Beschreibung
Artikel 17 Absatz 3 des Provinzgesetzes Nr. 16 vom 23. Juli 2010 "Schutz der Gesundheit in der Provinz Trient" sieht vor, dass jedes Jahr ein Teil des Gesundheitsfonds der Provinz, der einen Gesamtbetrag von 0,5 Promille nicht überschreiten darf, für die Finanzierung von Gesundheitsmaßnahmen humanitärer Art reserviert wird, und überträgt dem Provinzrat die Festlegung der Kriterien und Verfahren für die Gewährung und Auszahlung der Maßnahmen.
Das Hauptziel des Programms für humanitäre Hilfe im Gesundheitswesen besteht darin, die Tätigkeit von öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Vereinsstruktur und sozialer Zielsetzung sowie von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz im Gebiet der Autonomen Provinz Trient zu unterstützen, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit oder der humanitären Hilfe tätig sind, um ihre Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen besser auf die Gegebenheiten, in denen sie tätig sind, abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird den Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, für die öffentliche oder private Organisationen mit sozialer Zielsetzung und gemeinnützige Organisationen aktiv Gelder gesammelt haben, um sich an den Ausgaben zu beteiligen, die notwendig sind, um die medizinische Versorgung vor Ort zu gewährleisten.