Beschreibung
Die institutionelle Akkreditierung ist die von der Provinz erlassene Maßnahme, mit der privaten Einrichtungen, die bereits zugelassen sind, der Status eines potenziellen Anbieters von Gesundheitsdienstleistungen innerhalb und im Namen des Gesundheitsdienstes der Provinz - SSP - zuerkannt wird, vorbehaltlich der Erfüllung der zusätzlichen Qualifikationsanforderungen, ihrer Funktionalität in Bezug auf die Planungsrichtlinien der Provinz und der positiven Überprüfung der ausgeübten Tätigkeit und der erzielten Ergebnisse, wie in Art. 8 quater des Gesetzesdekrets Nr. 502 vom 30. Dezember 1992 angegeben.
Die institutionelle Akkreditierung ist daher eine notwendige Voraussetzung für alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die Dienstleistungen des öffentlichen Gesundheitswesens anbieten wollen.
Die Akkreditierung ist ein obligatorischer Weg für die öffentlichen Einrichtungen; sie ist hingegen fakultativ und freiwillig für private Subjekte, die jedoch, wenn sie nicht akkreditiert sind, keine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem SSP anbieten können.