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Intervention SRD11 - Nichtproduktive forstwirtschaftliche Investitionen - Aufruf 2025

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Ausschreibung 2025 für die Intervention SRD11 - Aktion 2 "Verbesserung und Realisierung von Infrastrukturen, die der multifunktionalen Nutzung des Waldes dienen" des NSP der GAP 2023-2027 und des zugehörigen CSR der PAT. Bewerbungsfrist 30/04/25

Beschreibung

Es handelt sich um eine Fördermaßnahme für Waldbesitzer zur Verbesserung und Schaffung von Infrastrukturen, die der multifunktionalen Nutzung des Waldes dienen. Die Beihilfe besteht aus einem Beitrag von 65 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Investition.

Zulässige Arten von Maßnahmen

(a) Anpassung und/oder Ausbau bestehender und klassifizierter forstwirtschaftlicher und forstlich-pastoraler Wege, die zu einer wesentlichen Verbesserung des gesamten Weges, verstanden als homogener klassifizierter Abschnitt, sowohl hinsichtlich der Transitsicherheit als auch der Fahrzeit führen, einschließlich des Übergangs von einem gewöhnlichen forstwirtschaftlichen Weg zu einem befahrbaren forstwirtschaftlichen Weg. Nebenarbeiten in Form von kurzen Verlängerungen (weniger als oder gleich 300 m) der bestehenden Straße gelten als Anpassungen;

(b) Bau eines neuen forst- und weidewirtschaftlichen Weges oder eines nicht kurzen (d. h. mehr als 300 m langen) Ausbaus des bestehenden forst- und weidewirtschaftlichen Weges mit einer Länge von mehr als 300 m

(c) Anpassung und Verbesserung der Fahrbahnoberfläche bestehender Forstwege, einschließlich der Konsolidierung der entsprechenden Rampen, vorzugsweise unter Verwendung ingenieurbiologischer Techniken, ausgenommen SAT-Wege

(d) Anpassung bestehender Forsthöfe

(e) Neubau von Forsthöfen oder anderen festen Einrichtungen für den Holzeinschlag.

Die Höhe der Unterstützung beträgt 65 % der zuschussfähigen Ausgaben. Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Antrag beträgt 20.000,00 €. Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben beträgt 250.000,00 € pro Begünstigtem.

Für Interventionen des Typs a) und b) beträgt der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben pro Antrag 120.000,00 € für punktuelle Interventionen oder Interventionen auf Strecken von höchstens einem Kilometer; für Strecken von mehr als einem Kilometer beträgt der Höchstbetrag 120.000,00 € pro Kilometer, der proportional zur Länge der Arbeiten angewendet wird.

Für Interventionen des Typs c), d) und e) beträgt der Gesamthöchstbetrag 50.000,00 € pro Begünstigtem und pro Angebot.

Beschränkungen

Mit den Investitionsvorhaben verbundene Verpflichtungen

Der Begünstigte einer Investitionsmaßnahme verpflichtet sich

- während eines Zeitraums von 5 Jahren nach Einreichung des Antrags auf Restzahlung die Nutzung der Arbeiten und Flächen, die Gegenstand der Intervention sind, nicht zu ändern, außer in Fällen, die von der zuständigen Verwaltung ordnungsgemäß geprüft, begründet und anerkannt wurden. Im Falle einer Übertragung ist die Übernahme nur zulässig, wenn die bestehenden Verpflichtungen vom Untermieter unterzeichnet werden;

- mindestens 5 Jahre lang Instandhaltungsarbeiten durchführen, um sicherzustellen, dass die finanzierten Infrastrukturen in einem guten Betriebszustand gehalten werden;

- bei forstwirtschaftlichen Wegen 10 Jahre lang die Klassifizierung als forstwirtschaftlicher Weg nicht zu ändern, um sicherzustellen, dass die finanzierte Infrastruktur weiterhin genutzt wird;

- im Falle von Subjektantragstellern die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe einzuhalten und die von der Zahlstelle (Agenzia provinciale per i pagamenti in agricoltura - APPAG) vorbereiteten Kontrollblätter für die Auftragsvergabe und die Auftragsvergabe zu erstellen, die unter https://www.provincia.tn.it abrufbar sind;

- der Forstbehörde den Beginn der Arbeiten mindestens 15 Tage vor Gewährung der Finanzhilfe schriftlich mitteilen. Wird der Beginn der Arbeiten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gemeldet, kann die Initiative als nicht förderfähig eingestuft werden, wenn die Forstbehörde dadurch nicht in der Lage war, eine Ex-ante-Kontrolle des Zustands der Flächen und damit die reguläre technische Untersuchung durchzuführen.

