Jährliche Zuweisung von Mitteln für gleichwertige Kindergärten

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Die Leitungsorgane der gleichwertigen Schulen müssen jedes Jahr einen Antrag auf Gewährung von Mitteln für die Verwaltung der Lehrtätigkeit für das folgende Schuljahr stellen L.P. 13/1977 ff.

Beschreibung

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 51 des Provinzialgesetzes Nr. 13 vom 21. März 1977 müssen die Leitungsorgane der gleichwertigen Schulen für Kleinkinder bis zum 30. April eines jeden Jahres den Antrag auf Gewährung von Mitteln für die Durchführung von Unterrichtstätigkeiten für das folgende Schuljahr stellen.

Beschränkungen

Frist für die Einreichung des Antrags auf Finanzierung 30. April eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr - Art. 51 des Provinzialgesetzes vom 21. März 1977, Nr. 13 ff.

An wen es sich richtet

Verwaltungsstellen für gleichwertige Kindergärten

Einrichtungen, die gleichwertige Kindergärten betreiben, müssen ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen einreichen.

So geht es

Ausfüllen des Hauptantragsformulars und seiner Anhänge als integraler Bestandteil

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • MODELL 1) Antrag auf Finanzhilfe;
  • Anhang 1) Kostentabelle der ständigen Personalkosten;
  • Anlage 2) Datenblatt über den Aufbau und die Nutzung von Aufzügen, Lastenaufzügen und/oder Hebebühnen;
  • Anlage3) Ersatzerklärung über neue Aufzüge, Lastenaufzüge und/oder Hebebühnen, die ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit der Vorschulbetreuung genutzt werden, sowie entsprechende Unterlagen.

Formulare

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento della scuola dell'infanzia della provincia autonoma di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:10

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