Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden:
- Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, mit Unterschrift für den Empfang und die Bestätigung;
- Unterlagen, die den Zustand wirtschaftlicher Schwierigkeiten belegen
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).
Formate der elektronisch übermittelten Unterlagen
Bei der elektronischen Übermittlung der Unterlagen müssen die Dateien eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen: PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE und EML, BMP, CSV und GIF. Das HTML-Format ist ebenfalls zulässig, allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung von komprimierten und/oder umhüllten Dateien weder vom zertifizierten E-Mail-Dienst noch vom Dokumentenmanagementsystem gewährleistet wird.