Mit Beschluss Nr. 1590 vom 21.10.2025 wurde die „Ausschreibung zur Zulassung zum Auslandsmobilitätsprogramm für Studierende zur Teilnahme an Intensivsprachkursen in Englisch und Deutsch in Europa – Jahrgang 2026“ genehmigt.
Die Initiative bietet den Studierenden die Möglichkeit, an einemdreiwöchigen Auslandsmobilitätsprogrammteilzunehmen, umim Sommer 2026 (voraussichtlich vom 14. Juni bis zum 23. August 2026) an Intensivsprachkursen für Englisch und Deutsch teilzunehmen, die direkt von der Verwaltung organisiert werden, und bei Erfüllung der Voraussetzungen einSprachzertifikat zu erwerben.
Merkmale des Mobilitätsprogramms
Das Mobilitätsprogramm wird vollständig von der Landesverwaltung organisiert, die dank der finanziellen Mittel aus dem ESF+-Programm 2021–2027 folgende Kosten übernimmt:
- Hin- und Rückreise zum und vom Auslandsstandort;
- Fortbildungsprogramm (Präsenz- und Outdoor-Aktivitäten – Besichtigungen, didaktische Aktivitäten usw.);
- Unterkunft mit Vollpension in einer Gastfamilie oder im Studentenwohnheim für die gesamte Dauer des Mobilitätsaufenthalts;
- Begleitung bei der Hin- und Rückreise von Italien zum Auslandsstandort;
- Betreuung vor Ort als Ansprechpartner für die Studierenden;
- Versicherung gegen Risiken, Unfälle und Haftpflicht für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthalts;
- Sprachzertifikat.
Das Sprachniveau des vom Teilnehmer besuchten Kurses wird durch einen Einstufungstest ermittelt, der je nach den Vorgaben der ausländischen Einrichtung entweder vor Ort oder zu Hause durchgeführt wird. Am Ende des Aufenthalts legt der Teilnehmer zudem eine Abschlussprüfung ab, um die Eignung des Studierenden für die Sprachzertifizierung zu überprüfen.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland müssen Teilnehmer mit einem bestimmten Sprachniveaudie Sprachzertifizierungsprüfunggemäß den Modalitäten ablegen, die später von der Verwaltung bekannt gegeben werden.
Wo finden die Intensivkurse statt?
Die Mobilitätsmaßnahmen finden für die deutsche Sprache in Deutschland und Österreich sowie für die englische Sprache im Vereinigten Königreich, in Irland und auf Malta statt.
Wie die Dauer der Intensivsprachkurse?
Der zum Mobilitätsprogramm zugelassene Studierende muss an einem dreiwöchigen Fremdsprachenkurs teilnehmen, der sich auf mindestens 30 Wochenstunden an bildungs- und kulturbezogenen Aktivitäten im Vollimmersionsformat erstreckt und in jedem Fall gemäß dem von der ausländischen Einrichtung festgelegten Programm unter Berücksichtigung des anfänglichen Sprachkenntnisniveaus durchgeführt wird.
Der Antrag auf Teilnahme am Mobilitätsprogramm kann eingereicht werden am Dienstag, dem 28. Oktober 2025, ab 10:00 Uhr bis Donnerstag, dem 27. November 2025, um 12:00 Uhr eingereicht werden.