Beschreibung
Initiativen von besonderer institutioneller Bedeutung im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden.
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Das Genehmigungsverfahren für Projekte im Zusammenhang mit den von der Landesregierung geplanten Initiativen umfasst folgende Phasen:
- Die Landesregierung genehmigt den Entwurf der öffentlichen Ausschreibung zur gemeinsamen Projektplanung ( im Folgenden „Ausschreibung“ genannt) sowie die dazugehörigen Formulare und legt gleichzeitig den Gesamtbetrag der verfügbaren Finanzmittel fest.
- Die durchführenden Stellen reichen ihre Interessenbekundung zur Teilnahme am Mitgestaltungsverfahren ein, zusammen mit einer Projektidee;
- Der Bewertungsausschuss gibt eine Stellungnahme zu den eingegangenen Projektideen ab;
- Die zuständige Landesbehörde erstellt im Anschluss an die Stellungnahme des Bewertungsgremiums den Beschluss zur Genehmigung der Projektideen und der zur Mitgestaltung zugelassenen Akteure und leitet damit die Arbeiten des Mitgestaltungsgremiums (im Folgenden „Gremium“) ein;
- Die Arbeit des Gremiums endet mit der Unterzeichnung des operativen Projekts durch die am Gremium teilnehmenden Akteure;
- die zuständige Landesbehörde erlässt den Beschluss zur Genehmigung des operativen Projekts, bestimmt den/die Durchführungsträger, legt die förderfähigen Ausgaben und die Höhe des Zuschusses sowie die Vertragsentwürfe fest, durch die sich jede der Parteien zur Einhaltung der gegenseitigen Verpflichtungen verpflichtet;
- Sollte der Runde Tisch zu keinem Ergebnis führen, fasst die Landesregierung einen Beschluss zur Kenntnisnahme.
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG ZUR GEMEINSAMEN PROJEKTENTWICKLUNG
Die Bekanntmachung enthält mindestens folgende Angaben:
- die Beschreibung der geplanten Initiative, die thematischen und territorialen Interventionsbereiche sowie die durch die gemeinsame Planung zu verfolgenden Ziele;
- die teilnahmeberechtigten Akteure, die Teilnahmebedingungen und die Ausschlussgründe, unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zu Interessenkonflikten;
- Modalitäten und Fristen für die Einreichung des Teilnahmeantrags sowie die dazugehörigen Erklärungen und Formulare;
- die Auswahlkriterien für die zur Mitgestaltung zugelassenen Projektideen;
- den Rahmen der verfügbaren Ressourcen;
- die Modalitäten für die Durchführung und Teilnahme am Runden Tisch;
- die Informationen gemäß Artikel 25 des Landesgesetzes Nr. 23/1992;
- sowie alle weiteren Elemente, die im Hinblick auf die spezifischen Merkmale der Initiativen als zweckmäßig erachtet werden.
BEWERTUNGSGREMIUM
- Das in Artikel 14a des Landesgesetzes Nr. 4 vom 15. März 2005 vorgesehene Bewertungsgremium, bestehend aus drei von der Landesregierung ernannten Experten auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit mit nachweislicher Erfahrung und Kompetenz, gibt eine Stellungnahme zu den Projektideen auf der Grundlage der in der Ausschreibung festgelegten Kriterien ab.
- Das Gremium kann an den Sitzungen des Runden Tisches teilnehmen und Anmerkungen zur Ausarbeitung der Projekte vorbringen.
Beschränkungen
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN UND FÖRDERANTEIL
- Unter Berücksichtigung des bei der Genehmigung der Ausschreibung festgelegten Budgets kann den durchführenden Stellen ein Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, der auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten ausgezahlt wird. Die Vereinbarungen können ausschließlich die Erstattung der tatsächlich angefallenen und belegten Kosten vorsehen.
- In der Phase der gemeinsamen Projektplanung können die Kosten unter Berücksichtigung der Projektziele, im Verhältnis zum Umfang der Maßnahmen der Provinz und der sonstigen Ressourcen, zu den konkreten Durchführbarkeitsbedingungen und zur Angemessenheit der veranschlagten Kosten neu festgelegt werden.
- Zulässig sind alle getätigten und belegten Ausgaben, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich und im Projekt selbst vorgesehen sind. Nicht zulässig sind Ausgaben, die nicht eindeutig identifiziert sind (z. B. Sonstiges, Eventuelles, Unvorhergesehenes), sowie Ausgaben, die nicht mit den Projektaktivitäten im Einklang stehen.
- Etwaige Obergrenzen für bestimmte Ausgabenarten sind in der Ausschreibung festgelegt.
- Indirekte Kosten werden bis zu dem in der Ausschreibung vorgesehenen Höchstbetrag anerkannt, beschränkt auf den Anteil, der direkt der Tätigkeit des geförderten Projekts zuzurechnen ist, und gegen Vorlage einer belegten Abrechnung.
- Die Finanzierung durch die Provinz darf jedoch das im Finanzplan des Projekts ausgewiesene Defizit nicht überschreiten.