Interventionen im Gesundheitswesen aus humanitären Gründen

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Antrag auf medizinischen Beistand aus humanitären Gründen in der Autonomen Provinz Trient

Beschreibung

Artikel 17 Absatz 3 des Provinzgesetzes Nr. 16 vom 23. Juli 2010 "Schutz der Gesundheit in der Provinz Trient" sieht vor, dass jedes Jahr ein Teil des Gesundheitsfonds der Provinz, der einen Gesamtbetrag von 0,5 Promille nicht überschreiten darf, für die Finanzierung von Gesundheitsmaßnahmen humanitärer Art reserviert wird, und überträgt dem Provinzrat die Festlegung der Kriterien und Verfahren für die Gewährung und Auszahlung der Maßnahmen.
Das Hauptziel des Programms für humanitäre Hilfe im Gesundheitswesen besteht darin, die Tätigkeit von öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Vereinsstruktur und sozialer Zielsetzung sowie von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz im Gebiet der Autonomen Provinz Trient zu unterstützen, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit oder der humanitären Hilfe tätig sind, um ihre Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen besser auf die Gegebenheiten, in denen sie tätig sind, abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird den Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, für die öffentliche oder private Organisationen mit sozialer Zielsetzung und gemeinnützige Organisationen aktiv Gelder gesammelt haben, um sich an den Ausgaben zu beteiligen, die notwendig sind, um die medizinische Versorgung vor Ort zu gewährleisten.

An wen es sich richtet

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • sie haben die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR/CH-Landes
  • ihren Wohnsitz in einem Nicht-EU/EWR/CH-Land oder einem Land mit einem bilateralen Abkommen haben;
  • Sie sind nicht in einer ausländischen Gesundheitseinrichtung eines EU/EWR/CH-Landes oder eines Nicht-EU-Landes mit bilateralem Abkommen eingeschrieben/versichert;
  • sich in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden;
  • sich nicht im italienischen Hoheitsgebiet aufhalten und nur einreisen, um sich einer zuvor von der Autonomen Provinz Trient genehmigten medizinischen Behandlung zu unterziehen;
  • keine Verwandten und Schwiegereltern jeglichen Ranges oder Grades in Italien haben.

Der Antrag auf medizinische Intervention aus humanitären Gründen wird von einer öffentlichen oder privaten (nicht natürlichen) Person gestellt, die einer Vereinigung mit sozialem Zweck und ohne Erwerbszweck mit Sitz im Gebiet der Autonomen Provinz Trient untersteht.

So geht es

Übermittlung der Formulare und Anhänge an die zuständige Provinzdienststelle.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Datenschutzhinweis gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 aus dem Jahr 2016 mit dem Titel "INFORMATIONEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS DER VEREINIGUNG", ordnungsgemäß unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter der Vereinigung, der zur Einreichung des Antrags befugt ist
  2. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht im Beisein des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)
  3. ärztliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der medizinische Eingriff, der Gegenstand dieses Antrags ist, absolut dringend ist und dessen Aufschiebung zu einer schweren Schädigung der Gesundheit der betreffenden Person führen würde;
  4. Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 mit dem Titel "ANGABEN FÜR AUSLÄNDISCHE BÜRGER", ordnungsgemäß unterzeichnet von dem ausländischen Staatsbürger (Patient); bei Minderjährigen unterzeichnet von dem Elternteil, der die elterliche Gewalt ausübt, oder dem gesetzlichen Vormund
  5. Fotokopie eines gültigen Ausweises des ausländischen Staatsbürgers (Patienten) (bei Minderjährigen auch des erziehungsberechtigten Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds) und der Begleitperson, falls vorhanden;
  6. Unterlagen über die geschätzten Kosten des beantragten medizinischen Eingriffs (DRG), ausgestellt von einem ärztlichen Direktor des Gesundheitsamtes der Provinz Trient (OPTIONAL)
  7. Unterlagen, aus denen die vertretene Einrichtung, ihre Ziele und etwaige Solidaritätsprogramme hervorgehen, in deren Rahmen die medizinische Versorgung beantragt wird.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri per il finanziamento di interventi di assistenza sanitaria a carattere umanitario (comma 3 dell'articolo 17 della legge provinciale 23 luglio 2010. n. 16): modificazione della deliberazione della Giunta provinciale n. 1380 del 24 giugno 2011

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:50

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