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Intervention SRD15 - Produktive forstwirtschaftliche Investitionen - Aufruf 2025

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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025 für die Intervention SRD15 "Forstwirtschaftliche Produktivinvestitionen" - des nationalen Strategieplans der GAP 2023-2027 und seiner Ergänzung zur ländlichen Entwicklung der Autonomen Provinz Trient. Bewerbungsfrist 30/04/25

Beschreibung

Es handelt sich um eine Unterstützung für den Erwerb von Ausrüstungen für die Forstwirtschaft. Die Beihilfe besteht aus einem Beitrag von 40 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Investition.

Zulässige Arten von Maßnahmen

(a) Modernisierung des Maschinen- und Geräteparks für die Pflege, die Vorbereitung des Holzeinschlags und die Gewinnung sowie für die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse;

(b) Einführung von technischen und verwaltungstechnischen Innovationen zur Optimierung der Prozesse der Nutzung und Verarbeitung von Holz- und Nichtholzprodukten des Waldes;

Die Höhe der Unterstützung beträgt 40 % der zuschussfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Begünstigtem beträgt 250.000,00 €. Innerhalb dieses Höchstbetrags pro Begünstigtem sind in der Bekanntmachung die Höchstbeträge der förderfähigen Ausgaben für bestimmte Maschinen angegeben.

Beschränkungen

Mit den Investitionsvorhaben verbundene Verpflichtungen

Der Begünstigte eines Investitionsvorhabens verpflichtet sich zu

- die Investitionen gemäß den Bestimmungen des "Investitionsplans" durchzuführen, der mit der Konzessionsmaßnahme von der zuständigen Verwaltung genehmigt wurde, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen und/oder Ausnahmen, die von der Verwaltung festgelegt wurden;

- während eines Zeitraums von 5 Jahren nach Einreichung des Antrags auf Ausgleichszahlung die Nutzung nicht zu ändern, die Mittel und Ausrüstungen, die Gegenstand der Intervention sind, nicht zu veräußern oder zu veräußern, außer in ordnungsgemäß begründeten und von der zuständigen Verwaltung anerkannten Fällen;

- für Investitionen in Ausrüstungen, die für die forstwirtschaftliche Nutzung relevant sind, wie z.B. Seilkräne und Lastwagen für den Transport von Holzmaterial, mindestens 30 % der Nutzung auf dem Gebiet der Provinz während eines Zeitraums von 5 Jahren ab der Auszahlung durchzuführen. Nach Ablauf der 5 Jahre muss der Begünstigte auf Verlangen der zuständigen Verwaltung die Erfüllung der Verpflichtung durch Vorlage von Unterlagen nachweisen, die die Waldpartien und/oder die Kubikmeter Holz belegen, die während des 5-Jahres-Zeitraums mit diesen Mitteln und Ausrüstungen innerhalb und außerhalb des Provinzgebiets genutzt wurden (z.B. durch Vertragsunterlagen).

- für Antragsteller, die dieser Verpflichtung unterliegen, die Vorschriften für öffentliche Lieferaufträge einhalten und die von der Zahlstelle (Agenzia provinciale per i pagamenti in agricoltura - APPAG) erstellten Kontrollblätter für Verträge und die Vergabe von Aufträgen erstellen, abrufbar unter https://www.provincia.tn.it.

An wen es sich richtet

Anträge können eingereicht werden von

- Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die in das bei der Handelskammer Trient1 geführte Verzeichnis der Forstbetriebe der Provinz eingetragen sind und eine wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Forstwirtschaft und der Waldnutzung, der Bewirtschaftung, der Verteidigung und des Schutzes des Territoriums sowie im Bereich der Erstverarbeitung und der (nicht-industriellen) Vermarktung von Holz- und Nicht-Holz-Forstprodukten ausüben, wobei sie auch Dienstleistungen im Bereich der Forstwirtschaft, des Umweltschutzes und der Energie erbringen, unabhängig von ihrer Rechtsform und unter Einhaltung der geltenden nationalen und provinzialen Vorschriften; sie dürfen auch nicht Eigentümer, Besitzer und/oder Inhaber von Waldflächen sein und Dienstleistungen, Arbeiten und/oder Verarbeitungen im Bereich der Forstwirtschaft und Erstverarbeitung erbringen.

- Öffentliche oder private Eigentümer, Besitzer und deren Vereinigungen sowie andere juristische Personen und Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts und deren Vereinigungen, die forstwirtschaftliche Flächen auf dem Gebiet der Provinz Trient besitzen; dazu gehören auch große Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der Provinz Trient ausüben, die sie besitzen oder besitzen.

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, da er sonst unzulässig ist.

Wenn Sie Hilfe beim Zugriff auf das Portal und bei der Aktivierung benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung der Antragsteller

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags ist jeder Antragsteller

1. ist verpflichtet, seine elektronische Betriebsakte gemäß dem Präsidialerlass Nr. 503/99 ff.mm. und ii. einzurichten, zu aktualisieren und jährlich zu validieren. Die Betriebsdatei ist die Gesamtheit der vom Betrieb gemeldeten Informationen, die über das InVeKoS überprüft, verifiziert und eindeutig festgestellt werden. Für Einrichtungen, die nicht unter Artikel 1 des Präsidialdekrets Nr. 503/99 ff. fallen, muss die Betriebsdatei bei APPAG auf der Grundlage der personenbezogenen Daten des Begünstigten erstellt werden. Informationen über die Betriebsdatei und das Benutzerhandbuch sind auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient unter folgendem Link verfügbar: https://www.provincia.tn.it/Documenti-e-dati/Documenti-di-supporto/Manuale-del-fascicolo-aziendale-versione-1.0-APPAG;

2. Er muss seinen Sitz und sein Steuerdomizil im Gebiet der Autonomen Provinz Trient haben, wobei der lokale Bezug der Maßnahme, die Anforderungen der Antragsteller und die erforderlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen sind.