An wen es sich richtet

Anträge können gestellt werden von:

- Eigentümer, Besitzer, öffentlich oder privat, und deren Vereinigungen, sowie andere Subjekte und Rechtspersonen, öffentlich oder privat, und deren Vereinigungen, Eigentümer der Waldfläche;

- Andere Subjekte und juristische Personen, öffentlich oder privat, und ihre Vereinigungen, die von den Eigentümern der Waldfläche für die Durchführung von Initiativen auch unter Provinzeigentum bestimmt oder beauftragt wurden.

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Bedingungen für die Förderfähigkeit von Antragstellern

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags ist jeder Antragsteller

1. ist verpflichtet, seine elektronische Betriebsakte gemäß dem Präsidialerlass Nr. 503/99 ff.mm. und ii. einzurichten, zu aktualisieren und jährlich zu validieren. Die Betriebsakte ist die Gesamtheit der vom Betrieb gemeldeten Informationen, die über das InVeKoS überprüft, verifiziert und eindeutig festgestellt werden. Für Einrichtungen, die nicht unter Artikel 1 des Präsidialdekrets Nr. 503/99 ff. fallen, muss die Betriebsdatei bei APPAG auf der Grundlage der personenbezogenen Daten des Begünstigten erstellt werden. Informationen über die Betriebsdatei und das Benutzerhandbuch sind auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient unter folgendem Link verfügbar: https://www.provincia.tn.it/Documenti-e-dati/Documenti-di-supporto/Manuale-del-fascicolo-aziendale-versione-1.0-APPAG;

2. Er muss über das Eigentum an den Grundstücken oder Gebäuden, die Gegenstand der Intervention sind, verfügen oder diese in geeigneter Weise zur Verfügung stellen, um die Einhaltung und Dauer etwaiger Beschränkungen für die finanzierten Investitionen zu gewährleisten.

3. sie darf nicht Empfänger von Rückforderungen von Beiträgen sein, die im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum 2007-2013 und 2014-2022 gewährt und dann zurückgezogen wurden, ohne dass sie zurückgezahlt wurden.

Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vor, ist das Unternehmen nicht förderfähig.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und die Auswahlkriterien sind im Text des Aufrufs zur Einreichung von Anträgen aufgeführt, der durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2050 vom 13. Dezember 2024 genehmigt wurde.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ zu erreichen ist, und zwar innerhalb der Frist.

Der Zugang zum reservierten Bereich ist nur registrierten Nutzern gestattet; jeder Nutzer muss sich zuvor gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento angegebenen Verfahren akkreditieren. Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals können Sie sich an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

- Technisch-wirtschaftliches Durchführbarkeitsprojekt einschließlich geschätzter metrischer Berechnung;

- Formular "Liste der erworbenen Titel" (z. B. SCIA, CIL, CILA. Baugenehmigungen, Zulassungen, Stellungnahmen, nulla osta), herunterladbar von der Website: https://forestefauna.provincia.tn.it/Foreste/Attivita-forestali/Contributi-allo-sviluppo-rurale-PSP-2023-2027;

- Erworbene Titel, die in der obigen Liste aufgeführt sind;

- Forstwirtschaftlicher Bericht mit Begründung der im Antrag enthaltenen Auswahlkriterien, unterzeichnet von einem qualifizierten Agroforsttechniker. Der forstwirtschaftliche Bericht enthält einen "Investitionsplan", der nützliche Elemente für die Bewertung der Wirksamkeit und Kohärenz des Projekts in Bezug auf die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, auch auf der Grundlage des im ersten Punkt erwähnten "Projekts der technisch-wirtschaftlichen Durchführbarkeit", liefern soll.

