Handwerksmeister/Berufsangehöriger: Verleihung des Titels

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Informationen über den Erwerb des Meistertitels oder des Berufsmeistertitels

Beschreibung

Um Handwerksmeister zu werden, ist die Teilnahme an speziellen Lehrgängen erforderlich, die zum einen die Kenntnisse über den ausgeübten Beruf vertiefen und zum anderen den künftigen "Meister" in die Lage versetzen sollen, das Gelernte an Auszubildende, Lehrlinge und Mitarbeiter seines Unternehmens weiterzugeben und so die Qualifikation des Handwerks zu fördern.

Der Kurs wird von der Kammer für Handel, Industrie, Handwerk und Landwirtschaft in Trient organisiert.

Beschränkungen

Sanktionen: Das Führen des Meistertitels durch Personen, die nicht im Besitz des Titels sind, wird mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 250 und 2.500 Euro geahndet.

An wen es sich richtet

Das Angebot richtet sich an Handwerker, Unternehmer oder Familienangehörige von Unternehmen des Sektors, die über mindestens drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Unternehmer/Angestellte von Handwerksbetrieben erhalten den Titel des Handwerksmeisters. Andere Personen den des Handwerksmeisters.

So geht es

Auf der entsprechenden Seite der Handelskammer-Website finden Sie alle Informationen über die Voraussetzungen für die Meisterausbildung, die Modalitäten, Kosten und Fristen für die Anmeldung zu den Lehrgängen.

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Gültig ab dem Tag nach Erhalt der Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss des Kurses durch die zuständigen Ausbildungseinrichtungen.

Die Provinz bietet in Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen und der Handelskammer durchschnittlich ein bis drei Kurse pro Jahr an. Informationen über den Zugang zu diesen Kursen werden auf der Website der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Trient veröffentlicht.

Die Namen derjenigen, die den Kurs erfolgreich absolviert haben, werden der Provinz mitgeteilt, die den Titel des Handwerksmeisters/Berufsmeisters mit einer entsprechenden Maßnahme verleiht.

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle eingeholt werden (die Kontaktdaten sind in diesem Merkblatt angegeben).

Hält die Struktur die Verfahrensfrist nicht ein, kann sich der Interessent an den Generaldirektor der Abteilung Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus wenden und den Abschluss des Verfahrens beantragen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Eintragungsgebühr
200,00 Euro

zu entrichten in der von der Handelskammer festgelegten Form

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Modifica dei criteri per il conferimento del titolo di maestro artigiano (legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 articolo 13)

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Approvazione dei criteri per il conferimento del titolo di maestro professionale ai sensi della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11.

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Modifica dei criteri per il conferimento dei titoli di maestro artigiano e maestro professionale (legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 articolo 13).

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Kontakt

Contatti di Servizio artigianato e commercio

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
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Telefono - Segreteria:
0461.494724

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0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

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