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ITEA-Wohnungsmiete: Antrag auf Ratenzahlung der Verwaltungsstrafe

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Wenn gegen Sie eine Verwaltungssanktion mit Unterlassungsanordnung verhängt wurde, weil Sie bei ITEA S.p.A. unwahre ICEF-Erklärungen für den Zugang zu oder den Verbleib in einer bezahlbaren Wohnung eingereicht haben, können Sie eine Ratenzahlung beantragen.

Beschreibung

Bei schlechter wirtschaftlicher Lage kann jeder, der eine Verwaltungsstrafe erhalten hat, gemäß Artikel 26 des Gesetzes Nr. 689 vom 24. November 1981 eine Ratenzahlung beantragen. Die Schuld kann jederzeit durch eine einzige Zahlung getilgt werden.

An wen es sich richtet

Erschwingliche Sozialwohnungen, die mit einer Verwaltungssanktion belegt wurden.

So geht es

Der Antrag ist auf dem entsprechenden Formular zu stellen und vor dem Fälligkeitstermin für die Zahlung des Zwangsgeldes auf eine der folgenden Arten zu übermitteln

  1. per E-Mail (per Einschreiben oder per Post) an das Postfach serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it
  2. per Einschreiben mit Rückschein an das Legal Support Office des Dienstes Territorialer Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland; in diesem Fall gilt der Poststempel der annehmenden Poststelle als Nachweis
  3. persönliche Übergabe an die Rechtsabteilung des Dienstes für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland oder an die dezentralisierten öffentlichen Hilfs- und Informationsstellen der Autonomen Provinz Trient.

Die Dienststelle für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland genehmigt die Zahlung durch eine schriftliche Mitteilung, in der die Anzahl der gewährten Raten und deren Fälligkeit angegeben sind.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden:
  • Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, mit Unterschrift für den Empfang und die Bestätigung;
  • Unterlagen, die den Zustand wirtschaftlicher Schwierigkeiten belegen
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).
Formate der elektronisch übermittelten Unterlagen

Bei der elektronischen Übermittlung der Unterlagen müssen die Dateien eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen: PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE und EML, BMP, CSV und GIF. Das HTML-Format ist ebenfalls zulässig, allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung von komprimierten und/oder umhüllten Dateien weder vom zertifizierten E-Mail-Dienst noch vom Dokumentenmanagementsystem gewährleistet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Parteiliche Initiative

Nach Bewilligung der Rate geht die Zuständigkeit auf die Dienststelle für Einnahmen, Finanzen und Kredite über.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 05.11.2025 12:16

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