So geht es
Erklärungen anstelle von Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen, die von der verantwortlichen Person (und vom Eigentümer, wenn er/sie die Tätigkeit persönlich ausübt) ausgefüllt werden, müssen von einer Fotokopie eines Ausweises des Unterzeichners begleitet sein. Handelt es sich dabei um einen Nicht-EU-Bürger, muss auch eine Fotokopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.