Die Interessenten müssen dem Forstdienst in der unter dem vorigen Punkt beschriebenen Weise folgende Unterlagen vorlegen, die dem Antragsformular beigefügt sind
- Technischer Bericht, in dem die kritischen Punkte hervorgehoben werden, für die eine Schadensbegrenzung oder Wiederherstellung des geschädigten Waldpotenzials erforderlich ist, und in dem Art, Konsistenz und Intensität der geplanten Eingriffe sowie deren mögliche zeitliche Abfolge beschrieben werden.
- Kartographie im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 mit der Zonierung der von den verschiedenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen betroffenen Gebiete. Das digitale .pdf-Format kann dem Antrag per PEC beigefügt werden, während das vollständige .shp-Format mit den für die grafische Gestaltung des kartografischen Projekts verwendeten digitalen Stilen per normaler E-Mail zu übermitteln ist.
- Vorgeschlagenes Interventionsblatt, in dem die Flächen der verschiedenen geplanten Interventionsarten, ihre Lage und ihre Eigentumsverhältnisse angegeben sind und die Flächen, für die die Prämie beantragt wird, hervorgehoben werden.
- Von der zuständigen Bezirksforstverwaltung erstellte oder genehmigte Einschlagsprojekte für die Eingriffe, für die eine Nutzung vorgesehen ist.
- "Aufforstungsprojekt" und "Bewirtschaftungs- und Pflegeplan", sofern in den Eingriffsarten vorgesehen, gemäß den beigefügten Schemata.
- Erklärung des zuständigen Bezirksforstamtes, in der die bestehenden Gefährdungen und die Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Eingriffe mit den Zielen dieser Bekanntmachung bestätigt werden.
- Mögliche Delegation der Eigentümer von Waldflächen, die in das Eingriffsgebiet fallen, an den Antragsteller. Die Delegation muss eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung der in dieser Bekanntmachung dargelegten Grundsätze und Verpflichtungen beinhalten.