Beschreibung
Zuschuss für Schüler zum Besuch einer Schule im Ausland in Ländern der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu vertiefen.
Es handelt sich um einen Zuschuss, der als „individueller Gutschein“ bezeichnet wird und dazu dient, den Besuch folgender Schuljahre zu fördern:
•der 11. Klasse für Schüler an vierjährigen Gymnasien
oder
• das vierte Schuljahr für Schüler anderer weiterführender Schulenin einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich.
Die Höhe des Gutscheins hängt vom Zielland, von der Dauer (ganzjährig oder teilweise) des Schulaufenthalts und vom Indikator für die wirtschaftliche Situation der Familie (ICEF 2025) ab. Der Gutschein kann zudem durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, der die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an der Initiative fördern soll.
Wo kann der Bildungsgang absolviert werden?
Der Schulbesuch muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich erfolgen.
Die Organisation des Schulaufenthalts obliegt dem Schüler und seiner Familie.
Wie lange dauert der Schulaufenthalt?
Der Schulaufenthalt kann ein Jahr oder einen Teil davon umfassen:
- Ganzjährige Dauer – Der Schüler ist verpflichtet, das gesamte Schuljahr über mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen; andernfalls droht eine Kürzung oder der Entzug des Gutscheins;
- Teilzeit – Der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule für einen Zeitraum von mindestens 110 Tagen zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Pflichten des Schülers
Der Schüler ist verpflichtet:
- die ausländische Schule während der gesamten im Antrag angegebenen Dauer (ganzjährig oder teilweise)zu besuchen;
- Am Ende des Schulaufenthalts den von der ausländischen Einrichtung erstellten Abschlussbericht (gemäß den in der Ausschreibung vorgesehenen Modalitäten) vorzulegen, der die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:
- Die erste Rate als Vorauszahlung beträgt 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung im Falle von Studierenden mit Behinderung gewährt wird). Informationen zu den Übermittlungsmodalitäten und Fristen finden Sie in der Ausschreibung;
- Die zweite Rate als Restzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags erfolgt nach Abschluss des Schulbesuchs nach Überprüfung des von der ausländischen Schule erstellten Abschlussberichts (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung im Falle von Studierenden mit Behinderung gewährt wird).
Für umfassende Informationen und die genaue Höhe des Gutscheins werden Sie gebeten, die Bestimmungen in der Ausschreibung zu konsultieren.
Die Maßnahme wird von der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds Plus –, vom italienischen Staat und von der Autonomen Provinz Trient kofinanziert.