Institutionelle Akkreditierung - Zahnarztpraxis und assoziierte Zahnarztpraxis

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Bewerbung und Anhänge sind per Post zu senden an: dip.salute@pec.provincia.tn.it

Beschreibung

Die institutionelle Akkreditierung ist die von der Provinz erlassene Maßnahme, mit der privaten Einrichtungen, die bereits zugelassen sind, der Status eines potenziellen Anbieters von Gesundheitsdienstleistungen innerhalb und im Namen des Gesundheitsdienstes der Provinz - SSP - zuerkannt wird, vorbehaltlich der Erfüllung der zusätzlichen Qualifikationsanforderungen, ihrer Funktionalität in Bezug auf die Planungsrichtlinien der Provinz und der positiven Überprüfung der ausgeübten Tätigkeit und der erzielten Ergebnisse, wie in Art. 8 quater des Gesetzesdekrets Nr. 502 vom 30. Dezember 1992 angegeben.

Die institutionelle Akkreditierung ist daher eine notwendige Voraussetzung für alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die Dienstleistungen des öffentlichen Gesundheitswesens anbieten wollen.

Die Akkreditierung ist ein obligatorischer Weg für die öffentlichen Einrichtungen; sie ist hingegen fakultativ und freiwillig für private Subjekte, die jedoch, wenn sie nicht akkreditiert sind, keine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem SSP anbieten können.

So geht es

Füllen Sie den Antrag und seine Anlagen aus, die per Post an die Abteilung für Gesundheits- und Sozialpolitik der Autonomen Provinz Trient zu senden sind: dip.salute@pec.provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Antrag auf institutionelle Akkreditierung der assoziierten Zahnarztpraxis
  • Anlage Anti-Mafia-Erklärung gesetzlicher Vertreter der angeschlossenen Zahnarztpraxis
  • Anlage Anti-Mafia-Erklärung andere Personen assoziierte Zahnarztpraxis
  • Anlage Liste der angeschlossenen Zahnarztpraxen
  • Anhang Liste der angeschlossenen Zahnarztpraxen
  • Anhang Liste Org Zahnarztpraxen
  • Anhang Liste Sa Zahnarztpraxen
  • Datenschutz

Formulare

Zeiten und Fristen

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

150 Tage ab dem Tag nach dem Eingang des Antrags, 90 Tage ab dem Tag nach dem Eingang des Antrags im Falle der Erneuerung der institutionellen Akkreditierung

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento concernente 'Disciplina in materia di autorizzazione e accreditamento delle strutture sanitarie e socio sanitarie pubbliche e private ai sensi dell'art. 43 della L.P. 3 febbraio 1998, n. 3'

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:10

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