Zeiten und Fristen

2025 30 Apr

Termini per la presentazione delle domande 31.01.2025 ⇢ 30.04.2025

Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung des Beitrags

1. Mitteilung des Beginns des Verwaltungsverfahrens und der nach der Norma Foral 23/1992 und späteren Änderungen und Ergänzungen erforderlichen Angaben

2. Prüfung der Förderungswürdigkeit aller eingereichten Anträge und Erstellung der Liste der Begünstigten (Rangliste) unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Prioritäten und Punktzahlen. Anträge gelten als nicht förderfähig, wenn sie die Fördervoraussetzungen der Antragsteller nicht erfüllen oder ihnen kein Investitionsplan gemäß den Förderkriterien für die Investitionsvorhaben beigefügt ist. Anträge gelten auch als nicht förderfähig, wenn sie die in der Bekanntmachung geforderte Mindestpunktzahl nicht erreichen;

3. die Genehmigung einer Rangliste der Anträge innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge durch den Leiter der Forstbehörde bei gleichzeitigem Abschluss des Verwaltungsverfahrens gemäß der Norma Foral 23/1992 und ihrer späteren Änderungen und Ergänzungen. Die Maßnahme umfasst eine Liste aller eingereichten Anträge, unterteilt in förderfähige Anträge mit relativer Punktzahl (Rangliste) und Anträge, die als nicht förderfähig eingestuft werden. Die förderfähigen Anträge werden unterteilt in

a. förderfähige Anträge, die auf der Grundlage der in der Bekanntmachung angegebenen Zuteilung potenziell förderfähig sind;

b. förderfähige Anträge in der Reserve (Liste, die dazu dient, mögliche Ausgabenkürzungen auszugleichen, die in der anschließenden technischen Überprüfungsphase festgestellt werden und die sich aus der Reihenfolge der Rangliste ergeben, bis zu einem Höchstwert von 20 % der in der Aufforderung vorgesehenen Mittelausstattung)

c. förderfähige Anträge, die nicht der technischen Prüfung unterzogen werden.

Die Rangliste bleibt bis zum Zeitpunkt der Genehmigung einer eventuellen weiteren Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die SRD11-Intervention gültig, in jedem Fall aber nicht länger als 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der Rangliste;

4. Mitteilung an den Antragsteller über die Position seines Antrags in der Liste, die durch die unter dem vorstehenden Punkt genannte Maßnahme genehmigt wurde

5. Gewährung des Zuschusses nach Abschluss der technischen Prüfung (innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Rangliste), vorbehaltlich der Erstellung des "Berichts über die technisch-wirtschaftliche Erstbewertung durch die Verwaltung" durch den zuständigen technischen Sachbearbeiter, in dem Umfang und Art der förderfähigen Ausgaben und der entsprechende Zuschuss festgelegt werden. In der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe können Bedingungen festgelegt werden, die vor der Auszahlung erfüllt werden müssen. Der zugewiesene Betrag darf in keinem Fall den in der Liste der förderfähigen Ausgaben angegebenen Betrag übersteigen. Die technische Prüfung wird für potenziell förderfähige Anträge und für förderfähige Reserveanträge eingeleitet. Erhöht der Provinzialrat während der Gültigkeitsdauer des Verzeichnisses der förderfähigen Anträge die finanzielle Ausstattung der Ausschreibung, um weitere förderfähige Anträge zu berücksichtigen, führt der Forstdienst auch die technische Bewertung der verbleibenden förderfähigen Anträge nach den unter Punkt 3) genannten Kriterien durch. Die Zuschüsse können kumulativ, auch in mehreren Stufen, unter Berücksichtigung der genehmigten Rangfolge vergeben werden;

6. Mitteilung über die Gewährung/Ablehnung des Beitrags;

7. die Einreichung von Anträgen auf Varianten und/oder Verlängerungen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRD11 'Investimenti non produttivi forestali' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2025

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Immagine decorativa per il contenuto Criteri di selezione Interventi SRD01, SRD02, SRD03, SRD04, SRD07, SRD11, SRD13, SRD15

Criteri di selezione approvati dal Comitato di Monitoraggio del CSR Trento per gli Interventi sugli Investimenti (SRD)

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Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Approvazione dell'Elenco beneficiari e graduatorie di merito per le domande del bando 2025, Intervento SRD11 'Investimenti non produttivi forestali'

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