Beschreibung
Finanzierung von Projektaktivitäten (in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit und Innovationsentwicklung) für Kindergärten, gemäß Provinzialgesetz vom 21. März 1977, Nr. 13, Art. 48, Absatz 1, Buchstabe c)
Beschränkungen
Etwaige Fristen werden durch das Jahresprogramm für Kleinkinderschulen bestimmt, das jährlich durch Beschluss des Provinzialrats genehmigt wird.
Es liegt daher in der Verantwortung der Begünstigten, sich im Jahresprogramm des betreffenden Jahres über die Fristen für die Einreichung von Finanzierungsanträgen zu informieren