Haustürgeschäfte - Kommunikation der beauftragten Personen

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Zuständige Mitteilung für Unternehmen, die ihre Tätigkeit mit einer beglaubigten Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit in einer Gemeinde im Trentino aufgenommen haben (auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der Provinz haben)

So geht es

Erklärungen anstelle von Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen, die von der verantwortlichen Person (und vom Eigentümer, wenn er/sie die Tätigkeit persönlich ausübt) ausgefüllt werden, müssen von einer Fotokopie eines Ausweises des Unterzeichners begleitet sein. Handelt es sich dabei um einen Nicht-EU-Bürger, muss auch eine Fotokopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Formular Nr. 004461 (KOMMUNIKATION)

- Formblatt Nr. 004462 (ERKLÄRUNG5)

In der Erklärung müssen alle Verurteilungen angegeben werden, auch diejenigen

- die sich nicht aus dem Strafregisterauszug ergeben, der der betreffenden Person gemäß dem Präsidialerlass 313/2002 ausgestellt wurde;

- gemäß Artikel 444 der Strafprozessordnung (Anwendung der Strafe auf Antrag der Parteien).

Es ist anzumerken, dass die Ersatzerklärungen in 100 % der Fälle kontrolliert werden.

Die Verwaltungspolizei der Provinz steht in jedem Fall für eventuelle Abklärungen zur Verfügung (Via Petrarca, 34/1, Tel. 0461-494850/51).

- Formular Nr. 004484 (Beendigung)

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:25

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