3. das Unternehmen muss über mindestens einen Mitarbeiter verfügen, der im Besitz des Befähigungsnachweises für die Durchführung der forstwirtschaftlichen Nutzung gemäß Artikel 102 bis des Gesetzes Nr. 11/2007 ist. Diese Bedingung gilt nicht für Antragsteller, die einen Beihilfeantrag für den Erwerb von Ausrüstungen gemäß Kapitel 5.3.3 Nummer 1 Buchstaben d, f, g und h stellen;

4. muss, wenn er gemäß Kapitel 4.1 Nummer 2 der Bekanntmachung qualifiziert ist, über Waldflächen verfügen, die gemäß Artikel 57 des LP Nr. 11/2007 geplant sind

5. sie dürfen nicht Empfänger von Rückforderungen von Beiträgen sein, die im Rahmen der LEP 2007-2013 und 2014-2022 gewährt und dann zurückgezogen wurden, ohne dass sie zurückgezahlt wurden.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und die Auswahlkriterien sind im Text der Ausschreibung aufgeführt, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2049 vom 13. Dezember 2024 genehmigt wurde

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ zu erreichen ist, und zwar innerhalb der Frist.

Der Zugang zum reservierten Bereich ist nur registrierten Nutzern gestattet; jeder Nutzer muss sich zuvor gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento angegebenen Verfahren akkreditieren. Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig. Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Beihilfeantrag beizufügende Unterlagen

- "Investitionsplan" mit dem in der Bekanntmachung angegebenen Inhalt;

- technisches Informationsblatt für das Produkt, wie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschrieben;

- mindestens drei detaillierte Kostenvoranschläge von drei verschiedenen und konkurrierenden Anbietern, wie in der Bekanntmachung angegeben.

Zeiten und Fristen

2025 30 Apr

Termini per la presentazione delle domande 31.01.2025 ⇢ 30.04.2025

Verfahren für die Gewährung oder Ablehnung der Unterstützung

Das Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung des Beitrags betrifft zulässige Anträge und ist wie folgt unterteilt:

1. Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens und sonstige Informationen gemäß der Norma Foral 23/1992 und späteren Änderungen und Ergänzungen

2. Prüfung der Förderungswürdigkeit aller eingereichten Anträge und Erstellung der Liste der Begünstigten (Rangliste) unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Prioritäten und Punktzahlen. Als nicht förderfähig gelten Anträge, die die Fördervoraussetzungen der Antragsteller nicht erfüllen oder denen kein Investitionsplan gemäß dieser Bekanntmachung beigefügt ist. Anträge, die die in der Bekanntmachung angegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen, gelten ebenfalls als nicht förderfähig;

3. die Genehmigung einer Rangliste der Anträge innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge durch den Leiter der Forstbehörde bei gleichzeitigem Abschluss des Verwaltungsverfahrens gemäß der Norma Foral 23/1992 und ihrer späteren Änderungen und Ergänzungen. Die Maßnahme umfasst eine Liste aller eingereichten Anträge, unterteilt in förderfähige Anträge mit relativer Punktzahl (Rangliste) und Anträge, die als nicht förderfähig eingestuft werden. Die förderfähigen Anträge werden unterteilt in

a. förderfähige Anträge, die auf der Grundlage der in Kapitel 8.2 der Bekanntmachung angegebenen Zuteilung potenziell förderfähig sind;

b. förderfähige Anträge in der Reserve (Liste, die darauf abzielt, mögliche Kostensenkungen auszugleichen, die in der anschließenden technischen Überprüfungsphase ermittelt werden und die sich aus der Reihenfolge der Rangliste ergeben, bis zu einem Höchstwert von 20 % der in der Aufforderung angegebenen Zuweisung)

c. förderfähige Anträge, die nicht der technischen Prüfung unterzogen werden;

4. Mitteilung an den Antragsteller, welchen Platz sein Antrag in der Liste einnimmt, die durch die unter dem vorstehenden Punkt genannte Maßnahme genehmigt wurde;

5. Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nach Abschluss der technischen Prüfung (innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Verdienstrangliste), vorbehaltlich der Erstellung des "Berichts über die erste verwaltungstechnisch-wirtschaftliche Bewertung" durch den zuständigen technischen Sachbearbeiter, in dem der Umfang und die Art der förderfähigen Ausgaben sowie der entsprechende Zuschuss festgelegt werden. In der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe können Bedingungen festgelegt werden, die vor der Auszahlung erfüllt werden müssen. Der zugewiesene Betrag darf in keinem Fall den in der Liste der förderfähigen Ausgaben angegebenen Betrag übersteigen. Die technische Prüfung wird für potenziell förderfähige Anträge und für förderfähige Reserveanträge eingeleitet. Die Zuschüsse können unter Berücksichtigung der genehmigten Ranglisten kumulativ, auch in mehreren Tranchen, gewährt werden;

6. Mitteilung über die Gewährung/Ablehnung des Beitrags;

7. die Einreichung von Anträgen auf Varianten und/oder Verlängerungen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRD15 'Investimenti produttivi forestali' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2025

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Immagine decorativa per il contenuto Criteri di selezione Interventi SRD01, SRD02, SRD03, SRD04, SRD07, SRD11, SRD13, SRD15

Criteri di selezione approvati dal Comitato di Monitoraggio del CSR Trento per gli Interventi sugli Investimenti (SRD)

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Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Approvazione dell'Elenco beneficiari e graduatorie di merito per le domande del bando 2025, Intervento SRD15 'Investimenti produttivi forestali'

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