätenliste der Intervention SRE01 Ankündigung 2023 gemäß Beschluss Nr. 1914 vom 13. Oktober 2023 mit einer Entscheidung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes abgeschlossen, in der die Bewilligung oder Ablehnung beschlossen wird. Nach der Verabschiedung der vorgenannten Maßnahme wird dem Begünstigten eine Mitteilung mit den Ergebnissen der Voruntersuchung zugestellt.

Bewertung der Angemessenheit der Ausgaben

Die technische und administrative Prüfung des Finanzhilfeantrags beschränkt sich auf die folgenden Schritte

  1. Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der Initiativen für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen
  2. Überprüfung der technisch-administrativen Angemessenheit der Ausgaben
  3. Festlegung der Höhe des zu zahlenden Beitrags.

Die technisch-administrative Angemessenheit der Ausgaben wird anhand des in den Ausgabenvoranschlägen angegebenen Wertes bewertet.

Änderungen bei den geplanten Initiativen

Änderungen des Leistungserbringers oder des Zertifizierers, Änderungen der veranschlagten Beratungsleistungen und sonstige Änderungen, die von den im ursprünglichen Zuschussantrag dargestellten abweichen, sind zulässig, wenn sie der prüfenden Stelle vor Ausstellung der entsprechenden Ausgabenbelege mitgeteilt werden und sofern die Qualifikation des Leistungserbringers erhalten bleibt und der Zweck der bezuschussten Leistung nicht geändert wird. Die prüfende Stelle bewertet die Einhaltung dieser Bestimmungen. Die in diesem Absatz genannten Änderungen werden in Bezug auf das zuschussfähige Ausgabenprogramm berücksichtigt.

Zahlungsmodalitäten

Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder per Riba auf das auf den Namen oder den gemeinsamen Namen des Begünstigten lautende Girokonto gezahlt werden (Girokonto, das, wenn auch nicht ausschließlich, für die Initiative bestimmt ist).

Eine Barauszahlung ist unter keinen Umständen zulässig.

Es ist obligatorisch, auf allen Rechnungen und Zahlungen den eindeutigen Projektcode (Cup) anzugeben. Der Code wird vom Landwirtschaftsdienst zugewiesen und wird jedem Begünstigten im Rahmen der Maßnahme, die den Beitrag gewährt, mitgeteilt.

Ausgaben, für die Belege (Rechnungen und/oder Zahlungen) ohne CUP-Code vorgelegt werden, kommen nicht für eine Finanzierung in Betracht.

Die Belege können vor der Mitteilung des CUP-Codes abgeglichen werden.

Berichtsfristen für Initiativen

Der Begünstigte muss einen Bericht über die getätigten Ausgaben vorlegen bis 31. Dezember von zweiten Jahres nach dem Datum des Beschlusses über die Gewährung der Finanzhilfe.

Für die endgültige Auszahlung des Beitrags ist online über das Portal https://srt.infotn.it/, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ erreichbar ist, ein vom Antragsteller digital unterzeichneter Zahlungsantrag einzureichen, dem die für die Auszahlung des Beitrags erforderlichen Unterlagen beigefügt werden müssen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale sull'agricoltura), articolo 16 'Agevolazioni per l'imprenditoria giovanile': definizione di ulteriori criteri attuativi specifici alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1056 del 24 luglio 2020. Bando 2023.

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Letzte Änderung: 21.10.2025 16:25

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