So geht es
Die Liegenschaft legt eine "SCIA für den jährlichen Holzeinschlag" vor, der ein vom technischen Büro für Forstwirtschaft ausgearbeitetes jährliches Einschlagsprojekt beiliegt, in dem die Prognosen für die Eingriffe im Laufe des Jahres auf der Liegenschaft dargelegt werden, wobei die Inhalte der aktuellen Waldbewirtschaftungspläne des Unternehmens umgesetzt werden.
Das Forstamt prüft, ob das jährlich vorgelegte Einschlagsprojekt mit dem Inhalt des genehmigten Forstwirtschaftsplans übereinstimmt.
Am Ende des Jahres werden die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen mit der "Mitteilung über den Abschluss der Nutzungstätigkeiten" abgerechnet.
Liegen keine gültigen Pläne vor, wird für Hiebe, die 3.000 Quadratmeter in Niederwäldern oder 30 Kubikmeter in Hochstammwäldern überschreiten, ein Antrag auf Hiebserlaubnis gestellt.